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Weitere Entscheidung unten: LG Augsburg, 28.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7179
OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09 (https://dejure.org/2009,7179)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.05.2009 - 13 WF 87/09 (https://dejure.org/2009,7179)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 13 WF 87/09 (https://dejure.org/2009,7179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 118 ZPO; § 48 RVG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO; § 48 Abs. 1 RVG; Nr. 3335 RVG-VV; Nr. 3337 RVG-VV
    Erfallen der Verfahrens und der Terminsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs in einem Erörterungstermin; Anrechnung der Beratungshilfegebühr auf die Einigungsgebühr

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 1 S. 3; ; RVG § 48 Abs. 1; ; VV RVG Nr. 3335; ; VV RVG Nr. 3337

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs in einem Erörterungstermin; Anrechnung der Beratungshilfegebühr auf die Einigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfallen der Verfahrens und der Terminsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs in einem Erörterungstermin; Anrechnung der Beratungshilfegebühr auf die Einigungsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1364
  • FamRZ 2009, 1776
  • Rpfleger 2009, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.09.2008 - 6 WF 149/08

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs im …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09
    OLG Hamm, FamRZ 2009, 145: 1,0 Verfahrensgebühr gemäß VV 3335).

    OLG Hamm, FamRZ 2009, 145).

    Richtigerweise kann nur eine 1, 0 Verfahrensgebühr festgesetzt werden, weil keiner der Gebührenermäßigungstatbestände der VV 3337 erfüllt ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2009, 145.

  • OLG Braunschweig, 16.04.2008 - 3 WF 36/08

    Anwaltsgebühren im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09
    Denn gemäß der amtlichen Vorbemerkung Nr. 3 zu Teil 3 entsteht die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an einem Erörterungstermin (aus diesem Grund unzutreffend OLG Braunschweig, Rpfleger 2008, 427).

    Letztendlich geht es hier nicht um die Frage der Gebührenentstehung, sondern um den gemäß § 48 Abs. 1 RVG maßgeblichen Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung (ebenso OLG Braunschweig, Rpfleger 2008, 427).

  • OLG München, 12.09.2007 - 11 WF 1346/07

    Umfang der Rechtsanwaltvergütung bei einem Vergleichsschluss im …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09
    Dagegen soll nach Auffassung sowohl des 11. Zivilsenats des OLG München als auch des 6. Familiensenats des OLG Hamm auch bei einer auf den Vergleich beschränkten Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Verfahrensgebühr aus der Staatskasse zu erstatten sein, wobei allerdings die Höhe der Verfahrensgebühr unterschiedlich gesehen wird (OLG München, FamRZ 2008, 628: 0,5 Verfahrensgebühr gemäß VV 3337, 3335.

    Begründet wird dies in beiden Entscheidungen damit, dass die Einigungsgebühr als reine Erfolgsgebühr ohne die zugehörige Gebühr für das Betreiben des Geschäfts nicht anfallen könne (OLG München, FamRZ 2008, 628.

  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 11 WF 127/09

    Prozesskostenhilfe: Umfang der Bewilligung bei einem im Rahmen des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09
    Der Antragssteller müsste sich mit der sofortigen Beschwerde gegen den eingeschränkten Bewilligungsbeschluss wenden (so z.B. in den Verfahren OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2009 - 11 WF 127/09. OLG Hamm, FamRZ 2009, 136), wenn er dies trotz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die zahlreichen Kritiker und abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen als erfolgversprechend ansieht.
  • OLG Hamm, 03.07.2008 - 10 WF 77/08

    Vergleich; PKH-Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09
    Der Antragssteller müsste sich mit der sofortigen Beschwerde gegen den eingeschränkten Bewilligungsbeschluss wenden (so z.B. in den Verfahren OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2009 - 11 WF 127/09. OLG Hamm, FamRZ 2009, 136), wenn er dies trotz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die zahlreichen Kritiker und abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen als erfolgversprechend ansieht.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09
    Der äußerst umstrittenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge wird dieser Grundsatz auch im Falle eines Vergleichs im Erörterungstermin nur insoweit durchbrochen, als - wie hier - für den Vergleich Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (BGH, NJW 2004, 2595 ff.. zur Gegenansicht Nachweise bei Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 118 Rz. 8. Fischer, MDR 2008, 477 ff., 477).
  • OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09
    Auch die Auslagenpauschale kann nicht festgesetzt werden, weil im Rahmen eines Vergleichsschlusses keine Auslagen entstehen, sondern nur bei der von der Prozesskostenhilfebewilligung gerade nicht umfassten Vorbereitung des Verfahrens (vgl. OLG München, JurBüro 1987, 442, 443).
  • OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09

    Gegenstandswert der Anwaltsgebühren bei gerichtsnaher Mediation

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Bewilligung nur für den Abschluss des Vergleichs im Prüfungsverfahren erfolgt, aufgrund des Bewilligungsbeschlusses lediglich eine Einigungsgebühr festgesetzt werden kann (Beschluss vom 25.05.2009 - 13 WF 87/09, OLGR 2009, 705 f. = Rpfleger 2009, 514 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 5 WF 230/12

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Scheidungsfolgenvergleich im Rahmen von …

    Aspekte der Prozessökonomie und der Billigkeit sind nicht geeignet, im Falle eines Vergleichs die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die weiteren Gebührentatbestände zu erstrecken (vgl. BGH FamRZ 2004, 1708-1710; OLG Bamberg JurBüro 2009, 1693; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1693; OLG Oldenburg FamRZ 2009, 1776).
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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 28.04.2009 - 2 HK T 902/09   

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https://dejure.org/2009,33968
LG Augsburg, 28.04.2009 - 2 HK T 902/09 (https://dejure.org/2009,33968)
LG Augsburg, Entscheidung vom 28.04.2009 - 2 HK T 902/09 (https://dejure.org/2009,33968)
LG Augsburg, Entscheidung vom 28. April 2009 - 2 HK T 902/09 (https://dejure.org/2009,33968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beibehaltung der einmal festgelegten Nummerierung der Gesellschafterliste

  • Wolters Kluwer

    Abweichen von einer einmal festgelegten Nummerierung bei Gesellschaftern in einer Registersache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 514
  • NZG 2009, 1032
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 02.02.2010 - 6 W 40/09

    Handelsregisterverfahren: Einreichung der neuen Gesellschafterliste einer GmbH …

    Bei der Einreichung einer solchen neuen Gesellschafterliste ist die ursprünglich vergebene Nummerierung der Geschäftsanteile beizubehalten (Anschluss an LG Augsburg, NZG 2009, 1032 = Rpfl.

    Das Registergericht hat jedoch zu prüfen, ob die Liste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht, da § 40 GmbHG gläubigerschützend im Sinne vom § 9 c Abs. 2 Nr. 2 GmbHG ist (LG Augsburg, Beschl. v. 28.04.2009 _ 2 HK T 902/09 _ Rpfleger 2009, 514; LG Stendal, Beschl. v. 21.09.2009 _ 31 T 14/09 (juris);… Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Aufl. (2010), Nachtrag MoMiG, § 40 Rn. 11;… Baumbach/Hueck/Zöller/Noack, 19. Aufl. (2010), § 40, Rn. 75; Wicke, GmbHG, § 40, Rn. 6).

    Nach anderer Auffassung ist die einmal vergebene Nummerierung der Geschäftsanteile dagegen beizubehalten (LG Augsburg, Beschl. v. 28.04.2009 _ 2 HK T 902/09 _ Rpfleger 2009, 514;… Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Aufl. (2010), Nachtrag MoMiG, § 40 Rn. 12;… Baumbach/Hueck/Zöller/Noack, 19. Aufl. (2010), § 40, Rn. 13).

    In der neuen Gesellschafterliste sollen daher nur die vorgenommenen Änderungen dokumentiert werden (LG Augsburg, Beschl. v. 28.04.2009 _ 2 HK T 902/09 _ Rpfleger 2009, 514).

    In der Rechtsprechung werden zur Form der Nummerierung der Gesellschafterliste unterschiedliche Auffassungen vertreten (LG Stendal, Beschl. v. 21.09.2009 _ 31 T 14/09 _ juris einerseits; LG Augsburg, Beschl. v. 28.04.2009 _ 2 HK T 902/09 _ Rpfleger 2009, 514 andererseits).

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