Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Fälligkeit von Geldleistungen eines Teilkaskoversicherers bzw. einer Fahrzeugversicherung; Voraussetzungen der Leistungspflicht einer Teilkaskoversicherung hinsichtlich eines entwendeten Wagens bzw. eines Fahrzeugdiebstahls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 30.04.1992 - 6 O 10/92
- OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92
Papierfundstellen
- VersR 1993, 1547
- r+s 1993, 443
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 158/90
Versicherungsleistungen aus der Teilkaskoversicherung für einen Schadensfall in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92
In der Fahrzeugversicherung wird dem Versicherer ferner nach§ 15 Nr. 1 AKB, der aber im übrigen die Regelung des § 11 Abs. 1 VVG unberührt läßt (OLG Hamm VersR 91, 1369 f), eine Frist von zwei Wochen ab Beendigung der Feststellungen eingeräumt.
- OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 7 U 114/03
Hausratversicherung: Darlegungs- und Beweislast einer Versicherung hinsichtlich …
Nötige Erhebungen sind hierbei diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer anstellen muss, um den Versicherungsfall und den Umfang seiner Leistungspflicht zu prüfen und abschließend festzustellen (vgl. OLG Karsruhe RuS 1993, 443).Vor der Möglichkeit der Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen tritt daher grundsätzlich keine Fälligkeit ein. - OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07 Die "nötigen Erhebungen" liegen in der Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweiges beschaffen muss, um den Versicherungsfall feststellen zu können (…Prölss, a.a.O., § 11 Rdnr. 3;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 11 Rdnr. 5; Senat, RuS 1993, 443; OLG Frankfurt, VersR 2002, 566; OLG Hamm, VersR 1977, 954, 955).
- OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl …
Dahinstehen kann auch die Frage, ob die Versicherungsleistung vor dem 14.1.1994 wegen verzögerter Regulierung fällig gewesen wäre; der Versicherer ist jedenfalls berechtigt, das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen abzuwarten, soweit diese auf die Klärung der Frage gerichtet sind, ob das versicherte Fahrzeug tatsächlich entwendet wurde (OLG Karlsruhe r + s 93, 443). - OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 232/94
Schadensersatz wegen unter Vorbehalt erbrachter Vorschusszahlungen aus der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 19.03.2010 - 20 U 173/09 Zu den von der Versicherung vorzunehmenden nötigen Erhebungen im Sinne des § 11 VVG a. F. gehören alle Maßnahmen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer treffen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und anschließend festzustellen (vgl. OLG Karlsruhe r+s 1993, 443; OLG Hamm VersR 1977, 954;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl. 2004, § 11 Rn. 3;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., 2003, § 11 Rn. 5).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.01.1993 - 12 U 103/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1993, 443
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