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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 15.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - I-5 W 53/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9278
OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - I-5 W 53/03 (https://dejure.org/2003,9278)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03 (https://dejure.org/2003,9278)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2003 - I-5 W 53/03 (https://dejure.org/2003,9278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 2 S. 2
    Festsetzung von Umsatzsteuerbeträgen einer GmbH im Kostenfestsetzungsverfahren

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 184
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 W 53/03
    Grundsätzlich ist dann die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten (BGH NJW 2003, 1534; OLG Schleswig OLGR 2003, 375), weil das Verfahren der Kostenfestsetzung nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes belastet werden soll (BVerfG NJW 1996, 382).

    Rn. 6 Nur wenn die Richtigkeit der Erklärung durch entsprechenden, vom Antragsgegner zu erbringenden Beweis bereits entkräftet ist oder sich eine offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, etwa dem Inhalt der Akten, zweifelsfrei ergibt, können die geltend gemachten Umsatzsteuerbeträge unberücksichtigt bleiben (BVerfG NJW 1996, 382; BGH NJW 2003, 1534 m.N.).

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 W 53/03
    Grundsätzlich ist dann die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten (BGH NJW 2003, 1534; OLG Schleswig OLGR 2003, 375), weil das Verfahren der Kostenfestsetzung nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes belastet werden soll (BVerfG NJW 1996, 382).

    Rn. 6 Nur wenn die Richtigkeit der Erklärung durch entsprechenden, vom Antragsgegner zu erbringenden Beweis bereits entkräftet ist oder sich eine offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, etwa dem Inhalt der Akten, zweifelsfrei ergibt, können die geltend gemachten Umsatzsteuerbeträge unberücksichtigt bleiben (BVerfG NJW 1996, 382; BGH NJW 2003, 1534 m.N.).

  • OLG Schleswig, 09.05.2003 - 9 W 22/03

    Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 W 53/03
    Grundsätzlich ist dann die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten (BGH NJW 2003, 1534; OLG Schleswig OLGR 2003, 375), weil das Verfahren der Kostenfestsetzung nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes belastet werden soll (BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19

    Voraussetzungen der Festsetzung angemeldeter Umsatzsteuer auf die …

    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 W 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.09.1998 - 6 W 232/98; jew. zit. nach juris).
  • KG, 04.09.2007 - 2 W 151/07

    Berücksichtigung von Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Richtigkeit der Erklärung ist im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes zu belasten (BVerfG NJW 1996, 382 [383]; Senat vom 18. April 2006, JurBüro 2006, 373 [373]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2004, 184 [184]; OLG Saarbrücken, MDR 1999, 60 [61]).

    Eine Ausnahme von § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO lässt die Rechtsprechung allerdings dann zu, wenn die Richtigkeit der Erklärung des Antragstellers durch entsprechenden, vom Antragsgegner zu erbringenden Beweis bereits entkräftet ist oder sich die offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen zweifelsfrei ergibt (BGH NJW 2003, 1534 [1534]; Senat vom 18. April 2006, JurBüro 2006, 373 [373]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 369 [369]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2004, 184 [184]).

    Insbesondere ist aus der bloßen Tatsache, dass die Beschwerdegegnerin eine juristische Person in Form einer GmbH ist, nicht zweifelsfrei auf deren Vorsteuerabzugsberechtigung geschlossen werden (ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 2004, 184 [184]).

  • OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von …

    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 WF 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 24 W 44/09

    Anforderungen an die Form einer Nichtabhilfeentscheidung; Berücksichtigung der …

    Die mit der Kostenfestsetzung befassten Organe haben die Richtigkeit der Erklärung im Verfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes zu belasten ( BVerfG NJW 1996, 382 [383];… BGH aaO., KG JurBüro 2006, 373; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, Rpfleger 2004, 184 [184]; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat ,AGS 2006, 199: OLG Saarbrücken MDR 1999, 60 [61]; OLG Hamburg MDR 2000, 1396; Senat MDR 2008, 1308).
  • OLG Naumburg, 30.08.2017 - 12 W 41/17

    Vorsteuerabzugsberechtigung: Überprüfung im Kostenfestsetzungsverfahren

    (z. B. KG, NZG 2008, 110; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2004, 184).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.10.2003 - 14 W 676/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14615
OLG Koblenz, 15.10.2003 - 14 W 676/03 (https://dejure.org/2003,14615)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.2003 - 14 W 676/03 (https://dejure.org/2003,14615)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 14 W 676/03 (https://dejure.org/2003,14615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren bei einem Kanzleiwechsel; Verschulden eines Zulassungsverlustes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 72; BGB § 673
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Rechtsanwalts nach Entziehung der Zulassung des zunächst Beauftragten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 184
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2007 - 1 O 53/07

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten für notwendigen Anwaltswechsel wegen …

    Eine solche schuldhafte Veranlassung des Zulassungsverlustes, die ursächlich für den Anwaltswechsel wird, hindert die Kostenerstattung hinsichtlich der Kosten des Zweitbevollmächtigten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 15.10.2003 - 14 W 676/03 -, Rpfleger 2004, 184 - zitiert nach juris;… Herget, in: Zöller, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort "Anwaltswechsel"), auch wenn das in Rede stehende Verhalten der Klägerin selbst nicht vorwerfbar ist.
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