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   LG Bonn, 18.12.1995 - 4 T 686/95   

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LG Bonn, 18.12.1995 - 4 T 686/95 (https://dejure.org/1995,17789)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.12.1995 - 4 T 686/95 (https://dejure.org/1995,17789)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 4 T 686/95 (https://dejure.org/1995,17789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 31.08.2010 - 2 Wx 90/10

    Gerichtsgebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil

    Es sei deshalb geboten, § 23 Abs. 2 2. Halbs. KostO in solchen Fällen mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass sich auch die Gebühr für die Löschung der Globalgrundschuld auf Antrag des Erwerbers der zuletzt noch belasteten Eigentumswohnung höchstens nach dem Wert dieser Wohnung berechnet (Senat, aaO; so auch z.B. BayObLG, Rpfleger 1992, 540 [541] mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1992, 541; BayObLGZ 1993, 285 = Rpfleger 1994, 84 mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1994, 85; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 376; Rpfleger 1998, 376; OLG München, Beschl. v. 10. Januar 2008, 32 Wx 201/07 für den Zwischenerwerber mehrerer Eigentumswohnungen; LG Bonn, Rpfleger 1996, 378; a.A. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414 für den Fall, dass Erwerber und Ersteller der Wohnungseigentumsanlage zusammen die Löschung beantragen; OLG Dresden, Rpfleger 2003, 273 für den Eigentümer mehrerer Grundstücke; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10. Juni 2002, 20 W 145/02; Beschl. v. 13. August 2002, 20 W 265/02).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96

    Gebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 2. März 1996 gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18. Dezember 1995 - 4 T 686/95 - wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98

    Gebühr für die Löschung einer Grundschuld

    Wird allerdings eine Globalgrundschuld gelöscht, die bei Erstellung einer großen Wohnanlage bestellt worden war und nach vorgängigen Pfandfreigaben nur noch auf einem Wohnungseigentum lastet, dürfen die diesen Eigentümer treffenden Gebühren nicht nach anderen Grundsätzen berechnet werden als bei den Pfandfreigaben zugunsten der anderen Wohnungseigentümer (vgl. § 23 Abs. 2 Halbsatz 2 KostO ); seine Haftung begrenzt sich also auf die Höhe der aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr (BayObLGZ 1992, 247; OLG Köln JurBüro 1997, 544; LG Bonn Rpfleger 1996, 378; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Löschungen" S. 672/673; a. A. OLG Hamm Rpfleger 1998, 376; Korintenberg § 68 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.02.1996 - 3Z BR 340/95   

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https://dejure.org/1996,31489
BayObLG, 29.02.1996 - 3Z BR 340/95 (https://dejure.org/1996,31489)
BayObLG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 3Z BR 340/95 (https://dejure.org/1996,31489)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 3Z BR 340/95 (https://dejure.org/1996,31489)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Maßgeblich ist auch im Zusammenhang mit der beantragten Löschung der Auflassungsvormerkung der volle Wert des Miteigentumsanteils (BayObLG Rpfleger 1996, 378); insoweit kann auf vorstehende Ausführungen Bezug genommen werden.
  • OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13

    Benennung des Geschäftswertes bei Übernahme einer Bauverpflichtung im

    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts richtet sich die Bemessung des Geschäftswertes für die auf der Grundlage eines Grundstückskaufvertrages vorgenommene Eintragung eines Eigentümers entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift regelmäßig nach § 20 Abs. 1 KostO, also nach dem von den Parteien vereinbarten Kaufpreis (vgl. Rohs/Wedewer, KostO (Stand: Dez. 2012), § 20 Rn. 2 und § 60 Rn. 21a m.w.Nachw.; BayObLG JurBüro 1999, 376 ; RPfleger 1996, 378).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 212/12

    Kettenauflassung: Kein zustimmungsfreier Ersterwerb!

    Maßgeblich ist auch im Zusammenhang mit der beantragten Löschung der Auflassungsvormerkung der volle Wert des Miteigentumsanteils (BayObLG Rpfleger 1996, 378); insoweit kann auf vorstehende Ausführungen Bezug genommen werden.
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