Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.11.1989 - 2 W 180/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Pfändung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Vollstreckung in eine am Rande des Existenzminimums liegenden Erwerbunfähigkeitsrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.09.1989 - 9 T 230/89
- OLG Köln, 06.11.1989 - 2 W 180/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2696
- Rpfleger 1990, 429
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.1984 - IX ZR 110/83
Altersruhegeld im Konkurs
Auszug aus OLG Köln, 06.11.1989 - 2 W 180/89
In der Sache hat sich das Landgericht dazu mit Recht auf den Standpunkt gestellt, daß nach den gegenwärtigen Verhältnissen das Renteneinkommen abzüglich des für den Kläger nicht pfändbaren Kindergeldes bei zwei Unterhaltsberechtigten in Höhe von somit 1.307,00 DM gem. der Tabelle zu § 850 c ZPO , die auch Mindestmaßstab für die Billigkeit nach § 54 SGB I ist (vgl. BGH NJW 1985, 976), nicht pfänd - bar ist, denn die Pfändbarkeit beginnt erst bei einem Leistungsanspruch in Höhe von 1.340,00 DM monatlich.
- OLG Frankfurt, 01.03.1991 - 20 W 44/91
Billigkeit einer Pfändung; Pfändbarkeit von Rentenansprüchen wie …
Die damit geforderte Einzelfallprüfung ist nicht zu verwechseln mit der Frage, ob und inwieweit dem Vollstreckungsgericht bei einem Massenverfahren, wie es die Zwangsvollstreckung darstellt, von sich aus und von vornherein eine prozessuale Fürsorge obliegt, die Schuldnerbelange von Amts wegen stets so zu wahren, daß eine Sozialhilfebedürftigkeit nicht eintritt (…vgl. hierzu Stöber, Forderungspfändung, 9. Aufl. 1990, Rnr. 1393;… Zöller/Stöber, Zivilprozeßordnung, 16. Aufl. 1990, § 850 i, Rnr. 27, 28 a; Brühl, Pfändungsgrenze und Sozialhilfebedürftigkeit, JurBüro 1987, 801 ff; OLG Köln, Rpfleger 1990, 429 - OLGZ 1990, 219).Das Vollstreckungsverbot ist jedenfalls insoweit von Amts wegen zu beachten (OLG Köln, Rpfleger 1990, 429 = OLGZ 1990, 219;… Stöber, Forderungspfändung, 9. Aufl. 1990, Rdnr. 1393 a, 1354, 1413 b).
Dabei muß das Vollstreckungsgericht auf den konkreten Sozialhilfebedarf abstellen und prüfen, ob dieser nicht die Pfändungsgrenze des § 850 c ZPO übersteigt, was wegen des rascheren Anstiegs der Sozialhilfesätze gegenüber den genannten Tabellenbeträgen in steigendem Umfang der Fall sein dürfte (OLG Köln, Rpfleger 1990, 429 = OLGZ 1990, 219;… vgl. Christmann, Sozialhilfebedürftigkeit des Schuldners als persönlicher Härtegrund nach.
Üblicherweise werden hierfür Zuschläge zwischen 10-20% gemacht (Kohte, aaO
; Rpfleger 1990, 9 ff, 11;… Brühl, aaO, JurBüro 1987, 801 ff, 803; OLG Köln, Rpfleger 1990, 429 ff; OLG Hamm, Rpfleger 1985, 154; OLG Hamm, JurBüro 1984, 1904 ff; OLG Hamm, JurBüro 1979, 925; KG, NJW-RR 1987, 132 ff, 133 = MDR 1987, 152 = JurBüro 1987, 301 - Rpfleger 1987, 73; Senatsbeschluß vom 12.2.1988, 20 W 22/88).
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