Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 11.09.1986

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2149
OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86 (https://dejure.org/1986,2149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.1986 - 15 W 409/86 (https://dejure.org/1986,2149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 15 W 409/86 (https://dejure.org/1986,2149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 133, 2069, 2084, 2096
    Erbrecht; ergänzende Testamentsauslegung zur Feststellung von Ersatzerben mit Andeutung im Testament.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzerbe; Ergänzende Testamentsauslegung; Erweiternder Anwendungsbereich der Auslegungsregel; Testamentserbe; Betreuung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 648
  • DNotZ 1987, 434
  • FamRZ 1987, 639
  • Rpfleger 1987, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86
    Derartige Feststellungen von Urkundsnotaren beruhen nicht selten auf unzureichenden Gesprächsinhalten, die den medizinischen Voraussetzungen für die Bejahung der Testierfähigkeit (vgl. dazu BGH FamRZ 1958, 127) nicht hinreichend Rechnung tragen.
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86
    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einmütigkeit darüber, daß der dem § 2069 BGB zugrundeliegende Rechtsgedanke nicht lediglich für diesen Sonderfall Geltung besitzt; vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 133, 2084 BGB usw.) überlassen, ob sich dem Willen des Erblassers die Berufung von Ersatzerben entnehmen läßt, und ob dieser Erblasserwille wenigstens andeutungsweise in dem Testament Ausdruck gefunden hat (vgl. zum Beispiel Senat FamRZ 1976, 552 ff; KG FamRZ 1977, 344 ff; BayObLGZ 1982, 159 ff, jeweils mwN).
  • KG, 31.08.1961 - 1 W 1267/61
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86
    Eine solche Sachkunde fehlt normalerweise einem Notar ebenso wie einem Richter, wenn sie nicht medizinisch vorgebildet sind (BGH LM Nr. 1 und 6 zu § 286 (E) ZPO; KG NJW 1961, 2066; ebenso die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats).
  • OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 372/12

    Im Zweifel keine Ersatzerbenbestellung des Ehepartners der testamentarisch …

    b) Während in den von § 2069 BGB unmittelbar erfassten Fällen nach dem Willen des Gesetzgebers im Zweifel schon die bloße Einsetzung des Bedachten zugleich als Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge zu werten ist und dies nach der Rechtsprechung auch dann gilt, wenn es sich bei dem Bedachten um eine mit dem Erblasser nahe verwandte oder verschwägerte Person handelt (OLG Hamm NJW-RR 1987, 648 unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1976, 552 m. w. N.), kann die bloße Einsetzung des Bedachten in allen anderen Fällen noch nicht zugleich als hinreichender Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge oder des Ehegatten gewürdigt werden.
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 133, 2084 BGB) überlassen, ob sich ein Wille des Erblassers zur Berufung von Ersatzerben feststellen läßt und ob dieser Erblasserwille wenigstens andeutungsweise in dem Testament Ausdruck gefunden hat (Senat in 20 W 220/89 vom 29.06.1989; KG FamRZ 1977, 344; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322, OLG Hamm OLGZ 1987, 179 = FamRZ 1987, 639 = NJW-RR 1987, 648 = Rpfleger 1987, 247 sowie OLGZ 1992, 23 = NJW-RR 1991, 1349; …
  • OLG Naumburg, 18.01.1995 - 5 W 89/94

    Testamentsauslegung bei Vorversterben eines eingesetzten Erben

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 372/11

    Ersatzerbenbestellung: Bestellung des Ehemanns der vorverstorbenen und der …

    12 Während in den von § 2069 BGB unmittelbar erfassten Fällen nach dem Willen des Gesetzgebers im Zweifel schon die bloße Einsetzung des Bedachten zugleich als Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge zu werten ist und dies nach der Rechtsprechung auch dann gilt, wenn es sich bei dem Bedachten um eine mit dem Erblasser nahe verwandte oder verschwägerte Person handelt (OLG Hamm NJW-RR 1987, 648 unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1976, 552 m.w. N.), kann die bloße Einsetzung des Bedachten in allen anderen Fällen noch nicht zugleich als hinreichender Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge oder des Ehegatten gewürdigt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   LG Hannover, 11.09.1986 - 9 T 117/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4098
LG Hannover, 11.09.1986 - 9 T 117/86 (https://dejure.org/1986,4098)
LG Hannover, Entscheidung vom 11.09.1986 - 9 T 117/86 (https://dejure.org/1986,4098)
LG Hannover, Entscheidung vom 11. September 1986 - 9 T 117/86 (https://dejure.org/1986,4098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beschwerde gegen die vom Vormundschaftsgericht vorgenommene Überprüfung der Schlussrechnung eines Pflegers; Umfang der Rechnungsprüfungspflicht des Vormundschaftsgerichts nach § 1892 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1843, 1890, 1915

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die vom Vormundschaftsgericht vorgenommene Überprüfung der Schlussrechnung eines Pflegers; Umfang der Rechnungsprüfungspflicht des Vormundschaftsgerichts nach § 1892 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 247
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Hannover
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht