Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 21.02.1996 - Bs IV 67/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachlaßpfleger; Prozeßkostenhilfe; Dürftigkeit; Einkommensverhältnisse; Vermögensverhältnisse
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.01.1996 - 8 VG 4118/95
- OVG Hamburg, 21.02.1996 - Bs IV 67/96
Papierfundstellen
- MDR 1997, 68
- FamRZ 1997, 180
- Rpfleger 1996, 464
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
Willkürliche Versagung von Prozeßkostenhilfe für einen Nachlaßpfleger
Schließlich spricht für die Vertretbarkeit seiner Auffassung, daß auch andere Gerichte in vergleichbarer Weise einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben gefordert haben (BVerwG, Buchholz 310, § 166 Nr. 17; OVG Hamburg, FamRZ 1997, S. 180 f.), mag auch die herrschende Auffassung seit langem diesen Standpunkt ablehnen (vgl. RGZ 50, 394 ;… BGH, NJW 1964, S. 1418 f.;… BGHR, ZPO, § 114 Satz 1, Nachlaßpfleger 1; BFHE 104, 279 ).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 05.06.1996 - 84 T 292/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1996, 464
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der …
Das Amtsgericht berief sich bei seiner Entscheidung auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 1996 (82 T 292/96, Rpfleger 1996, 464).aa) Soweit das Amtsgericht sich auf den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 1996 (Rpfleger 1996, 464) beruft, übersieht es, dass diese Entscheidung zu § 132 Abs. 2 BRAGO ergangen ist und auf der damaligen Gesetzeslage beruhte, die sich in einem entscheidenden Punkt geändert hat: Nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO war der Mehrvertretungszuschlag - im Falle der Vertretung mehrerer Auftraggeber in derselben Angelegenheit - davon abhängig, dass "der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe" war.
Dieselbe Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt auf Grund eines Auftrags für mehrere Mandanten im gleichen Rahmen tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Beratungsgegenständen vorliegt (LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdn. 1012;… Madert, in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 15, Rdn. 6).
Zudem stehen bei der Klärung des Aufenthaltsrechts einer Familie die Rechte der einzelnen Familienmitglieder in Bezug zueinander, insbesondere wenn wie hier minderjährige Kinder mitbetroffen sind, vgl. etwa §§ 27ff AufenthG (vgl. LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; LG Osnabrück, JurBüro 1999, 248; JurBüro 2000, 140 zu § 26 AsylVfG).
Gegenstand des Geschäfts war das Aufenthaltsrecht jeder einzelnen Person; die Familienzugehörigkeit ändert insoweit nichts daran, dass es sich bei dem Aufenthaltsstatus eines Ausländers um ein individuelles, nach seiner Person zu beurteilendes Recht handelt (LG Osnabrück, JurBüro 2000, 140; LG Stade, JurBüro 1998, 196; LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; JurBüro 1984, 239).
Das Beratungshilfeverfahren ist von der Angelegenheit, für die Beratungshilfe gewährt wird zu unterscheiden (LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466).
- AG Lörrach, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06
Beratungshilfe: Erforderlichkeit der Hilfe zur Interessenwahrnehmung
Eine Auslegung als Erinnerung nach §§ 55 Abs. 4, 56 RVG scheidet aus, nachdem die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe schon dem Grunde nach zurückgewiesen worden ist (vgl. AG Koblenz JurBüro 2003, 369; LG Berlin Rpfleger 1996, 464 ff; Hellstab Rpfleger 2006, 252 f; RVGreport 2005, 2 ff;… Schoreit/Dehn, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe, 8. Aufl., § 6 Rdn 3 mwN). - VG Würzburg, 22.03.1999 - W 7 K 36.98
Berechnung einer Rechtsanwaltsgebühr bei einer Mehrheit von Auftraggebern; …
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