Rechtsprechung
| KG, 10.10.1986 - 1 W 5106/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Fehlen einer Begründung als ein eine Beschwerdemöglichkeit eröffnender wesentlicher Verfahrensverstoß; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch eine nur auf die Tatbestandsmerkmale der angewendeten Norm verweisenden Entscheidungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.09.1986 - 81 T 675/86
- LG Berlin, 03.09.1986 - 81 T 677/86
- KG, 10.10.1986 - 1 W 5106/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 446
- MDR 1987, 242
- Rpfleger 1987, 211
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus KG, 10.10.1986 - 1 W 5106/86
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen, bei denen auch formelhaft kurz gefaßte Begründungen keinen Verfassungsverstoß darstellen (vgl. etwa BVerfGE 47, 182, 187 f.; 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295 f. m.w.N.).103 Abs. 1 GG ist vielmehr erst verletzt, wenn aus den Umständen des Einzelfalles der Schluß gezogen werden muß, daß das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen ist (BVerfGE 65, 293, 295 m.w.N.).
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus KG, 10.10.1986 - 1 W 5106/86
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen, bei denen auch formelhaft kurz gefaßte Begründungen keinen Verfassungsverstoß darstellen (vgl. etwa BVerfGE 47, 182, 187 f.; 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295 f. m.w.N.).Eine Vermutung, daß ein nicht ausdrücklich erörtertes Vorbringen vom Gericht nicht in Erwägung gezogen worden ist, kann daher bei einer solchen Entscheidung grundsätzlich auch dann nicht aufgestellt werden, wenn sie überhaupt keine Begründung enthält (vgl. etwa BVerfGE 50, 287, 289 f.).
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus KG, 10.10.1986 - 1 W 5106/86
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen, bei denen auch formelhaft kurz gefaßte Begründungen keinen Verfassungsverstoß darstellen (vgl. etwa BVerfGE 47, 182, 187 f.; 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295 f. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 19.11.1981 - 4 W 28/81
Auszug aus KG, 10.10.1986 - 1 W 5106/86
Als Verfahrensverstöße, die die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde rechtfertigen können, kommen deshalb nur solche in Betracht, durch die fundamentale Grundsätze des Beschwerdeverfahrens verletzt werden (OLG Karlsruhe ZIP 1982, 193 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93
Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter …
Nach der Bit der herrschenden Meinung im Einklang befindlichen Rechtsprechung des Senats ist aber in diesen Fällen die weitere Beschwerde ausnahmsweise dann eröffnet, wenn das landgerichtliche Verfahren einen schwerwiegenden Verfahrensfehler aufweist, der in Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes eine Korrektur erforderlich nacht (vgl. BVerfGE 49, 252, 256 = NJW 1979, 538; BVerfG, NJW 1988, 1773 = ZIP 1988, 1409; KG, Rpfleger 1987, 211;… Zöller-Schneider, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. 1993, S 568 Rn 16 ff). - OLG Köln, 31.05.2000 - 2 W 90/00
Zwangsvollstreckungsverfahren; Rechtsmittel; Weitere Beschwerde; Neue Beschwer; …
Darauf, daß die Einwendungen des Schuldners in dem angefochtenen Beschluß des Landgerichts nicht ausführlicher und nicht mit eigenen Worten erörtert worden sind, kann die weitere Beschwerde nicht gestützt werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 117 [118]; KG NJW-RR 1987, 446;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 568, Rdn. 21). - OLG Frankfurt, 01.03.1991 - 20 W 44/91
Billigkeit einer Pfändung; Pfändbarkeit von Rentenansprüchen wie …
Die weitere Beschwerde ist nämlich nach allgemeiner und vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Ansicht im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes auch dann eröffnet, wenn ein schwerwiegender Mangel im landgerichtlichen Verfahren vorliegt und die Entscheidung auf diesem Mangel beruht (vgl. BVerfGE 49, 252, 256 = NJW 1979, 538; BVerfG, NJW 1988, 1773 = ZIP 1988, 1409; KG, Rpfleger 1987, 211;… Zöller/Schneider, Zivilprozeßordnung, 16. Aufl. 1990, § 568, Rdnr. 16 ff).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 04.12.1986 - 5 T 520/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1987, 211
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