Rechtsprechung
| OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 925 Abs. 1; ZPO §§ 726, 730, 894
Anforderungen für Auflassungseintragung bei Grundstücksübereignung Zug um Zug gegen Zahlung einer Geldsumme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 18.07.2013 - Oberpfaffenhofen Blatt 1122
- OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Papierfundstellen
- Rpfleger 2014, 133
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Dabei muss es sich aber der Art nach um grundlegend schwere Mängel handeln, die nicht nur die Fehlerhaftigkeit, sondern darüber hinaus die Nichtigkeit und damit die Unverbindlichkeit für jedermann begründen können (vgl. etwa BGHZ 121, 98/102;… Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. Vor § 704 Rn. 32).Für die Beurteilung heranziehbar ist der Maßstab des § 44 VwVfG (BGHZ 121, 98/102): hiernach ist ein Verwaltungsakt nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
Offenkundigkeit kann schon dann zu bejahen sein, wenn der besonders schwere Fehler nur für den "Insider" offensichtlich ist (BGHZ 121, 98/103; 114, 315/327 f.).
- BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Rn. 9 1. Wird auf Grund eines Urteils aufgelassen, stellt sich die Rechtslage folgendermaßen dar (…siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 745 ff./748; im Einzelnen auch BayObLG Rpfleger 1983, 480; BayObLGZ 1983, 181/185):.Der Gläubiger muss nun, um dem Erfordernis des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB Rechnung zu tragen, seinerseits unter Vorlage des Urteils die Auflassung vor dem Notar erklären; der zur Abgabe der Willenserklärung verurteilte Schuldner ist in der Form des vorliegenden verurteilenden Titels als gleichfalls anwesend anzusehen (BayObLGZ 1983, 181/184 f.).
Rn. 11 b) Steht die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung, wie hier, unter dem Vorbehalt, Zug um Zug eine Gegenleistung zu erbringen, genügt, anders als im Regelfall des § 894 Satz 1 ZPO (BayObLGZ 1983, 181/184;… Schöner/Stöber Rn. 748), nicht allein die Vorlage des rechtskräftigen Urteils im Beurkundungstermin und anschließend beim Grundbuchamt.
- BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09
Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer …
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Bei dieser Beurteilung gelten für Vollstreckungsklauseln, deren Erteilung nicht selbst Teil des Vollstreckungsverfahrens ist, dieselben Maßstäbe wie für Vollstreckungsakte (BGH WM 2012, 454/455).Die Vollstreckung ist mit der Klauselerteilung abgeschlossen, so dass dem Schuldner auch der Rechtsbehelf des § 732 ZPO gegen deren Erteilung (dazu BGH WM 2012, 454/455) nicht mehr zur Verfügung steht.
- BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83
Hinterlegung eines Geldbetrages mit Verzicht auf die Rücknahme; Beschwerde gegen …
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Rn. 9 1. Wird auf Grund eines Urteils aufgelassen, stellt sich die Rechtslage folgendermaßen dar (…siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 745 ff./748; im Einzelnen auch BayObLG Rpfleger 1983, 480; BayObLGZ 1983, 181/185):.Für das Grundbuchamt gilt mit der Vorlage des rechtskräftigen und mit der Vollstreckungsklausel versehenen Urteils die Willenserklärung als abgegeben (BayObLG Rpfleger 1983, 480/481).
- BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08
Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung …
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Rn. 17 Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Annahmeverzug (u.a.) entsprechend § 299 BGB dann eintritt, wenn der Gläubiger dem formell mitgeteilten Termin fernbleibt (BGHZ 116, 244/250; BGH NJW 1997, 581; 2010, 1284/1289 bei Rn. 54), kann sich die Beteiligte nicht berufen, weil den dortigen Entscheidungen konsequenterweise jeweils Fallgestaltungen zugrunde lagen, in denen es um die Auflassungserklärung als Gläubigerleistung (Zahlung Zug um Zug gegen Abgabe der Auflassungserklärung) ging. - BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Rn. 22 c) Schließlich ergibt sich die Unwirksamkeit der Klausel - und damit die Unverbindlichkeit für das Grundbuchamt - auch aus Art. 19 Abs. 4 GG (siehe BVerfG FGPrax 2000, 103). - BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Zur Auslegung der Klausel ist, wie für Grundbucherklärungen im Allgemeinen, auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (etwa BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378). - BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90
Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Rn. 17 Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Annahmeverzug (u.a.) entsprechend § 299 BGB dann eintritt, wenn der Gläubiger dem formell mitgeteilten Termin fernbleibt (BGHZ 116, 244/250; BGH NJW 1997, 581;… 2010, 1284/1289 bei Rn. 54), kann sich die Beteiligte nicht berufen, weil den dortigen Entscheidungen konsequenterweise jeweils Fallgestaltungen zugrunde lagen, in denen es um die Auflassungserklärung als Gläubigerleistung (Zahlung Zug um Zug gegen Abgabe der Auflassungserklärung) ging. - BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Rn. 17 Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Annahmeverzug (u.a.) entsprechend § 299 BGB dann eintritt, wenn der Gläubiger dem formell mitgeteilten Termin fernbleibt (BGHZ 116, 244/250; BGH NJW 1997, 581;… 2010, 1284/1289 bei Rn. 54), kann sich die Beteiligte nicht berufen, weil den dortigen Entscheidungen konsequenterweise jeweils Fallgestaltungen zugrunde lagen, in denen es um die Auflassungserklärung als Gläubigerleistung (Zahlung Zug um Zug gegen Abgabe der Auflassungserklärung) ging. - BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05
Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge
Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
Aus dem sofortigen Eintritt der Fiktion wird man im Allgemeinen folgern müssen, dass die Anhörung des Schuldners im Klauselerteilungsverfahren nicht nur fakultativ (vgl. § 730 ZPO; dazu BGH Rpfleger 2005, 611), sondern obligatorisch ist (…Brehm in Stein/Jonas § 894 Rn. 29; Münzberg Rpfleger 1991, 161). - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
- BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84
Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung
- OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 81/87
- OLG Koblenz, 04.05.2004 - 11 WF 288/04
Vollstreckung der Verurteilung auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
- LG Hamburg, 29.10.2003 - 321 T 76/03
Beweis des Annahmeverzugs
- BGH, 17.04.2026 - V ZR 202/24
Verurteilung eines Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung; Zustimmung zur …
Rn. 11 d) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt es für die Wirkung des § 894 Satz 2 i.V.m. Satz 1 ZPO jedoch nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für die Klauselerteilung vorlagen; das entspricht einhelliger und zutreffender Ansicht (vgl. nur BayObLG, Rpfleger 1983, 480, 481; OLG München, NJOZ 2014, 130;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 2756;… Meikel/Böttcher, GBO, 12. Aufl., § 19 Rn. 30;… Demharter, GBO, 33. Aufl., § 19 Rn. 9;… Bauer/Schaub/Kilian, GBO, 5. Aufl., § 19 Rn. 21).Rn. 19 b) Dass die Klausel, die von dem nach § 20 Nr. 12 RPflG funktionell zuständigen Rechtspfleger erteilt worden ist, mit derartigen offenkundigen Fehlern belastet ist (zu einem solchen Ausnahmefall OLG München, NJOZ 2014, 130, 131), bringt die Erwiderung nicht vor und ist auch sonst nicht ersichtlich.
- AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel, …
Rn. 53 In der Entscheidung des Oberlandesgerichts München, B. v. 11.9.2013 - 34 Wx 314/13 (Rpfleger 2014, 133 f.) heißt es weiter: "Bei dieser Beurteilung gelten für Vollstreckungsklauseln, deren Erteilung nicht selbst Teil des Vollstreckungsverfahrens ist, dieselben Maßstäbe wie für Verwaltungsakte (BGH WM 2012, 454/455). - OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16
Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der …
Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen mag eine entsprechende Kontrolle zu deren Nichtigkeit führen und dies auch vom Grundbuchamt zu beachten sein (siehe für qualifizierte Klauseln etwa Senat vom 11.9.2013, 34 Wx 314/13 = Rpfleger 2014, 133).
- OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17
Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer …
Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein (…BGH NJW-RR 2012, 1146 Rn. 15 - 17 sowie 1148 Rn. 12;… NJW-RR 2013, 437 Rn. 9;… NJW-RR 2017, 510 Rn. 13; Senat vom 11.9.2013, 34 Wx 314/13 = Rpfleger 2014, 133; vom 23.6.2016, 34 Wx 189/16 = Rpfleger 2017, 23; LG Hamburg vom 18.4.2013 - 328 T 32/13, juris; LG Meiningen Rpfleger 2013, 691/692; LG Stade vom 11.6.2015 - 7 T 73/15, juris; LG Hamburg Rpfleger 2016, 305/306;… Zöller/Seibel ZPO 32. Aufl. § 726 Rn. 10;… MüKo/Wolfsteiner § 724 Rn. 4 f.;… Staudinger/Wolfsteiner [Aktualisierung vom 17.1.2017] Vorbem zu §§ 1113 ff Rn. 43.1; Böttcher ZfIR 2017, 161/162 f. m. w. Nachw.). - OLG München, 28.01.2014 - 34 Wx 318/13
Grundbuchverfahren: Bestimmtheit des Antrags auf Eintragung eines gerichtlich …
Rn. 38 c) Aus diesem Grund hat auch das Grundbuchamt die ihm erkennbare Unwirksamkeit eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs zu beachten (vgl. Senat vom 18.7.2013, 34 Wx 314/13). - OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 3 Wx 242/19
Vorläufige Eintragung eines Widerspruchs gegen die Eintragung in einem Grundbuch; …
Ist jedoch - wie ausweislich des Titels hier - die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, tritt die fingierende Wirkung nach § 894 Satz 2 ZPO erst ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 ZPO eine "qualifizierte" vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist; wird die Erklärung des Titelgläubigers vorher abgegeben, ist die Auflassung (form)unwirksam (…so ausdrücklich: Staudinger-Pfeifer/ Diehn, BGB, Neubearb. 2017, § 925 Rdnr. 84;… BeckOK BGB - Grün, Stand: 01.11.2019, § 925 Rdnr. 22;… BeckOK GBO - Hügel, Stand: 01.06.2019, § 20 Rdnr. 44;… Meikel-Böttcher, GBO, 11. Aufl. 2015, § 20 Rdnr. 69; vgl. auch OLG München Rpfleger 2014, 133 ff), und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Erklärung des Titelgläubigers eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte "einfache" vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegt (eingehend: OLG Hamm Rpfleger 2014, 366 f m. zahlr. Nachw.). - AG Hamburg, 03.07.2019 - 29e M 192/19
Zwangsvollstreckung: Nachweis der Personenidentität bei Rechtsformwechsel des …
Fehlt diese Angabe oder ist sie unzureichend, ist die Klausel nur anfechtbar, aber nicht unwirksam (OLG München BeckRS 2013, 17940). - OLG Brandenburg, 16.01.2025 - 5 W 50/23 Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen mag eine entsprechende Kontrolle zu deren Nichtigkeit führen und dies auch vom Grundbuchamt zu beachten sein (s. für qualifizierte Klauseln etwa OLG München, Beschluss vom 11. September 2013, Az. 34 Wx 314/13).
- OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 5 W 50/23
Antrag auf Löschung der eingetragenen Zwangssicherungshypothek
Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen mag eine entsprechende Kontrolle zu deren Nichtigkeit führen und dies auch vom Grundbuchamt zu beachten sein (s. für qualifizierte Klauseln etwa OLG München, Beschluss vom 11. September 2013, Az. 34 Wx 314/13).
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