Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.02.1998 - 15 W 352/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1998, 376
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06
Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer …
Dies hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 04.05.1992 näher ausgeführt (JurBüro 1992, 547; ebenso Beschluss vom 10.02.1998 - 15 W 352/97 -, insoweit in Rpfleger 1998, 376 nicht abgedruckt), hierauf wird Bezug genommen.Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1995, 272; 1998, 376), die mit der des OLG Frankfurt (NJW-RR 2004, 90) und wohl auch des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 414) in Einklang steht.
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 10.02.1998 (Rpfleger 1998, 376, 377) darauf hingewiesen, dass sich im Einzelfall aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des freien Zugangs zu den Gerichten eine Beschränkung der Gebührenerhebung ergeben kann, wenn die Gebühr eine Höhe erreicht, die in Relation zu dem wirtschaftlichem Interesse des Betroffenen einen wirtschaftlich vernünftig denkenden Gebührenschuldner an der Wahrnehmung seiner Rechte hindern könnte.
- OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem …
Der Senat hat dagegen schon in seinen Beschlüssen vom 10.06.2001 (20 W 145/2002) und 13.08.2002 (20 W 265/2002) mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch. - OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
Gebühren im Wohnungsgrundbuchverfahren: Geschäftswert für die Löschung einer nur …
Auch das OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376 f.) vertritt diese Auffassung.
- BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00
Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern
Daher ist es nicht zulässig, nur deshalb von einem Erwerber höhere Kosten zu fordern, weil dieser zufällig als letzter die Löschung einer zunächst durch umfangreichen Grundbesitz gesicherten Globalgrundschuld durchführen läßt (BayObLGZ 1992, 247/250 = Rpfleger 1992, 540/541; ebenso OLG Köln JurBüro 1997, 544 = Rpfleger 1997, 406;… Korintenberg/Bengel KostO 14.Aufl. § 23 Rn. 17;… Hartmann Kostengesetze 29.Aufl. § 68 KostO Rn. 5; a.A. OLG Hamm Rpfleger 1998, 376; zweifelnd OLG Düsseldorf ZMR 1999, 497). - OLG Köln, 31.08.2010 - 2 Wx 90/10
Gerichtsgebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil …
Es sei deshalb geboten, § 23 Abs. 2 2. Halbs. KostO in solchen Fällen mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass sich auch die Gebühr für die Löschung der Globalgrundschuld auf Antrag des Erwerbers der zuletzt noch belasteten Eigentumswohnung höchstens nach dem Wert dieser Wohnung berechnet (…Senat, aaO; so auch z.B. BayObLG, Rpfleger 1992, 540 [541] mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1992, 541; BayObLGZ 1993, 285 = Rpfleger 1994, 84 mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1994, 85; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 376; Rpfleger 1998, 376; OLG München, Beschl. v. 10. Januar 2008, 32 Wx 201/07 für den Zwischenerwerber mehrerer Eigentumswohnungen; LG Bonn, Rpfleger 1996, 378; a.A. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414 für den Fall, dass Erwerber und Ersteller der Wohnungseigentumsanlage zusammen die Löschung beantragen; OLG Dresden, Rpfleger 2003, 273 für den Eigentümer mehrerer Grundstücke; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10. Juni 2002, 20 W 145/02; Beschl. v. 13. August 2002, 20 W 265/02). - OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 20 W 265/02
Grundbuchkosten: Bemessung der Löschungsgebühr bei Löschung einer nach …
Der Senat hat dagegen schon in seinem Beschluss vom 10.06.2001 (20 W 145/2002) mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch. - OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Wohnungsgrundbuchverfahren: Bemessung der Löschungsgebühr für die Löschung einer …
Der Senat ist dagegen mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) der Auffassung, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch. - OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
Kosten im Grundbuchverfahren: Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der …
Es kann für den hier zu entscheidenden Fall dahingestellt bleiben, ob diesen Grundsätzen, die das Bayerische Oberste Landesgericht in Fortführung seiner Rechtsprechung auch auf solche Eigentümer ausgedehnt hat, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben (FGPrax 2000, 164 = Rpfleger 2000, 472) zu folgen wäre oder ob man mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376) lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr für unvereinbar hält mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch. - OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06
Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden …
Nach Auffassung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2004, 90) und des OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376) muss es in einem Fall wie dem vorliegenden bei der gesetzlichen Regelung verbleiben. - BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98
Gebühr für die Löschung einer Grundschuld
Wird allerdings eine Globalgrundschuld gelöscht, die bei Erstellung einer großen Wohnanlage bestellt worden war und nach vorgängigen Pfandfreigaben nur noch auf einem Wohnungseigentum lastet, dürfen die diesen Eigentümer treffenden Gebühren nicht nach anderen Grundsätzen berechnet werden als bei den Pfandfreigaben zugunsten der anderen Wohnungseigentümer (vgl. § 23 Abs. 2 Halbsatz 2 KostO ); seine Haftung begrenzt sich also auf die Höhe der aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr (BayObLGZ 1992, 247; OLG Köln JurBüro 1997, 544; LG Bonn Rpfleger 1996, 378;… Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Löschungen" S. 672/673; a. A. OLG Hamm Rpfleger 1998, 376;… Korintenberg § 68 Rn. 5). - OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Grundbuchgebühr: Geschäftswert für die Löschung einer nur noch auf einem …
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