Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.03.1996 - 2 U 12/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Einbruchdiebstahls durch Belassen eines Fensters in Kippstellung für elf Stunden während der Abwesenheit der Bewohner
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 a
Kippstellung des Fensters bei Verlassen des Hauses zur Nachtzeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Einbruchdiebstahls durch Belassen eines Fensters in Kippstellung für elf Stunden während der Abwesenheit der Bewohner
Papierfundstellen
- VersR 1997, 999
- r+s 1996, 455
Wird zitiert von ...
- LG Kassel, 09.10.2013 - 4 O 2215/12
Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung eines Schlüssels im Hundezwinger
Sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht liegt grobe Fahrlässigkeit je nach Umständen des Einzelfalles vor, wenn der Versicherungsnehmer seine Wohnung verlässt, obwohl sich ein Fenster in Kippstellung befindet (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1997, 999; OLG Celle, VersR 1993, 572).
Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 26.10.1990 - 9 O 18/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1996, 455
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
34 Eine nicht unerhebliche Anzahl vornehmlich der Instanzgerichte sieht das mangelnde Umschließen einer Tür bei mehrstündiger Abwesenheit als grob fahrlässig an (etwa LG Hamburg, VersR 1984, 752 [bei 7 Wochen Abwesenheit]; LG Düsseldorf, VersR 1995, 334 [1 ½ Stunden]; LG Aachen, RuS 2000, 383 [4 Stunden]; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455 [mehrstündig]; LG Krefeld, VersR 1988, 1285 [3/4 Stunde]; auch OLG München, NJW-RR 1986, 656 = VersR 1986, 585 [3 ½ Stunden]). - LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Hausratversicherung: Nachweis eines Diebstahls durch Bezugnahme auf die …
Angesichts all dieser Umstände hält das Gericht das bloße Zuziehen der Wohnungstür, ohne diese abzuschließen, für grob fahrlässig i. S. v. § 81 Abs. 2 VVG (ähnlich LG Düsseldorf, VersR 1995, 334: 1 ½ Std.; LG Aachen, RUS 2000, 383: 4 Std.; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455: mehrstündig; LG Krefeld, VersR 1988, 1285: ¾ Std.; OLG München, NJW-RR 1986, 656: 3 ½ Std.).
Rechtsprechung
AG Hamburg, 28.09.1995 - 20a C 1338/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1996, 455