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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.03.1981 - 2 WF 102/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,24652
OLG Karlsruhe, 20.03.1981 - 2 WF 102/80 (https://dejure.org/1981,24652)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.1981 - 2 WF 102/80 (https://dejure.org/1981,24652)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 1981 - 2 WF 102/80 (https://dejure.org/1981,24652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1981, 323
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 18.09.1980 - 16 WF 10/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.1981 - 2 WF 102/80
    Selbst wenn man der Ansicht folgen will, daß § 94 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 KostO dem Gericht auch die Möglichkeit gibt, die Verpflichtung zur Tragung der gerichtlichen Auslagen zu regeln (vgl. dazu OLG Karlsruhe [16. ZS] Justiz 1980, 476 einerseits, und KG JurBüro 1979, 1044 andererseits), so könnte einer solchen Regelung für die der Staatskasse entstehenden Auslagen nicht die den § 2 KostO ausschließende Wirkung zukommen, die § 94 Abs. 3 S. 2 KostO für die Gerichtsgebühren vorsieht.
  • OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00

    Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den …

    Der Senat hat sich bereits mit Beschluß vom 04.04.1990 (JurBüro 1990, 1185 ) der Meinung angeschlossen, daß eine analoge Anwendung des § 58 Abs. 2 GKG auf Verfahren, welche der Kostenordnung unterliegen, schon deswegen ausscheidet, weil es sich bei dem Umstand, daß die entsprechende Regelung des Gerichtskostengesetzes nicht in die Kostenordnung übernommen wurde, um eine bewußte Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. auch OLG Karlsruhe, JurBüro 1981, 1236, 1237; KG, KGR 1999, 279).
  • BGH, 01.07.1982 - III ZR 88/79

    Maßgeblichkeit des herabgesetzten Gebührensatzes bei der Vergütung eines …

    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich die Vergütung des Anwalts nach einem Gegenstandswert unter 3.200 DM bemißt (OLG Oldenburg JurBüro 1982, 100; OLG Hamm JurBüro 1981, 1200, 1201 f.; Mümmler JurBüro 1982, 321, 344; ders. JurBüro 1982, 98; a.A. OLG Koblenz JurBüro 1982, 97; KG JurBüro 1981, 1037, 1038; Hirtz AnwBl. 1981, 233; Lappe Rpfleger 1981, 323).
  • KG, 08.01.1985 - 1 WF 3294/84
    Die herrschende Meinung (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1236; Rohs/Wedewer, KostO 2. Aufl.
  • OLG Hamburg, 14.01.1987 - 2 WF 174/86
    Eine weitergehende Belastung der Beteiligten zu 2) mit den Auslagen läßt sich auch nicht trotz der Kostenentscheidung des Familienrichters aus § 2 Nr. 2 KostO ableiten (so die von dem Beteiligten zu 3) angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. März 1981 - JurBüro 1981, 1236, sowie Göttlich/Mümmler, KostO 8. Aufl. elterliche Sorge zu 142).
  • OLG Bamberg, 02.06.1982 - 2 UF 184/81

    Festsetzung von Anwaltsgebühren nach neuem Armenrecht

    Zwar ist es richtig, daß der Senat in seinem Beschluß vom 13.04.1981 - 2 UF 275/80 - (JurBüro 1981, 1035 = Rpfleger 1981, 323) dem im zweiten Rechtszug nach dem 01.01.1981 im Armenrecht gemäß Art. 5 Nr. 1 PKHG beigeordneten Rechtsanwalt nur Gebühren nach altem Recht (§ 123 BRAGO a.F.) zugebilligt hat.
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