Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.03.1991 - 10 U 201/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AUB § 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Absolute Fahruntüchtigkeit; Kausalität; Beweislast
Papierfundstellen
- VersR 1992, 436
- r+s 1992, 34
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.1991 - 10 U 201/91
Behauptet ein absolut fahruntüchtiger VN (1,45 ‰), für seinen Motorradunfall sei seine trunkenheitsbedingte Bewußtseinsstörung nicht (mit-)ursächlich gewesen, sondern allein das Verhalten einer plötzlich die Straße überquerenden Katze, so ist der für die Kausalität der Bewußtseinsstörung sprechende Beweis des ersten Anscheins nur erschüttert, wenn der VN ein solches Verhalten des Tieres beweisen kann und sich daraus die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß auch ein Nüchterner bei Anwendung üblicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt die Gefahrenlage nicht gemeistert hätte (vgl. BGH VersR 55, 732; 57, 509 OLG Celle VersR 1983, 1131). - OLG Celle, 11.02.1983 - 8 U 180/82
Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.1991 - 10 U 201/91
Behauptet ein absolut fahruntüchtiger VN (1,45 ‰), für seinen Motorradunfall sei seine trunkenheitsbedingte Bewußtseinsstörung nicht (mit-)ursächlich gewesen, sondern allein das Verhalten einer plötzlich die Straße überquerenden Katze, so ist der für die Kausalität der Bewußtseinsstörung sprechende Beweis des ersten Anscheins nur erschüttert, wenn der VN ein solches Verhalten des Tieres beweisen kann und sich daraus die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß auch ein Nüchterner bei Anwendung üblicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt die Gefahrenlage nicht gemeistert hätte (vgl. BGH VersR 55, 732; 57, 509 OLG Celle VersR 1983, 1131).
- OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03
Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers beim Zusammentreffen von …
Fahrer regelmäßig jedenfalls so schnell die Selbstbeherrschung wieder zu gewinnen, dass er nicht jegliche Kontrolle über das Fahrzeug verliert und ist daher auch bei einer Ausweichbewegung imstande, den Unfall zu vermeiden, während eine eingeschränkte Möglichkeit von Lenkradkorrekturen alkoholtypisch ist (OLG Koblenz RuS 1992, 34). - OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04
Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem …
Die Bewusstseinsstörung infolge des Alkoholgenusses war mindestens mitursächlich für den Unfall (vgl. BGH NJW 1988, 1846; OLG Koblenz r+s 1992, 34;… Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. 1998, § 2 AUB 88 Rn. 15).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1992, 34
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92
Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität; …
In einer derartigen Fallkonstellation gebieten es die auch das Versicherungsverhältnis prägenden Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB), daß der Versicherer den Versicherten auf den drohenden Fristablauf der 15 Monatsfrist hinweisen muß, wenn er erkennt, daß trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Voraussetzungen der Versicherte aus Unkenntnis die Frist versäumen könnte (Senat r + s 1992, 250; OLG Köln r + s 1992, 34, 35; 35, 36). - OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der …
Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352).Davon, daß die Gefahr eines Dauerschadens drohte, mußte die Beklagte angesichts des ärztlichen Erstberichts trotz des insoweit noch unsicheren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. P. zumindest als möglich ausgehen (vgl. zur Frage der Hinweispflicht nochmals die Senatsentscheidungen in r + s 1992, 34 f. und 1989, 100;… vgl. im übrigen auch Grimm, AUB, Rdnr. 23 zu § 8).
- OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06
Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei …
Die Angabe von Verletzungen in einer Unfallanzeige - hier "Prostata hat Harnleiter abgeklemmt" - die nicht notwendig zu einer Invalidität führen müssen, reicht für die Geltendmachung einer Invalidität nicht aus (OLG Köln, RuS 1992, 34; OLG Köln, VersR 1995, 907/Anlage 9). - LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 12 O 312/02
Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus einer Unfallversicherung; …
Dies kann dann der Fall sein, wenn Befunde erhoben worden und dem Versicherer bekannt gegeben worden sind, aus denen für den Versicherer unzweifelhaft eine dauernde Invalidität des Versicherungsnehmers hervorgeht, auch ohne dass der Arzt dies ausdrücklich erwähnt hat, beispielsweise das Vorliegen einer Querschnittslähmung oder bestimmter Gehirnschäden (OLG Köln, r+s 1992, 34 f.). - OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91
Belehrungspflicht über Frist zur Geltendmachung von Invalidität
Die im Schrifttum (…Grimm, Unfallversicherung § 8 Rdn. 23) und Rechtsprechung (OLG Köln r + s 92, 34 (35) VersR 1992, 176 (177) = r + s 92, 35 (36) vertretene Auffassung, wonach ein Unfallversicherer, der sich auf den Fristablauf des § 8 II Nr. 1 AUB beruft, treuwidrig handeln.
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