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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2009 - I-20 U 67/09   

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https://dejure.org/2009,16263
OLG Hamm, 11.12.2009 - I-20 U 67/09 (https://dejure.org/2009,16263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2009 - I-20 U 67/09 (https://dejure.org/2009,16263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - I-20 U 67/09 (https://dejure.org/2009,16263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung zur teilweisen Rückzahlung einer unter Vorbehalt der Rückforderung geleisteten Invaliditätsentschädigung wegen Mitwirkung unfallunabhängiger Erkrankungen an der Gesamtinvalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; AUB 88 § 8
    Verpflichtung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung zur teilweisen Rückzahlung einer unter Vorbehalt der Rückforderung geleisteten Invaliditätsentschädigung wegen Mitwirkung unfallunabhängiger Erkrankungen an der Gesamtinvalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 51/06

    Keine Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung bei Unfällen im Rahmen von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Es kam in der Folge zu dem selbständigen Beweisverfahren und dem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht bzw. Oberlandesgericht Köln (83 OH 2/05, 83 O 3/05 = 5 U 51/06 OLG Köln), in dem die Beklagte eine höhere Versicherungsleistung geltend machte.

    Der Senat hat die Akten 83 O 3/05 LG Köln = 5 U 51/06 OLG Köln beigezogen und.

    1.) Zwischen den Parteien ist nicht (mehr) im Streit, dass die im Verfahren 5 U 51/06 OLG Köln = 83 O 3/05 LG Köln ergangenen Entscheidungen im vorliegenden Verfahren keine Bindungswirkung entfalten, weder im Ergebnis noch in der Begründung.

    Die Beklagte beschränkt sich in der Berufungsinstanz auf die Wiederholung ihrer erstinstanzlich und auch schon im Verfahren 83 O 3/05 LG Köln = 5 U 51/06 OLG Köln vorgebrachten Argumente.

  • OLG Hamm, 09.05.2007 - 20 U 228/06

    Zur Festlegung des Invaliditätsgrades nach AUB

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    (Senat, Urteil vom 09.05.2007, VersR 2008, 389 - Revision nicht angenommen BGH IV ZR 186/07; Senat Urteil vom 06.11.2002, NJW-RR 2003, 322).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 7 U 37/03

    Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei Verweigerung einer Untersuchung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Allerdings kommt Leistungsfreiheit grds. in Betracht, wenn sich der VN weigert, sich ärztlich untersuchen zu lassen (OLG Stuttgart, r+s 2004, 35).
  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 20 U 35/02

    Bei der Bemessung der Invalidität kommt es auf die körperliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    (Senat, Urteil vom 09.05.2007, VersR 2008, 389 - Revision nicht angenommen BGH IV ZR 186/07; Senat Urteil vom 06.11.2002, NJW-RR 2003, 322).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Hiervon ist allerdings dann eine Ausnahme zu machen, wenn in der Zahlung kein Anerkenntnis der Forderung liegt und unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (BGH NJW 1989, 161; Senat VersR 2006, 1674 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Die von der Beklagten aufgezeigte Vergleichbarkeit zur Berufsunfähigkeitsversicherung (wo sich der VR nicht auf eine mit dem VN getroffene Vereinbarung berufen kann, wenn er nach § 5 BB-BUZ zum Anerkenntnis verpflichtet war, BGH VersR 2007, 777) ist nicht gegeben.
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Denn im Falle der Neubemessung/Neufeststellung geht es nur noch um Veränderungen zwischen dem Zeitpunkt der Erstfeststellung und der 3-Jahres-Frist (BGH VersR 2009, 920).
  • OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 182/05

    Anspruch auf Rückzahlung einer nach Erstbemessung gezahlten Entschädigung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Hiervon ist allerdings dann eine Ausnahme zu machen, wenn in der Zahlung kein Anerkenntnis der Forderung liegt und unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (BGH NJW 1989, 161; Senat VersR 2006, 1674 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2000 - 7 U 174/97

    Unfallversicherung: Beweislast für Invaliditätsgrad

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Vielmehr kann der Vorbehalt der Rechte auch rechtsirrig erfolgt sein (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 15 zum - gleichlautenden - § 22 Abs. 4 AKB).
  • OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 218/97

    Fälligkeit der Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09
    Darin liegt aber gerade nicht die Abgabe einer Erklärung, "ob und in welcher Höhe der Anspruch anerkannt wird", wie es § 11 Abs. 1 AUB 88 verlangt (vgl. dazu auch Senat VersR 1999, 436).
  • OLG Hamm, 12.07.1989 - 20 U 81/89

    Entschädigung; Belehrung; Dreijahresfrist; Neufeststellung; Rechtsfolgen;

  • OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19

    Rückforderungsanspruch einer Versicherung nach Leistung einer Vorauszahlung an

    Als Rückfordernde trägt sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie ohne rechtlichen Grund geleistet hat nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - juris; vgl. OLG Hamm Urteil vom 11.12.2009 - 20 U 67/09 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12

    Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen

    Das von der Beklagten unterbreitete Angebot einer Abfindung wegen - vermeintlicher - Unsicherheit über den Invaliditätsgrad und das Anbieten eines Vorschusses ist keine Erklärung, "ob und in welcher Höhe der Anspruch anerkannt" werde (vgl. OLG Hamm, r+s 2012, 253), damit keine Erstbemessung.
  • OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Erstfeststellung unfallbedingter Invalidität in der

    Diese Gesichtspunkte sprechen hinreichend deutlich dafür, dass die Klägerin gerade keine abschließende Erstbemessung des Unfallversicherungsanspruchs des Beklagten dem Grunde und der Höhe nach erklärt hat, sondern lediglich über die Berechnungsgrundlagen für eine weitere Vorschusszahlung informierte (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2009 - 20 U 67/09, RuS 2012, 253).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22

    Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder

    Der Rechtsanwalt ist auch nicht Repräsentant des Versicherungsnehmers oder dessen Wissensvertreter (OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2009 - 20 U 67/09, juris Rn. 59; Neuhaus aaO).
  • LG Paderborn, 08.02.2019 - 4 O 243/18

    Rückzahlung eines überzahlten Geldbetrags aufgrund Konzertvertrags für die

    Hiervon ist allerdings dann eine Ausnahme zu machen, wenn in der Zahlung - wie hier - kein Anerkenntnis der Forderung liegt und diese unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt ist (OLG Hamm, Urteil vom 11. Dezember 2009 - 20 U 67/09, juris Rn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.05.2011 - 8 U 1906/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18112
OLG Nürnberg, 19.05.2011 - 8 U 1906/10 (https://dejure.org/2011,18112)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.05.2011 - 8 U 1906/10 (https://dejure.org/2011,18112)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 8 U 1906/10 (https://dejure.org/2011,18112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Private Unfallversicherung: Eintrittspflicht bei Tod durch Tauchunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Ertrinken des Versicherten i.R.e. Tauchgangs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ertrinkungstod beim Tauchen - private Unfallversicherung

  • prettl.de PDF
  • rechtsportal.de

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § 2 I 1.
    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Ertrinken des Versicherten beim Tauchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 253
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1977 - IV ZR 128/75

    Feststellung der Eintrittspflicht des Unfallversicherers - Unfall als Ursache für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.05.2011 - 8 U 1906/10
    Der BGH hat in einem Urteil vom 22.06.1977 (IV ZR 128/75) zur Eintrittspflicht des Unfallversicherers bei Tod durch Ertrinken folgende Grundsätze aufgestellt, die seitdem in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt sind (z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2006, Az. 7 U 208/05):.

    Der Bundesgerichtshof hat sich bislang nicht dazu geäußert, ob die in seinem Urteil vom 22.06.1977 (IV ZR 128/75) zur Eintrittspflicht des Unfallversicherers bei Tod durch Ertrinken aufgestellten Grundsätze nur im Fall eines typischen Ertrinkens oder auch eines atypischen Ertrinkens gelten.

  • OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05

    Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei Tod durch Ertrinken

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.05.2011 - 8 U 1906/10
    Der BGH hat in einem Urteil vom 22.06.1977 (IV ZR 128/75) zur Eintrittspflicht des Unfallversicherers bei Tod durch Ertrinken folgende Grundsätze aufgestellt, die seitdem in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt sind (z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2006, Az. 7 U 208/05):.
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    25 Soweit das Oberlandesgericht Nürnberg die Auffassung vertritt, dass der Versicherer die Beweislast für das Vorliegen einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung als "Ausschlusstatbestand" trägt (so OLG Nürnberg, Urt. v. 19.05.2011 - 8 U 1906/10, juris Rn. 22), kann dem nicht gefolgt werden.

    Beruft sich in diesem Fall der Versicherer darauf, dass das Ertrinken durch eine nicht versicherte innere Ursache herbeigeführt worden ist, trägt er nach dem oben Gesagten die Beweislast hierfür (in diesem Sinne zutreffend OLG Nürnberg, Urt. v. 19.05.2011 - 8 U 1906/10, juris Rn. 21 ff.).

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