Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: KG, 16.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,570
BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03 (https://dejure.org/2003,570)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2003 - VII ZB 17/03 (https://dejure.org/2003,570)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 (https://dejure.org/2003,570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, § 522 Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung - Erstattungsfähigkeit der vollen anwaltlichen Prozessgebühr trotz Rücknahme der Berufung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 73
  • MDR 2004, 115
  • NZBau 2004, 40
  • FamRZ 2004, 99
  • Rpfleger 2004, 123
  • BauR 2004, 114
  • ZfBR 2004, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03
    a) Richtig ist allerdings, daß bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozeßgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne nicht notwendig ist, solange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat dem Rechtsmittelbeklagten, der einen Sachantrag vor Begründung des Rechtsmittels stellen läßt, die Erstattung der vollen Prozeßgebühr versagt, weil er sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern könne (BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03
    a) Richtig ist allerdings, daß bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozeßgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne nicht notwendig ist, solange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden …

    Diese wären bei einer Antragstellung nach Eingang der Rechtsmittelbegründung zweifellos auch erstattungsfähig gewesen (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859, 860).
  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch im Anwendungsbereich des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO - in Frage standen jeweils die gesetzlichen Gebühren des Prozessbevollmächtigten - geprüft, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten durfte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324, 1325; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; jeweils unter Bezugnahme auf die Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4393
KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03 (https://dejure.org/2003,4393)
KG, Entscheidung vom 16.09.2003 - 1 W 424/03 (https://dejure.org/2003,4393)
KG, Entscheidung vom 16. September 2003 - 1 W 424/03 (https://dejure.org/2003,4393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts bei vorsorglich eingelegter Berufung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Kosten einer vorsorglich eingelegten Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    § 91 Abs. 1 ZPO; §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32 Abs. 1 BRAGO
    Berufungsrücknahme - Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Hälfte der Prozessgebühr bei Rücknahme der Berufung vor Begründung ; Notwendigkeit eines vor der Berufungsbegründung gestellten Sachantrags

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 661 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr ohne …

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Es wird offen gelassen, ob an der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1990, 1003) festgehalten wird, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag stets dann als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde, oder ob auch hier ausschlaggebend ist, dass der vorzeitige Antrag bei objektiver Beurteilung keine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lässt.

    Da bereits aus diesem Grund die zweite Hälfte der Prozessgebühr nicht erstattungsfähig ist, kann offen bleiben, ob an der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag stets dann als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 S.1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde, oder ob auch hier ausschlaggebend ist, dass der vorzeitige Antrag bei objektiver Beurteilung keine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lässt (…vgl. BGH NJW 2003, a.a.O.).

  • KG, 14.05.1991 - 1 W 7126/90

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr bei …

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Hat eine Partei die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der (verlängerten) Begründungsfrist zurück, ist die durch den Sachantrag der Gegenpartei ausgelöste zweite Hälfte der Prozessgebühr auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat (Aufgabe von Senat, JurBüro 1991, 1193).

    Hat eine Partei - wie hier - die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, ist der Antrag der Gegenpartei auf Zurückweisung der Berufung zur zweckentsprechenden Verteidigung gegen das Rechtsmittel nicht erforderlich (vgl. BGH BB 2003, 1754; NJW 2003, 1324; Senat, JurBüro 1991, 1193; AnwBl. 1984, 621; Rpfleger 1982, 355).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Auch wenn das Rechtsmittel nur vorsorglich eingelegt wird, darf der Berufungsgegner einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Berufungsverfahren beauftragen, da eine mit einem Rechtsmittel überzogene Partei regelmäßig nicht selbst beurteilen kann, was zur Rechtsverteidigung sachgerecht zu veranlassen ist (BGH, NJW 2003, 756;… Senat, Rpfleger 1982, 160 und a.a.O.).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Hat eine Partei - wie hier - die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, ist der Antrag der Gegenpartei auf Zurückweisung der Berufung zur zweckentsprechenden Verteidigung gegen das Rechtsmittel nicht erforderlich (vgl. BGH BB 2003, 1754; NJW 2003, 1324; Senat, JurBüro 1991, 1193; AnwBl. 1984, 621; Rpfleger 1982, 355).
  • KG, 30.04.1982 - 1 WF 2029/82
    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Hat eine Partei - wie hier - die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, ist der Antrag der Gegenpartei auf Zurückweisung der Berufung zur zweckentsprechenden Verteidigung gegen das Rechtsmittel nicht erforderlich (vgl. BGH BB 2003, 1754; NJW 2003, 1324; Senat, JurBüro 1991, 1193; AnwBl. 1984, 621; Rpfleger 1982, 355).
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2005 - 16 Ta 596/05

    Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf …

    Erst nach Rechtsmittel-Begründung, auch bei Verlängerung der Rechtsmittel-Begründungsfrist (…BHG vom 17.12.2002 - X ZB 9/02 - a. a. O.; KG vom 16.09.2003, JurBüro 2004, 91), besteht Anlass für den Rechtsmittel-Beklagten, sich mit den vom Rechtsmittel-Kläger gestellten Anträgen und der dazu erfolgten Begründung inhaltlich auseinanderzusetzen (ebenso BGH vom 17.12.2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003 1324;… BGH vom 03.06.2003, NJW 2003 - VIII ZB 19/03 - a. a. O., BAG vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 = NZA 2003, 1293;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, a. a. O. Rdn. 50; Enders, JurBüro 2003, 561 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 W 53/06

    Kostenerstattung nach Berufungsrücknahme: Gebührenanspruch der …

    Für die Entstehung und die Erstattbarkeit der Gebühr (Nr. 3201 VV-RVG) war es auch nicht erforderlich, dass die Tätigkeit des Anwalts nach außen in Erscheinung getreten war (vgl. BGH MDR 2003, 1140, 530; KG JurBüro 2004, 91;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Berufung" m.w.N.;… Gerold/Schmidt/von Eicken, RVG 17. Aufl., 3200 VV Rdnrn. 58, 60).
  • OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der …

    Weiter ist es ganz herrschende Meinung, dass nach Rücknahme einer Berufung der Antrag auf eine Kostengrundentscheidung keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich der dadurch entstehenden Verfahrensgebühr rechtfertigt, da gemäß § 516 Abs. 3 ZPO das Gericht von Amts wegen über die Kosten zu entscheiden hat, ein solcher Antrag also unnötig ist (OLG Hamburg, MDR 2003, 1261 ; Kammergericht, JurBüro 2004, 91 ; OLG München, FamRZ 2005, 738 = JurBüro 2004, 380; OLG Naumburg, JurBüro 2004, 661 ;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 17. Aufl., VV 3200 Rdn. 75; Hansens, BRAGO -Report 2003, 74 ff., 75; 95 ff., 96; Enders, JurBüro 2003, 561, 562 Nr. 2.2.).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr …

    Die erstattungsrechtliche "Sperre" für solche Kosten gilt nach der Rechtsprechung des Senats - Einzelrichter, Rpfleger 04, 123 = JurBüro 04, 91, insoweit abweichend von Senat, JurBüro 1991, 1193 - auch dann, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht