Grundbuchordnung
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12d) |
(1) 1Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. 2Werden die Grundbücher von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so ist für die Entscheidung über den Antrag auf Zuschreibung und, wenn dem Antrag stattgegeben wird, für die Führung des Grundbuchs über das ganze Grundstück das Grundbuchamt zuständig, das das Grundbuch über das Hauptgrundstück führt.
(2) § 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) vom 01.10.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 09.10.2013 | Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) | 01.10.2013 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 6 GBO
77 Entscheidungen zu § 6 GBO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14
Begriff der Verwirrung i.S. von §§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 , 5 Abs. 1 S. 2 GBO
- BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12
Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.03.2014 - V ZB 152/12
Bemessung des Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des ...
- OLG Nürnberg, 09.07.2012 - 10 W 2296/11
Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungshindernis drohender Verwirrung bei ...
- BGH, 13.03.2014 - V ZB 152/12
- OLG Dresden, 02.11.2018 - 17 W 931/18
Verwirrungsgefahr bei einem Vereinigungsantrag von Grundstücken
- BGH, 04.03.2024 - NotZ(Brfg) 2/23
Neubewertung einer notariellen Fachprüfung nach Bewertungsfehler
- BGH, 17.09.2025 - V ZB 22/24
Eintritt der Bindungswirkung § 878 BGB bei Teilung in Wohnungs-/Teileigentum
- OLG Köln, 11.04.2019 - 2 Wx 69/19
Voraussetzungen der Bildung von Wohnungseigentum auf mehreren Grundstücken
- LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20
Berufung beim konzentrierten Berufungsgericht bei Streit von WEG mit Nachbar-WEG
- OLG Jena, 06.11.2017 - 3 W 344/17
Grundbuchsache: Bestandteilszuschreibung eines mit einem Erbaurecht belasteten ...
Querverweise
Auf § 6 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Die Beseitigung einer Doppelbuchung
- § 38
Redaktionelle Querverweise zu § 6 GBO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
- § 890 II (Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung)