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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10421
OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98 (https://dejure.org/1998,10421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.1998 - 1 Ws 432/98 (https://dejure.org/1998,10421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 1 Ws 432/98 (https://dejure.org/1998,10421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.03.1983 - 4 StO 1/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98
    Die mangelnde Sorgfalt des Angeklagten begründet sein Mitverschulden und schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus, ohne daß es noch darauf ankommt, ob der Urkundsbeamte des Amtsgerichts besondere Maßnahmen treffen mußte, um die Frist zur Berufungseinlegung zu wahren (vgl. OLG Hamm, NStZ 1985, 472 sowie OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 184 f. mit zustimmender Anmerkung Maul).
  • OLG Hamm, 04.04.1985 - 4 Ws 87/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98
    Die mangelnde Sorgfalt des Angeklagten begründet sein Mitverschulden und schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus, ohne daß es noch darauf ankommt, ob der Urkundsbeamte des Amtsgerichts besondere Maßnahmen treffen mußte, um die Frist zur Berufungseinlegung zu wahren (vgl. OLG Hamm, NStZ 1985, 472 sowie OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 184 f. mit zustimmender Anmerkung Maul).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2019 - 4 Ws 12/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Bewährungswiderruf: Versäumung der …

    Dem stehe, zumindest wenn die Rechtsmitteleinlegung so spät erklärt werde, dass der Rechtsmittelführer nicht mehr mit rechtzeitiger Weiterleitung an das zuständige Gericht rechnen könne, ein Mitverschulden des Rechtsmittelführers entgegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 1 Ws 432/98, juris Rn. 2 f.).
  • LAG Bremen, 28.04.2000 - 3 Sa 284/99

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Grundsätzlich kann auch (nur) Mitverschulden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließen (OLG Düsseldorf, 22.07.1998, Rpfleger 1998, 487 ).
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