Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatzerbe; Ergänzende Testamentsauslegung; Erweiternder Anwendungsbereich der Auslegungsregel; Testamentserbe; Betreuung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 648
- DNotZ 1987, 434
- FamRZ 1987, 639
- Rpfleger 1987, 247
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86
Derartige Feststellungen von Urkundsnotaren beruhen nicht selten auf unzureichenden Gesprächsinhalten, die den medizinischen Voraussetzungen für die Bejahung der Testierfähigkeit (vgl. dazu BGH FamRZ 1958, 127) nicht hinreichend Rechnung tragen. - BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86
In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einmütigkeit darüber, daß der dem § 2069 BGB zugrundeliegende Rechtsgedanke nicht lediglich für diesen Sonderfall Geltung besitzt; vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 133, 2084 BGB usw.) überlassen, ob sich dem Willen des Erblassers die Berufung von Ersatzerben entnehmen läßt, und ob dieser Erblasserwille wenigstens andeutungsweise in dem Testament Ausdruck gefunden hat (vgl. zum Beispiel Senat FamRZ 1976, 552 ff; KG FamRZ 1977, 344 ff; BayObLGZ 1982, 159 ff, jeweils mwN). - KG, 31.08.1961 - 1 W 1267/61
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86
Eine solche Sachkunde fehlt normalerweise einem Notar ebenso wie einem Richter, wenn sie nicht medizinisch vorgebildet sind (BGH LM Nr. 1 und 6 zu § 286 (E) ZPO; KG NJW 1961, 2066; ebenso die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats).
- OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 372/12
Im Zweifel keine Ersatzerbenbestellung des Ehepartners der testamentarisch …
b) Während in den von § 2069 BGB unmittelbar erfassten Fällen nach dem Willen des Gesetzgebers im Zweifel schon die bloße Einsetzung des Bedachten zugleich als Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge zu werten ist und dies nach der Rechtsprechung auch dann gilt, wenn es sich bei dem Bedachten um eine mit dem Erblasser nahe verwandte oder verschwägerte Person handelt (OLG Hamm NJW-RR 1987, 648 unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1976, 552 m. w. N.), kann die bloße Einsetzung des Bedachten in allen anderen Fällen noch nicht zugleich als hinreichender Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge oder des Ehegatten gewürdigt werden. - OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
Vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 133, 2084 BGB) überlassen, ob sich ein Wille des Erblassers zur Berufung von Ersatzerben feststellen läßt und ob dieser Erblasserwille wenigstens andeutungsweise in dem Testament Ausdruck gefunden hat (Senat in 20 W 220/89 vom 29.06.1989; KG FamRZ 1977, 344; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322, OLG Hamm OLGZ 1987, 179 = FamRZ 1987, 639 = NJW-RR 1987, 648 = Rpfleger 1987, 247 sowie OLGZ 1992, 23 = NJW-RR 1991, 1349; … - OLG Naumburg, 18.01.1995 - 5 W 89/94
Testamentsauslegung bei Vorversterben eines eingesetzten Erben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 372/11
Ersatzerbenbestellung: Bestellung des Ehemanns der vorverstorbenen und der …
12 Während in den von § 2069 BGB unmittelbar erfassten Fällen nach dem Willen des Gesetzgebers im Zweifel schon die bloße Einsetzung des Bedachten zugleich als Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge zu werten ist und dies nach der Rechtsprechung auch dann gilt, wenn es sich bei dem Bedachten um eine mit dem Erblasser nahe verwandte oder verschwägerte Person handelt (OLG Hamm NJW-RR 1987, 648 unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1976, 552 m.w. N.), kann die bloße Einsetzung des Bedachten in allen anderen Fällen noch nicht zugleich als hinreichender Ausdruck der Ersatzberufung seiner Abkömmlinge oder des Ehegatten gewürdigt werden.
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 11.09.1986 - 9 T 117/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beschwerde gegen die vom Vormundschaftsgericht vorgenommene Überprüfung der Schlussrechnung eines Pflegers; Umfang der Rechnungsprüfungspflicht des Vormundschaftsgerichts nach § 1892 BGB
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die vom Vormundschaftsgericht vorgenommene Überprüfung der Schlussrechnung eines Pflegers; Umfang der Rechnungsprüfungspflicht des Vormundschaftsgerichts nach § 1892 BGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1987, 247
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