Rechtsprechung
| KG, 08.03.1994 - 1 W 7446/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 325 326 § § 433 ff. § § 631 ff.; ZPO § 756
Vollstreckungsfähigkeit eines Urteils - Mangelnde Bestimmtheit
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 959
- MDR 1994, 617
- BB 1994, 6
- Rpfleger 1994, 309
Wird zitiert von ... (3)
- LG Koblenz, 06.02.2009 - 2 T 92/09
Grundsätze zur Addition von Pfändungsbeschlüssen verschiedener Drittschuldner …
Befindet sich die herauszugebende Urkunde nicht in der Hand des Schuldners, sondern - wie hier - im Besitz des jeweiligen Drittschuldners, so ist der angebliche Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten durch den Überweisungsbeschluss neben der Forderung mitüberwiesen (Oberlandesgericht Hamm DGVZ 1994, 188, 189; Landgericht Koblenz JurBüro 1996, 663, 664; Landgericht Marburg Rpfleger 1994, 309 [KG Berlin 08.03.1994 - 1 W 7446/93] ). - OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00
Vollstreckungsfähigkeit einer Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe …
Eine ausreichende Bestimmtheit ist gegeben, wenn die genannte Gegenleistung ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH NJW 1993, 324 f, 325), denn der Gerichtsvollzieher muss in der Lage sein, zu prüfen, ob die ihm von dem Gläubiger übergebenen, dem Schuldner anzubietenden Gegenstände der nach dem Urteil geschuldeten Gegenleistung nach Vollständigkeit und Richtigkeit entsprechen (KG, Rpfl 1994, 309 f, 310; vgl. auch § 84 Abs. 2 S. 3 GVGA).Es können lediglich Datenträger herausgegeben werden, auf denen ein Computerprogramm gespeichert ist oder es können Daten gelöscht werden, so dass sie nicht weiter genutzt werden können (KG, Rpfl 1994, 309 f, 310).
Allerdings ergibt eine Auslegung des Tenors in einer Zusammenschau mit dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen, dass der Gläubigerin durch die Rückgabe die gesamte Nutzungsmöglichkeit entzogen werden soll mit der Folge, dass sie alles zurückzugeben hat, was sie von dem Schuldner in Bezug auf die Software erhalten hat und was sie selbst auf der Festplatte oder auf Disketten gespeichert hat (ebenso: KG, Rpfl 1994, 309 f , 310) .
- OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Zwangsvollstreckung
So fehlen bei herauszugebender oder zu liefernder Software oftmals konkrete Merkmale, die es dem Gerichtsvollzieher ermöglichen, die Software eindeutig zu identifizieren (vgl. etwa OLG Koblenz OLGR 2000, 520; KG Berlin NJW-RR 1994, 959; LG Düsseldorf CR 1995, 220, welches eine Identifizierbarkeit bereits anhand der äußeren Merkmale der überreichten Datenträger verlangt).
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Rechtsprechung
| LG Marburg, 14.03.1994 - 3 T 15/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 309
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 16.06.1995 - 3 W 86/95
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen; Lohnpfändung - …
Eine in der Rechtsprechung vertretene Auffassung schließt daraus weiter, auf Antrag des Gläubigers könne der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der für eine Lohn- bzw. Gehaltsforderung ergeht, zusätzlich auf den Anspruch des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Herausgabe der nächsten Lohnabrechnung erstreckt werden (OLG Hamm, aaO., vgl. auch LG Marburg, Rpfleger 1994, 309 ).Dabei kann dahinstehen, ob dies schon deshalb zu gelten hat, weil der Gläubiger vom Drittschuldner gemäß § 840 ZPO Auskunft über die gepfändete Geldforderung verlangen kann (so etwa LG Hannover, DGVZ 1989, 26; LG Mainz, Rpfleger 1994, 309 ;… a.A. OLG Hamm, aaO.;… MünchKomm/Smid, ZPO , § 836 Rdn. 17;… Stein-Jonas/Brehm, aaO., § 836 Rdn. 18;… Stöber, Forderungspfändung, aaO., Rdn. 623;… differenzierend Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. 1 Zwangsvollstreckungsrecht Rdn. 7, jeweils m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 21.02.2008 - 25 T 58/08
Rechtliche Ausgestaltung einer Forderungspfändung und der Herausgabe von …
Rn. 10 Befindet sich die herauszugebende Urkunde nicht in der Hand des Schuldners, sondern im Besitz des Drittschuldners, so ist der angebliche Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten durch den Überweisungsbeschluss neben der Forderung mitüberwiesen (Oberlandesgericht Hamm DGVZ 1994, 188, 189; Landgericht Koblenz JurBüro 1996, 663, 664; Landgericht Marburg Rpfleger 1994, 309. - LG Bochum, 24.02.2009 - 7 T 407/08
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Rentenansprüche, Drittschuldner, Herausgabe …
Rn. 13 Befindet sich die herauszugebende Urkunde nicht in der Hand des Schuldners, sondern im Besitz des Drittschuldners, so ist der angebliche Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten durch den Überweisungsbeschluss neben der Forderung mitüberwiesen (Oberlandesgericht Hamm DGVZ 1994, 188, 189; Landgericht Koblenz JurBüro 1996, 663, 664; Landgericht Marburg Rpfleger 1994, 309).
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Rechtsprechung
| LG Mainz, 18.10.1993 - 8 T 319/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 309
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.06.2006 - VII ZB 142/05
Aufnahme der herauszugebenden Urkunden in den Pfändungs- und …
b) Die Aufnahme einer Herausgabeanordnung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist nicht davon abhängig, dass der Gläubiger darlegt, dass er an der Herausgabe der über die Forderung vorhandenen Urkunden im Einzelfall ein besonderes Rechtsschutzinteresse hat (vgl. LG Augsburg, JurBüro 1996, 386; LG Berlin, Rpfleger 1993, 294; LG Paderborn, JurBüro 1995, 382; Behr, JurBüro 1994, 327, 328; a. A. LG Mainz, Rpfleger 1994, 309).
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