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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1977 - III ZR 182/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2007
BGH, 10.11.1977 - III ZR 182/75 (https://dejure.org/1977,2007)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1977 - III ZR 182/75 (https://dejure.org/1977,2007)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1977 - III ZR 182/75 (https://dejure.org/1977,2007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung der Gebührenforderung eines Rechtsanwalts - Fälligkeit eines Anspruchs - Selbstständige Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit durch das Gericht auf Antrag durch Beschluss - Streit über die Höhe des Gegenstandswerts - Zugrundelegung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 198
    Verjährung des Gebührenanspruchs bei nachträglicher Streitwert-Erhöhung

Papierfundstellen

  • AnwBl 1978, 229
  • Rpfleger 1978, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 10.11.1977 - III ZR 182/75
    Mit der allgemeinen, nur in Einzelheiten unterschiedlich begründeten Meinung ist davon auszugehen, daß die Verjährung regelmäßig erst in dein Zeitpunkt beginnt, in dem der Gläubiger die Leistung fordern kann, also erst mit der Fälligkeit eines Anspruchs (BGH, DB 1977, 1942; BGHZ 55, 340, 341 [BGH 17.02.1971 - VIII ZR 4/70]; KG JW 1929, 576, 578 f;… Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen bürgerlichen Rechts, 3. Aufl. S. 206 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 66/76

    VOB-Vertrag: Beginn der Verjährung des Vergütungsanspruches

    Auszug aus BGH, 10.11.1977 - III ZR 182/75
    Mit der allgemeinen, nur in Einzelheiten unterschiedlich begründeten Meinung ist davon auszugehen, daß die Verjährung regelmäßig erst in dein Zeitpunkt beginnt, in dem der Gläubiger die Leistung fordern kann, also erst mit der Fälligkeit eines Anspruchs (BGH, DB 1977, 1942; BGHZ 55, 340, 341 [BGH 17.02.1971 - VIII ZR 4/70]; KG JW 1929, 576, 578 f;… Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen bürgerlichen Rechts, 3. Aufl. S. 206 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 112/11

    Fälligkeit der Rechtsanwaltsvergütung: Abdingbarkeit der gesetzlichen Regelung; …

    Rn. 2 § 8 RVG ist ebenso abdingbar wie die Vorläufervorschrift des § 16 BRAGO (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1977 - III ZR 182/75, Rpfleger 1978, 91; Beschluss vom 13. Juli 1984 - III ZR 137/83, WM 1984, 1318; Urteil vom 24. Oktober 1991 - IX ZR 18/91, WM 1992, 159, 160).
  • BGH, 07.05.1998 - IX ZR 139/97

    Verjährung des anwaltlichen Honoraranspruchs bei zu niedriger Festsetzung des …

    Wird der Streitwert für die Gerichtsgebühren mit nach § 9 Abs. 1 BRAGO auch für die Anwaltsgebühren maßgebender Wirkung zu niedrig festgesetzt, so wird die Verjährung des vom festgesetzten Streitwert nicht gedeckten Teils des Anspruchs bis zu einer Heraufsetzung des Werts gehemmt; mit der Höherfestsetzung beginnt keine neue Verjährungsfrist (Abweichung von BGH, Urt. v. 10. November 1977 - III ZR 182/75, AnwBl. 1978, 229).

    Er vermag deshalb den Lauf der Verjährungsfrist weder auszulösen noch hindert das Fehlen eines solchen Beschlusses den Eintritt der Fälligkeit und damit den Beginn der Verjährung (BGH, Urt. v. 10. November 1977 - III ZR 182/75, AnwBl. 1978, 229).

    Soweit sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1977 (aaO) etwas anderes ergibt, teilt der erkennende Senat diese Ansicht nicht.

  • BGH, 24.10.1991 - IX ZR 18/91

    Zulässige Verjährungseinrede im Nachverfahren

    Zwar trifft es grundsätzlich zu, daß gemäß § 16 BRAGO für den Verjährungsbeginn auf den frühesten der dort genannten Fälligkeitszeitpunkte abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1977 - III ZR 182/75, LM § 198 BGB Nr. 10 u. v. 13. Juli 1984 - III ZR 137/83, AnwBl 1985, 257;… Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 10. Aufl. § 16 Rdn. 21;… Fraunholz in Riedel-Sußbauer/Chemnitz/Fraunholz/Keller, BRAGO 6. Aufl. § 16 Rdn. 18;… Hartmann, Kostengesetze 24. Aufl. § 16 BRAGO Anm. 3 B).

    Das wäre nicht der Fall, wenn die Parteien zur Fälligkeit eine andere Vereinbarung getroffen haben (BGH, Urt. v. 10. November 1977 aaO.;… Gerold/Schmidt-Madert aaO., § 16 Rdnr. 2).

  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 137/83

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit der …

    Die Verjährung anwaltlicher Gebührenforderungen beginnt regelmäßig in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger die Leistung fordern kann, also erst mit der Fälligkeit des Anspruchs (Senatsurteil vom 10. November 1977 - III ZR 182/75 = LM BGB § 198 Nr. 10 m.w.Nachw.;… Gerold/Schmidt BRAGO 8. Aufl. § 16 Rn. 1;… Riedel/Sußbauer BRAGO 4. Aufl. § 16 Rn. 1).

    Nach § 16 BRAGO wird die Vergütung des Rechtsanwalts, soweit es hier interessiert, fällig, wenn sein Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist, wobei, abgesehen von abweichenden Vereinbarungen, stets der erste Eintritt eines dieser Tatbestände maßgebend ist (Senatsurteil vom 10. November 1977 aaO;… Gerold/Schmidt a.a.O. § 16 Rn. 2;… Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl. BRAGO § 16 Anm. 3 B).

  • BGH, 19.01.1978 - III ZR 95/76

    Fälligkeit eines anwaltlichen Vergütungsanspruchs - Verknüpfung der Höhe der …

    Der erkennende Senat hat die hier entscheidende Frage, ob ein Anspruch im Sinne von § 198 BGB schon entstanden ist, wenn der Gläubiger die ihm nach dem Vertrag zustehende Leistung noch nicht verlangen kann, sie also noch nicht fällig ist, in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 10. November 1977, das einen zur Verjährung im wesentlichen gleichartigen Sachverhalt betraf und auf das deshalb wegen der Einzelheiten verwiesen wird, mit der allgemeinen Meinung dahin beantwortet, daß die Verjährung regelmäßig erst in dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Gläubiger die Leistung fordern kann, also erst mit der Fälligkeit des Anspruchs (III ZR 182/75).
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