Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.10.1991

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.03.1991 - 10 U 201/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5062
OLG Koblenz, 21.03.1991 - 10 U 201/91 (https://dejure.org/1991,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.03.1991 - 10 U 201/91 (https://dejure.org/1991,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. März 1991 - 10 U 201/91 (https://dejure.org/1991,5062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB § 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Kausalität; Beweislast

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 436
  • r+s 1992, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.1991 - 10 U 201/91
    Behauptet ein absolut fahruntüchtiger VN (1,45 ‰), für seinen Motorradunfall sei seine trunkenheitsbedingte Bewußtseinsstörung nicht (mit-)ursächlich gewesen, sondern allein das Verhalten einer plötzlich die Straße überquerenden Katze, so ist der für die Kausalität der Bewußtseinsstörung sprechende Beweis des ersten Anscheins nur erschüttert, wenn der VN ein solches Verhalten des Tieres beweisen kann und sich daraus die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß auch ein Nüchterner bei Anwendung üblicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt die Gefahrenlage nicht gemeistert hätte (vgl. BGH VersR 55, 732; 57, 509 OLG Celle VersR 1983, 1131).
  • OLG Celle, 11.02.1983 - 8 U 180/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.1991 - 10 U 201/91
    Behauptet ein absolut fahruntüchtiger VN (1,45 ‰), für seinen Motorradunfall sei seine trunkenheitsbedingte Bewußtseinsstörung nicht (mit-)ursächlich gewesen, sondern allein das Verhalten einer plötzlich die Straße überquerenden Katze, so ist der für die Kausalität der Bewußtseinsstörung sprechende Beweis des ersten Anscheins nur erschüttert, wenn der VN ein solches Verhalten des Tieres beweisen kann und sich daraus die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß auch ein Nüchterner bei Anwendung üblicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt die Gefahrenlage nicht gemeistert hätte (vgl. BGH VersR 55, 732; 57, 509 OLG Celle VersR 1983, 1131).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers beim Zusammentreffen von …

    Fahrer regelmäßig jedenfalls so schnell die Selbstbeherrschung wieder zu gewinnen, dass er nicht jegliche Kontrolle über das Fahrzeug verliert und ist daher auch bei einer Ausweichbewegung imstande, den Unfall zu vermeiden, während eine eingeschränkte Möglichkeit von Lenkradkorrekturen alkoholtypisch ist (OLG Koblenz RuS 1992, 34).
  • OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04

    Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem …

    Die Bewusstseinsstörung infolge des Alkoholgenusses war mindestens mitursächlich für den Unfall (vgl. BGH NJW 1988, 1846; OLG Koblenz r+s 1992, 34;… Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. 1998, § 2 AUB 88 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12999
OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91 (https://dejure.org/1991,12999)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.1991 - 5 U 31/91 (https://dejure.org/1991,12999)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 5 U 31/91 (https://dejure.org/1991,12999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,12999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1992, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität; …

    In einer derartigen Fallkonstellation gebieten es die auch das Versicherungsverhältnis prägenden Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB), daß der Versicherer den Versicherten auf den drohenden Fristablauf der 15 Monatsfrist hinweisen muß, wenn er erkennt, daß trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Voraussetzungen der Versicherte aus Unkenntnis die Frist versäumen könnte (Senat r + s 1992, 250; OLG Köln r + s 1992, 34, 35; 35, 36).
  • OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92

    Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der …

    Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352).

    Davon, daß die Gefahr eines Dauerschadens drohte, mußte die Beklagte angesichts des ärztlichen Erstberichts trotz des insoweit noch unsicheren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. P. zumindest als möglich ausgehen (vgl. zur Frage der Hinweispflicht nochmals die Senatsentscheidungen in r + s 1992, 34 f. und 1989, 100;… vgl. im übrigen auch Grimm, AUB, Rdnr. 23 zu § 8).

  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei …

    Die Angabe von Verletzungen in einer Unfallanzeige - hier "Prostata hat Harnleiter abgeklemmt" - die nicht notwendig zu einer Invalidität führen müssen, reicht für die Geltendmachung einer Invalidität nicht aus (OLG Köln, RuS 1992, 34; OLG Köln, VersR 1995, 907/Anlage 9).
  • LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 12 O 312/02

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus einer Unfallversicherung; …

    Dies kann dann der Fall sein, wenn Befunde erhoben worden und dem Versicherer bekannt gegeben worden sind, aus denen für den Versicherer unzweifelhaft eine dauernde Invalidität des Versicherungsnehmers hervorgeht, auch ohne dass der Arzt dies ausdrücklich erwähnt hat, beispielsweise das Vorliegen einer Querschnittslähmung oder bestimmter Gehirnschäden (OLG Köln, r+s 1992, 34 f.).
  • OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91

    Belehrungspflicht über Frist zur Geltendmachung von Invalidität

    Die im Schrifttum (…Grimm, Unfallversicherung § 8 Rdn. 23) und Rechtsprechung (OLG Köln r + s 92, 34 (35) VersR 1992, 176 (177) = r + s 92, 35 (36) vertretene Auffassung, wonach ein Unfallversicherer, der sich auf den Fristablauf des § 8 II Nr. 1 AUB beruft, treuwidrig handeln.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht