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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.02.1982 - 2 W 4/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9610
OLG Schleswig, 17.02.1982 - 2 W 4/82 (https://dejure.org/1982,9610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.02.1982 - 2 W 4/82 (https://dejure.org/1982,9610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82 (https://dejure.org/1982,9610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1982, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; …

    Eine Verwirrung im Sinne sei erst dann zu besorgen, wenn nicht nur eine grundbuchrechtliche Verbindung der Grundstücke, sondern auch eine katasterrechtliche Verschmelzung der Flurstücke herbeigeführt werden solle (vgl. OLG Brandenburg, ZfIR 2010, 25, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; OLG Frankfurt, DNotZ 1993, 612, 613; OLG Hamm, FGPrax 1998, 44, 45; OLG Schleswig, Rpfleger 1982, 371, 372;… MünchKomm-BGB/Kohler, 6. Aufl., § 890 Rn. 8;… Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 90 Rn. 14;… Güthe/Triebel, GBO, 5. Aufl., § 5 Rn. 7;… Bauer/von Oefele/Waldner, GBO, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196).

    Andernfalls würde die Vorschrift des § 1131 BGB weitgehend außer Anwendung gesetzt (vgl. OLG Schleswig, Rpfleger 1982, 371, 372; Böttcher, ZfIR 2010, 6, 9).

  • OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13

    Zulässigkeit einer Bestandteilszuschreibung bei unterschiedlicher Belastung der …

    Für die Frage der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es dabei auf den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung der gewünschten Verbindung unter Berücksichtigung gleichzeitig gestellter Anträge an; derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken - die gegebenenfalls die Annahme der Besorgnis der Verwirrung rechtfertigen könnten -, bleiben für die Beurteilung außer Betracht (…vgl. Senat, a. a. O; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 10 W 2296/11, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf die dortige - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 28. Dezember 2011 zum Az. 10 W 2043/11; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 Wx 438/99, juris Rn. 14 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82, juris Rn. 31 f.;… Waldner in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 6 Rn. 28;… anderer Ansicht: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636).
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte; …

    Definition ist in Fällen der §§ 5 und 6 GBO Verwirrung zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich sind, daß der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, namentlich im Falle der Zwangsversteigerung besteht (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1968, 121; OLG Düsseldorf, DNotZ 1971, 479; Schl.-Holst.OLG, Rpfleger 1982, 371;… .. Horber/Demharter, GBO, 17. Aufl., § 5 Anm. 4;… Meikel/Böttcher, GBO, 7. Aufl., § 5 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94

    Rechtstellung der Grundpfandrechtsgläubiger nach Zuschreibung einer …

    Verwirrung ist zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich werden, dass der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten der Berechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, insbesondere im Fall der Zwangsversteigerung, besteht (…BayObLGZ aaO; KG OLGE 39, 221; Rpfleger 1989, 500 ; OLG Hamm Rpfleger 1968, 121; OLG Düsseldorf DNotZ 1971, 479; OLG Schleswig Rpfleger 1982, 371).
  • LG Wuppertal, 11.10.1994 - 6 T 779/94

    Zur Besorgnis der Grundbuchverwirrung bei der Vereinigung von Grundstücken

    Erst dann läßt sich nämlich im Grundbuch nicht mehr verdeutlichen, auf welchen realen Grundstücksteil sich die unterschiedlichen Belastungen beziehen; denn die ursprünglichen Flurstücke gibt es dann vermessungsrechtlich nicht mehr, und sie erscheinen auch nicht mehr im Grundbuch (…zu Vorstehendem eingehend KG, a.a.O.; vgl. für § 890 Abs. 2 BGB auch: OLG Hamm Rpfleger 1968, 121 ; OLG Schleswig Rpfleger 1982, 371, 372; BayObLG Rpfleger 1977, 251 = DNotZ 1978, 102 ).
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