Rechtsprechung
BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 12
Berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 12
Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von Grundstücken - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 7944/98
- BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98
Papierfundstellen
- DNotZ 1999, 739
- Rpfleger 1999, 216
Wird zitiert von ... (20)
- OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, um Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - 2Z BR 174/98 -, Rn. 13 juris = Rpfleger 1999, 216/217; OLG München…, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 14 juris;… Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 14). - OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten …
Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (KG NJW 2002, 223/224; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217;… Demharter GBO 28. Aufl. § 12 Rn. 7 ff.).Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).
- OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 21/12
§ 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!
Entscheidend ist in der Regel letztlich das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (zu Vorstehendem: BayObLG Rpfleger 1999, S. 216 f.;… KG NJW 2002, S. 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 03. Dezember 2009 in Sachen 3 W 1228/09;… Senat, a.a.O.).
- OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht iSv § 12 Abs. 1 GBO bei bloßer …
Die Darlegung eines berechtigten Interesses erfordert mithin einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt für die Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW-RR 2004, 1316/1317;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7). - OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch
Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg RPfleger 2014, 131; BayObLG Rpfleger 1999, 216, 217;… Demharter § 12 Rn. 7 ff.; Schreiner RPfleger 1980, 51).Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216 f.; KG NJW 2002, 223 ff; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.).
Die Darlegung dieses Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird; denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse des Eingetragenen oder seiner Rechtsnachfolger verletzt werden könnte, und darf Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (KG NJW-RR 2004, 1316, 1317; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).
- OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
Einblick des Erben in das Grundbuch
Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, Beschluss vom 11.03.2010, I-3 Wx 45/10; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; BayObLG, Rpfleger 1999, 216, 217;… Demharter, GBO, 24. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.).Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.;… KG NJW 2002, S. 223 ff;… KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).
- OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11
Grundbucheinsicht
(vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 525;… Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff;… Meikel/Böttcher, a.a.O., § 12 Rn. 4 jeweils m.w.N.) § 12 Abs. 1 GBO bezweckt nicht in erster Linie einen Geheimnisschutz, sondern zielt auf eine Publizität, die über die rein rechtliche Anknüpfung an die Vermutungs- und Gutglaubensvorschriften der §§ 891 ff. BGB hinausgeht. - OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18
Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen …
dd) Das Grundbuchamt hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW-RR 2004, 1316/1317;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7). - OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18
Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson
Ein solches berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 GBO liegt vor, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 525;… Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff;… Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 12 Rn. 6 jeweils m.w.N.; Grziwotz, MDR 2013, 433 ff). - OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10
Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers
Vielmehr kann ein tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse ausreichen (…Demharter, GBO, 27. Aufl. 2010, § 12 Rdnr. 7 bis 9; zuletzt: KG Berlin NJW-RR 2004, 1316; LG Stuttgart ZEV 2005, 313; einschränkend dagegen: LG Offenburg NJW-RR 1996, 1521; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 720; BayObLG DNotZ 1999, 739; je m. w. N.). - KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …
- OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein …
- OLG München, 24.07.2018 - 34 Wx 68/18
Kein berechtigtes Interess des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters an der …
- OLG München, 13.01.2011 - 34 Wx 132/10
Grundbucheinsicht: Antrag eines Abkömmlings eines Pflichtteilsberechtigten nahezu …
- OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19
Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter …
- OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesellschafterversammlung, Grundbuchamt, …
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10
Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht
- OLG München, 22.06.2011 - 34 Wx 253/11
Grundbuchverfahren: Voraussetzungen des Rechts zur Einsicht in das Grundbuch
- OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11
Grundbuchverfahren: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht
- OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16
Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht
Rechtsprechung
OLG Jena, 04.01.1999 - 6 W 561/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückübertragung von Grundstücken; Eintragung eines Besitzrechtsvermerks in das Grundbuch; Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Fehlerhafte Auslegung von Anträgen im Beschwerdeverfahren; Prüfbescheide der staatlichen Bauaufsicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Nachweis selbständigen Gebäudeeigentums
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 08.10.1997 - 2 T 134/97
- OLG Jena, 04.01.1999 - 6 W 561/98
Papierfundstellen
- FGPrax 1999, 45
- Rpfleger 1999, 216
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 29.03.1999 - 6 W 134/99
Gebäudeeigentumsnachweis
Der Ansicht, dass § 4 Abs. 4 GGV nicht durch eine zureichende Ermächtigungsgrundlage getragen sei, wird nicht gefolgt (Thür. OLG Beschl. v. 4.1. 1999, 6 W 561/98).