Rechtsprechung
OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung einer Versicherungssumme wegen Falschangaben des Versicherten; Charakter einer Quittung als "Sammelbeleg" ; Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur unverzüglichen und vollständigen Angabe gestohlener Gegenstände bei der Polizei; Folgen einer ...
- Judicialis
VHB § 21 Abs. 1 c; ; VHB § 21 Abs. 2 Satz 2; ; VHB § 22 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123; VHB 95 § 22 Abs. 1
Ausnahme von der Leistungsfreiheit eines Hausratversicherers trotz Vorlage eines falschen Belegs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 4 (Kurzinformation)
Umfang der Informationspflicht nach § 21 Abs. 1 c VHB
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.01.2003 - 24 O 436/01
- OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 246
- NZV 2004, 311
- r+s 2003, 462
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …
Auszug aus OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03
Für folgenlose, nach dem Versicherungsfall begangene Obliegenheitsverletzungen tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 1998, 447; BGH VersR 1969, 651) nur ein, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv - d. h. generell - geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und subjektiv von einigem Gewicht war, d. h. den Versicherungsnehmer muß ein erhebliches Verschulden treffen. - BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des …
Auszug aus OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03
So kann ein vollständiger Anspruchsverlust als unbillig erscheinen, wenn die Täuschung nur einen geringen Teil des geltend gemachten Anspruchs betrifft, der Anspruchsverlust zu einer Existenzbedrohung beim Versicherungsnehmer führen würde und diesen nur ein geringes Verschulden trifft (BGH NJW-RR 1993, 1117). - BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68
Rechtsfolgen einer Fahrerflucht - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht …
Auszug aus OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03
Für folgenlose, nach dem Versicherungsfall begangene Obliegenheitsverletzungen tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 1998, 447; BGH VersR 1969, 651) nur ein, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv - d. h. generell - geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und subjektiv von einigem Gewicht war, d. h. den Versicherungsnehmer muß ein erhebliches Verschulden treffen.
- OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten
Eine solche wird in der Rechtsprechung (OLG Köln, RuS 2003, 462 und RuS 1997, 140) und zum Teil in der Literatur (…Marlow in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 13 Rn. 102) ohne Begründung als Fall angesehen, in dem die Obliegenheitsverletzung nicht folgenlos ist. - OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Voraussetzungen für das Bestehen eines Entschädigungsanspruches aufgrund eines …
Die Gegenstände müssen danach durch den Inhalt der Aufstellung genau bezeichnet und individualisierbar sein (vgl. Senat, r+s 2003, 462 sowie 327; LG Köln, VersR 2006, 540; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 828). - OLG Köln, 19.11.2007 - 9 U 193/06
Erfordernis der Einreichung eines Verzeichnisses der abhandengekommenen Sachen …
Die Gegenstände müssen durch den Inhalt der Aufstellung genau bezeichnet und individualisierbar sein (vgl. Senat, r+s 2003, 462 sowie 327; LG Köln, VersR 2006, 540; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 828). - OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung
Damit die Polizei erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen ergreifen kann, ist es erforderlich, dass die Stehlgutliste möglichst präzise Angaben enthält, die die einzelnen Gegenstände individualisierbar machen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; 1988, 728; OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NJW-RR 2004, 246; NVersZ 2001, 29; OLG Hamburg VersR 1998, 50).