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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3910
BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82 (https://dejure.org/1982,3910)
BayObLG, Entscheidung vom 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82 (https://dejure.org/1982,3910)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - BReg. 1 Z 22/82 (https://dejure.org/1982,3910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Berechtigtes Interesse; Akteneinsicht; Nachlaß; Nachlaßakte; Erbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 857
  • Rpfleger 1982, 345
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 1 Z 69/79
    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82
    Das gebietet auch der Schutz des Erben vor bloßer Neugier und unberechtigten Einblicken in persönliche Angelegenheiten (Senatsbeschluß vom, 23.2.1981 - BReg. 1 Z 16/81 - vgl. BayObLGZ 1979, 340/343 unten f.; Jansen § 34 FGG RdNrn. 1, 3).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02

    Akteneinsicht: Kein Recht des nicht enterbten Halbbruders des Erblassers auf …

    Es ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt oder sonst ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse hat, das auch tatsächlicher (wirtschaftlicher) Art sein kann (BayObLGZ 1995, 1, 4 f.; BayObLG Rpfleger 1982, 345; 1984, 238; …

    1 Z 22/82">1 Z 22/82 - (abgedruckt in Rpfleger 1982, 345) dieselbe Rechtsauffassung zugrunde gelegt, die auch der Senat vertritt (zum Wegfall der Vorlagepflicht in einem solchen Fall vgl. BGH NJW 1974, 702;… Keidel/Kahl aaO § 28 Rdnr. 22): Das Gericht hat nämlich auf weitere Beschwerde die Auffassung der Vorinstanzen gebilligt, der damalige Antragsteller - ein Enkel der Erblasserin - habe kein berechtigtes Interesse an der Einsicht der Nachlassakten, weil er sowohl als testamentarischer Erbe als auch als gesetzlicher Erbe ausscheide.

  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96

    Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten

    Insoweit vermag die von der Beteiligten zu 3 in Anspruch genommene Stellung als Nachlaßgläubigerin gegenüber dem schutzwürdigen Interesse der Erbinnen vor unberechtigten Einblicken in Angelegenheiten (vgl. BayObLG, Rpfleger 1982, 345 ) ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme nicht zu begründen.
  • BayObLG, 09.12.2024 - 102 VA 138/24

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Nachlassakten, Berechtigtes Interesse, …

    Für die Einsicht in Nachlassakten ist ein berechtigtes Interesse regelmäßig dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt (BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1995, 1Z BR 167/94, BayObLGZ 1995, 1 [juris Rn. 19]; Beschluss vom 25. Mai 1982, BReg 1 Z 22/82, …
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …

    1 Z 58/84|BayObLG; 17.09.1984; 1 Z 58/4">FamRZ 1985, 208 ), sie ist auch noch nach Beendigung dieses Verfahrens anzuwenden (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 345 ;… Jansen FGG 2. Aufl. § 34 Rn. 2 a.E.).
  • BayObLG, 30.11.1999 - 1Z BR 93/99

    Einsicht in die Akten über eine Erwachsenenadoption nach erfolgreicher Beschwerde …

    Nach Abschluß des Verfahrens unterliegt das Akteneinsichtsrecht der (ehemaligen) Verfahrensbeteiligten zwar grundsätzlich wieder den Beschränkungen des § 34 Abs. 1 FGG (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 345 ).
  • LG Lübeck, 16.11.1984 - 7 T 1126/84
    "... [§ 34 Abs. 1 Satz 1 FGG] gilt auch für die Akteneinsicht nach Beendigung des Verfahrens (BayObLG Rpfleger 82, 345 [hier: IV (470) 208 e]).
  • BayObLG, 17.09.1984 - 1 Z 58/4
    Es genügt, daß der Antragsteller [AntrSt.] ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt, das auch tatsächlicher Art sein kann (BayObLG .. Rpfleger 82, 345 [hier: IV (470) 208 e]) und im allgemeinen insbesondere dann vorliegt, wenn ein künftiges Verhalten des AntrSt. durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflußt werden kann (…[u. a.] OLG Oldenburg, aaO.; LG Berlin, FamRZ 71, 474;… Jansen, FGG , 2. Aufl., § 34 Rz. 2).
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