Zur nun geltenden Fassung von § 11 VVG. § 11 VVG a.F. entspricht: § 14 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
| 1. Abschnitt - Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige (§§ 1 - 48e) |
| 1. Titel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 15a) |
(1) Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig.
(2) Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat.
(3) Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist.
(4) Eine Vereinbarung, durch welche der Versicherer von der Verpflichtung, Verzugszinsen zu zahlen, befreit wird, ist unwirksam.
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Rechtsprechung zu § 11 VVG a.F.
336 Entscheidungen zu § 11 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 W 24/23
Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach übereinstimmender ...
- OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 45/00
Fälligkeit bei Anerkenntnis durch Versicherer und Ermittlungsmängeln
- LG Dortmund, 01.04.2010 - 2 S 56/09
Beginn des Versicherungsschutzes mit Durchführung einer zahnärztlichen Behandlung ...
- OLG München, 18.10.2005 - 25 U 4903/04
- OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 U 101/06
Berufsunfähigkeitsrente: Zahlungsanspruch unter Berücksichtigung eines nach dem ...
- OLG Karlsruhe, 15.08.2017 - 12 U 97/17
Altvertrag über eine Lebensversicherung im Antragsmodell: Formwirksamkeit einer ...
- OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 152/10
Dauer der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem ...
- OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04
Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen
- BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05
Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen; ...
- OLG Brandenburg, 01.02.2017 - 11 U 95/12
Private Unfallversicherung: Rückerstattung einer Invaliditätsleistung nach ...
Querverweise
Auf § 11 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige
- Allgemeine Vorschriften
- § 15a