Weitere Entscheidung unten: LG Osnabrück, 30.09.1998

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   BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98   

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https://dejure.org/1998,2307
BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98 (https://dejure.org/1998,2307)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.1998 - 2Z BR 45/98 (https://dejure.org/1998,2307)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 1998 - 2Z BR 45/98 (https://dejure.org/1998,2307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2205, 2211, 2368; GBO § 35
    Testamentsvollstreckerzeugnis bindend für Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines Erben; Kaufvertrag über ein Grundstück und Grundschuldbestellung; Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers; Vermerk im Testamentsvollstreckerzeugnis über die Beschränkung der gesetzlichen Verfügungsbefugnis; Erlöschen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2205, § 2211, § 2368; GBO § 35
    Befugnis des Testamentsvollstreckers nach der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1463
  • FamRZ 1999, 474
  • Rpfleger 1999, 25
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 36/84
    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    Deshalb kommt die von den Beteiligten zu 3 und 5 beantragte Aussetzung des Rechtsbeschwerdeverfahrens von vornherein nicht in Betracht (vgl. im übrigen zur Aussetzung im Grundbucheintragungsverfahren BayObLGZ 1978, 15; 1984, 126/129).

    Im übrigen wäre mit dieser Bewilligung voraussichtlich nicht zu rechnen, so daß sich auch aus diesem Grunde der Erlaß einer Zwischenverfügung mit diesem Inhalt nicht als sinnvoll erwiese (vgl. BayObLGZ 1984, 126/129).

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    c) Durch die Bekanntmachung der Entlassungsverfügung vom 23.4.1997 gemäß § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 FGG erlosch das Amt des Beteiligten zu 3, auch wenn dieser gegen die Verfügung sofortige Beschwerde einlegte (BayObLGZ 1969, 138/142; Palandt/Edenhofer BGB 47. Aufl. Rn. 9, MünchKomm/Brandner BGB 3. Aufl. Rn. 15, jeweils zu § 2227); damit entfielen auch Verfügungs- und Bewilligungsbefugnis des Beteiligten zu 3. Diese müssen aber grundsätzlich bis zur Vollendung des Rechtserwerbs, also bis zur Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch vorliegen (BGHZ 27, 360/368; Demharter GBO 22. Aufl. § 19 Rn. 60 und 61 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71

    Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    Weiter nehmen die Vorinstanzen an, daß die Erblasserin dem Testamentsvollstrecker die Befugnis, über das Grundstuck zu verfugen, mit dinglicher Wirkung entzogen habe, daß eine Verfügung somit (vgl. BGHZ 56, 275 ff.; BGH NJW 1984, 2464 f.) nur von Testamentsvollstrecker und Erben gemeinsam vorgenommen werden könne.
  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    In der Regel ist es geboten, nur einen Bruchteil des Grundstückswerts anzunehmen (vgl. BayObLGZ 1993, 137/142 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 11.11.1994 2Z BR 60/92).
  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 234/82

    Verfügung über Miterben-Anteile an dem Nachlaß durch den Testamentsvollstrecker;

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    Weiter nehmen die Vorinstanzen an, daß die Erblasserin dem Testamentsvollstrecker die Befugnis, über das Grundstuck zu verfugen, mit dinglicher Wirkung entzogen habe, daß eine Verfügung somit (vgl. BGHZ 56, 275 ff.; BGH NJW 1984, 2464 f.) nur von Testamentsvollstrecker und Erben gemeinsam vorgenommen werden könne.
  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 112/89

    Testamentsvollstreckung in Form der Vermächtnisvollstreckung bei

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    Aus dieser Bestimmung folgt der allgemeine Grundsatz, daß alle vom Erblasser angeordneten Abweichungen von den in den §§ 2203 bis 2206 BGB niedergelegten Befugnissen des Testamentsvollstreckers, die für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Dritten bedeutsam sind, im Zeugnis vermerkt werden müssen; insbesondere gilt dies für Abweichungen von der gesetzlich eingeräumten Verfügungsbefugnis (BayObLGZ 1990, 82/86 f., BayObLG MittBayNot 1991, 122 ff., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    d) Gegenstand des Beschwerdeverfahrens über die Zwischenverfügung ist nur das darin angenommene Eintragungshindernis, nicht der Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1991, 97/102 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92

    Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    In der Regel ist es geboten, nur einen Bruchteil des Grundstückswerts anzunehmen (vgl. BayObLGZ 1993, 137/142 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 11.11.1994 2Z BR 60/92).
  • OLG Brandenburg, 24.11.1994 - 5 W 48/94

    Rechtsgeschäfte des Grundstücksverwalters

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    Denn wenn diese Bestimmung hier entsprechend angewendet wird (dafür z.B. OLG Brandenburg VIZ 1995, 365 f.; Palandt/Bassenge Rn. 11, MünchKomm/Wacke Rn. 13, Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. Rn. 51 und 52, jeweils zu § 878), ist die Zustimmung des Beteiligten zu 1 nicht erforderlich; die Bewilligungen des Beteiligten zu 3 können weiterhin Grundlage der beantragten Eintragungen sein.
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91

    Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
    Aus dieser Bestimmung folgt der allgemeine Grundsatz, daß alle vom Erblasser angeordneten Abweichungen von den in den §§ 2203 bis 2206 BGB niedergelegten Befugnissen des Testamentsvollstreckers, die für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Dritten bedeutsam sind, im Zeugnis vermerkt werden müssen; insbesondere gilt dies für Abweichungen von der gesetzlich eingeräumten Verfügungsbefugnis (BayObLGZ 1990, 82/86 f., BayObLG MittBayNot 1991, 122 ff., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 19.01.1978 - BReg. 2 Z 86/76
  • BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23

    Beanspruchung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen

    Der Testamentsvollstreckervermerk nach § 52 GBO hat somit eine rein negative Wirkung und ist deshalb nach zutreffender - und wohl einhelliger - Ansicht nicht geeignet, gegenüber dem Grundbuchamt den nach § 35 Abs. 2 GBO erforderlichen Nachweis der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Verfügung über das Nachlassgrundstück zu erbringen (BayObLG, NJW-RR 1999, 1463 f.; BeckOK GBO/Wilsch [1.8.2023], § 35 Rn. 139; Burandt/Rojahn/Egerland, GBO, 4. Aufl., § 35 Rn. 18; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 35 GBO Rn. 129; Kroiß/Horn/Solomon/Imre, Nachfolgerecht, 2. Aufl., § 35 GBO Rn. 81; Meikel/Krause/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 173; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 3462; sowie schon Güthe/Triebel, GBO, 6. Aufl. [1936], Bd. 1, § 35 Rn. 70 und § 52 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2012 - 3 Wx 217/11

    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei Anordnung von Vor- und

    Ist ein derartiges Zeugnis erteilt, ist das Grundbuchamt zu einer eigenen, ergänzenden oder berichtigenden Auslegung der Verfügungen von Todes wegen nicht berechtigt (OLG München ZEV 2010, S. 195 ff. m.w.Nachw.; BayObLG Rpfleger 1999, S. 25 f.; BayObLG FamRZ 1991, S. 984 ff.).

    Im einzelnen ist das Testamentsvollstreckerzeugnis so zu fassen, dass in ihm jeder von den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 2203 ff. als Regelinhalt abweichende Inhalt der konkret angeordneten Testamentsvollstreckung angegeben wird, soweit er für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Dritten bedeutsam ist (BayObLG Rpfleger 1999, S. 25 f. m.w. Nachw.; MK-J-Mayer a.a.O., § 2368 Rdnr. 36).

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 75/04

    Unerlaubte Beschränkung der Testamentsvollstreckung in einem

    Dies gilt insbesondere für Abweichungen von der gesetzlich eingeräumten Verfügungsbefugnis (vgl. BayObLGZ 1990, 82, 86 = FamRZ 1990, 913; FamRZ 1999, 474, 475).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    c) Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde ist allein das von dem Rechtspfleger des Grundbuchamts in der Zwischenverfügung vom 7. September 2004 angenommene Eintragungshindernis, also die Beanstandung der fehlenden Löschungsbewilligung durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Vormerkungsberechtigten, nicht hingegen die Entscheidung über den Löschungsantrag selbst (vgl. BayObLGZ 1991, 97, 102 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1999, 474, 475).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 W 461/10

    Rechtsfolgen und Auslegung der Anordnung der Erbteiltestamentsvollstreckung für

    Dies gilt insbesondere für Abweichungen von der gesetzlich eingeräumten Verfügungsbefugnis (Senat a.a.O.; BayObLG FamRZ 1990, 913 und 1999, 474).
  • KG, 13.10.2022 - 1 W 268/22

    Grundbuchberichtigung nach Testamentsvollstreckung

    Durch den im Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerk wird verlautbart, dass das Grundstück der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegt und das Verfügungsrecht des Erben darüber ausgeschlossen oder beschränkt ist (BayObLG, NJW-RR 1999, 1463, 1464).
  • KG, 11.10.2022 - 1 W 268/22

    Ist nach den Feststellungen des Nachlassgerichts ein von ihm ausgestelltes

    Durch den im Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerk wird verlautbart, dass das Grundstück der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegt und das Verfügungsrecht des Erben darüber ausgeschlossen oder beschränkt ist (BayObLG, NJW-RR 1999, 1463, 1464).
  • OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 51/19

    Grundbuchsache: Verlust der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers mit

    gust 1980, 2 Wx 26/80, MittRhNotK 1981, 139; BayObLG, Beschluss vom 20. August 1998, 2Z BR 45/98, zitiert nach Juris; BayObLG, Beschluss vom 22. April 1975, BReg.
  • OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 51/19

    Mit der Entlassung aus dem Amt vor Vollendung des Eigentumsübergangs verliert der

    Auch eine analoge Anwendung des § 878 BGB scheidet nach der einheitlichen Rechtsprechung der Obergerichte aus (z. B. OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 1953, 4 Wx 55/52, zitiert nach Beckonline; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 1979, 20 W 724/79, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. August 1980, 2 Wx 26/80, MittRhNotK 1981, 139 ; BayObLG, Beschluss vom 20. August 1998, 2Z BR 45/98, zitiert nach Juris; BayObLG, Beschluss vom 22. April 1975, BReg.
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 30.09.1998 - 7 T 114/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8284
LG Osnabrück, 30.09.1998 - 7 T 114/98 (https://dejure.org/1998,8284)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 30.09.1998 - 7 T 114/98 (https://dejure.org/1998,8284)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 30. September 1998 - 7 T 114/98 (https://dejure.org/1998,8284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 302
  • FamRZ 1999, 48
  • Rpfleger 1999, 25
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 20.08.1999 - 1Z BR 110/99

    Schlussrechnung des Jugendamts nach der Umwandlung von Amtspflegschaften in

    Auch die Landgerichte Osnabrück (NJW-RR 1999, 302) und Gießen (DAVorm 1999, 140/141) haben eine Verpflichtung des Jugendamts zur Schlußrechnung auf Grund des Wegfalls der Amtspflegschaft verneint (ebenso Klinkhardt DAVorm 1999, 653/654 und DIV-Gutachten ZfJ 1998, 432 ff.).
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