Rechtsprechung
| KG, 03.02.1994 - 1 W 6713/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1047
- Rpfleger 1994, 373
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung
Die Miet- und Heizkosten des Vollstreckungsschuldners innerhalb seines notwendigen Unterhalts müssen deshalb - wie für den Sozialhilfeanspruch gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 RegelsatzVO - grundsätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt werden, soweit er nicht im Einzelfall unangemessen hoch ist (ebenso etwa KG NJW-RR 1987, 132, 133; Rpfleger 1994, 373 = JurBüro 1994, 403; LG Hamburg JurBüro 1991, 1566, 1568; zur Sozialhilfe vgl. BVerwGE 75, 168, 170 f; 77, 232, 235; 92, 1, 3; 97, 110, 111 f; 101, 194, 197; 107, 239, 242 f).Die Rechtsbeschwerde gibt keinen Anlaß, darauf einzugehen, ob mit einem Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (KG Rpfleger 1994, 373; OLG Köln JurBüro 1999, 606; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 220, 222; LG Heidelberg JurBüro 1998, 45, 46) mangels näherer Erkenntnisse als Obergrenze der angemessenen Unterkunftskosten innerhalb des notwendigen Unterhalts auch auf die Höchstbeträge der beim Wohngeldbezug zuschußfähigen Altbaumieten gemäß § 8 WoGG zurückgegriffen werden kann (vgl. insoweit auch BVerfGE 89, 346, 358).
- OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 256/00 Rn. 19 Für Erwerbstätige ist seit der Aufhebung des § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG - vom 23. Juni 1993 (BGBl I 944 (951) ein bestimmter Prozentsatz des Regelsatzes als Mehrbedarf nicht mehr vorgesehen und darf - auch nicht mehr bei Bestimmung des nach Abschnitt 2 des BSHG zu bemessenden notwendigen Lebensunterhalts - angesetzt werden (Senat, Rpfleger 1999, 548 [549]; KG Rpfleger 1994, 373;… Stöber, Forderungspfändung, 12. Auflage 1999, Rdnr. 1176e;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 850 f. Rdnr. 2).
Eine Orientierungshilfe und einen Anhaltspunkt für die nach sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten allenfalls noch angemessene Miete sieht der Senat (z.B. NJW 1992, 2836 [2837]
; Rpfleger 1999, 548; vgl. auch KG, Rpfleger 1994, 373) in den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes. - LG Stuttgart, 10.02.2005 - 10 T 144/04
Zwangsvollstreckung: Ansatz des sozialhilferechtlichen Pauschalbetrages für den …
Rn. 11 Überwiegend wurde die Ablehnung eines Pauschalbetrags allerdings damit begründet, dass die Verlagerung des Mehrbedarfszuschlags für Erwerbstätige nach § 76 Abs. 2a Nr. 1 BSHG zur Folge habe, dass die Regelung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht mehr zu beachten sei, da die alte Fassung des § 850 f ZPO nur auf Abschnitt 2 des Bundessozialhilfegesetzes verwiesen habe (KG, FamRZ 94, 1047; OLG Köln, Jur Büro 99, 606; OLG Celle, OLGR Celle 1999, 78-79).
- LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Bemessung des Pfändungsfreibetrags ab dem 1. Januar 2005 bei Vollstreckung wegen …
Rn. 14 Überwiegend wurde die Ablehnung eines Pauschalbetrags allerdings damit begründet, dass die Verlagerung des Mehrbedarfszuschlags für Erwerbstätige nach § 76 Abs. 2a Nr. 1 BSHG zur Folge habe, dass die Regelung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht mehr zu beachten sei, da die alte Fassung des § 850 f ZPO nur auf Abschnitt 2 des Bundessozialhilfegesetzes verwiesen habe (KG, FamRZ 94, 1047; OLG Köln, Jur Büro 99, 606; OLG Celle, OLGR Celle 1999, 78-79). - OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 70/01 Eine Orientierungshilfe und einen Anhaltspunkt für die nach sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten allenfalls noch angemessene Miete sieht der Senat (z.B. NJW 1992, 2836 [2837]; Rpfleger 1999, 548; vgl. auch KG, Rpfleger 1994, 373) in den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes.
- LG Koblenz, 27.06.2000 - 2 T 237/00 Dem Grundbedarf hinzu zurechnen sind außerdem entsprechend 3 der Regelsatzverordnung die Kosten der Wohnung und die Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese der Höhe nach nicht unangemessen sind und soweit eine Verringerung der Aufwendungen, etwa durch einen Wohnungswechsel nicht zumutbar ist (vgl. KG, RPfleger 1994, 373;… Stöber, Forderungspfändung, a.A.o., Rdnr. 1176 g).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".