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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1956 - VI ZA 106/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,854
BGH, 26.01.1956 - VI ZA 106/55 (https://dejure.org/1956,854)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1956 - VI ZA 106/55 (https://dejure.org/1956,854)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1956 - VI ZA 106/55 (https://dejure.org/1956,854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 706
    Zuständigkeit für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1956, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.08.1887 - V 83/87

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung bei Teilurteilen

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - VI ZA 106/55
    Aber auch die Anhängigkeit bei der Geschäftsstelle in diesem weiteren Sinne setzt - wie allgemein anerkannt wird - deren Befassung mit dem Rechtsstreit selbst durch die Einreichung einer Rechtsmittelschrift voraus (RGZ 9, 387; 18, 424; OLG Naumburg JW 1937, 2468 Nr. 29;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 706 Anm. II 2;… Baumbach-Lauterbach ZPO 23. Aufl. § 706 Anm. 2 A).

    Er hat indessen die Zuständigkeit der Geschäftsstelle eines Rechtsmittelgerichts für Beurkundungen im Bereich der Zwangsvollstreckung ersichtlich ausnahmsweise nur deshalb begründet, weil sie, solange der Rechtsstreit bei ihr anhängig ist, die Auswirkungen des eingelegten Rechtsmittels auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit am Einfachsten und Zuverlässigsten festzustellen vermag (vgl. RGZ 18, 424).

  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15

    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des …

    Rn. 11 Die Zuständigkeit des Urkundsbeamten des Gerichts der höheren Instanz beginnt mit Einreichung einer Rechtsmittelschrift, nicht schon mit Einreichung nur eines Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1956 - VI ZA 106/55, Rpfleger 1956, 97, 98).

    "Anhängig" ist vom Standpunkt der Geschäftsstelle zu verstehen, die mit der Bearbeitung der Sache im Rechtsmittelzug bis zur Rücksendung der Akten auch noch befasst bleibt, wenn das Gericht seine rechtsprechende Tätigkeit bereits abgeschlossen hat oder das Rechtsmittel zurückgenommen worden ist (BGH, Rpfleger 1956, 97, 98).

  • BGH, 19.02.2009 - V ZR 172/08

    Verpflichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Zahlung von …

    Es genügt dagegen nicht, dass die Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit der Anstalt irgendwie im Haushaltsplan der kostenbefreiten Gebietskörperschaft erscheinen (Senat , Beschl. v. 24. Februar 1956, V ZB 34/55, Rpfleger 1956, 97; BGH, Beschl. v. 27. Oktober 1981, VI ZR 108/76, Rpfleger 1982, 81, 82; KG JurBüro 1997, 149, 150 - std.
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 40/96

    Kostenpflicht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Es reicht nicht aus, daß die Wirtschaftsergebnisse der Anstalt irgendwie im Haushaltsplan erscheinen; vielmehr müssen die Einnahmen und Ausgaben dort nach kameralistischen Grundsätzen vollständig ausgewiesen sein (RG JW 1936, 2142 [grundlegend]; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1956 - V ZB 34/55, Rpfleger 1956, 97; Beschl. v. 30. Mai 1978 - VI ZR 128/76, Rpfleger 1978, 305;… Beschl. v. 27. Oktober 1981 aaO.;… BFHE aaO.).
  • OLG Stuttgart, 17.11.1986 - 17 UF 297/85
    Das Gesuch um Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für ein noch nicht eingelegtes Rechtsmittel führt nicht zu der Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz selbst in dem weiteren Sinne des § 706 ZPO (BGH Rpfleger 1956, 97 mit Anm. Lappe).

    Daß die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Rechtsmittelgerichts zu der Erteilung des Rechtskraftzeugnisses nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes (Rpfleger 1956, 97, kritisch hierzu jedoch Wieczorek/Schütze, aaO § 706 III b) erst mit der Einreichung einer Rechtsmittelschrift beginnt, nicht schon mit der Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs, nötigt nicht zu der vollständigen Beseitigung des erteilten Zeugnisses.

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