Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 84/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer quotenmäßigen Kürzung eines aus einem Verkehrsunfall resultierenden Schadensersatzanspruchs; Berücksichtigung der allgemeinen Betriebsgefahr bei der Bemessung eines Schadensersatzanspruchs; Missachtung der Vorfahrt bei einem Linksabbiegevorgang; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Umfang des Schadens bei unterbleibender Reparatur eines unfallgeschädigten Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 13.03.2002 - 4 O 487/02
- OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 84/03
Papierfundstellen
- r+s 2003, 479
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 84/03
Für die Fälle, in denen der Geschädigte sein Fahrzeug nicht reparieren lässt, sondern es unrepariert in Zahlung gibt, hat der BGH auch in der Folgezeit an dem Postulat strenger Wirtschaftlichkeit festgehalten (vgl. die zusammenfassende Darstellung bei von Gerlach, DAR 93, 202, 203), und hat es auch in seiner jüngsten einschlägigen Entscheidung (VI ZR 393/02 vom 29.04.2003 - r + s 03, 303 = NJW 03, 2085) nicht aufgegeben. - BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 84/03
Rn. 11 In der Rechtsprechung ist seit langem der Grundsatz anerkannt, dass die prinzipielle Möglichkeit der Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten den Geschädigten nicht von der Verpflichtung befreit, unter mehreren vom Erfolg her gleichwertigen Mitteln der Schadensbeseitigung das am wenigsten Aufwändige auszuwählen (vgl. BGH NJW 85, 2469). - OLG Celle, 16.12.1993 - 5 U 232/92
Kreuzungsverkehr; Straßenverkehrsunfall; Linksabbieger; Geradeausfahrer; …
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 84/03
Das unterscheidet die Verkehrssituation maßgeblich von derjenigen, welche der von der Berufung herangezogenen Entscheidung des OLG Celle (NZV 94, 193) zugrunde lag.
- OLG Dresden, 05.01.2023 - 8 U 901/22
Pflichten des Geradeausverkehrs beim Einordnen eines vorausfahrenden Fahrzeugs …
Die Gestattung eines vorsichtigen Hineintastens gilt insbesondere bei dauerhaften oder sonst langfristen Sichtbeeinträchtigungen, etwa infolge von Bewuchs oder anderen sichtbeschränkenden örtlichen Gegebenheiten (BGH, NJW 2005, 1351; OLG Hamm, RuS 2003, 479).Steht lediglich ein kurzfristiges Sichthindernis in Rede, etwa weil ein anderes Fahrzeug kurz anhält oder sonst die Sicht versperrt, kann die grundlegende Wartepflicht bedingen, selbst von einem tastenden Einfahren in die nicht einsehbare Gegenfahrbahn abzusehen (BayObLG, VRS 19, 312; OLG Köln…, Urteil vom 01.02.2018 - 3 U 114/17, juris Rn. 7;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, StVR, 27. Aufl., § 9 StVO Rn. 29; vgl. auch KG, VM 1985, Nr. 21; OLG Hamm, RuS 2003, 479; a.A. wohl OLG Celle, NZV 1994, 193).
Bis zum Sichtbarwerden durfte der Kläger darauf vertrauen, dass sein Durchfahrtsrecht durch etwaige Linksabbieger respektiert wird (vgl. OLG Hamm, RuS 2003, 479).
Das nicht gestattete und auch sonst nicht gefahrvermeidende Hineintasten der Beklagten 1) in die Gegenfahrbahn stellt in der konkreten Verkehrssituation einen gravierenden Pflichtenverstoß dar, der eine Haftung der Beklagten im vollen Umfang zur Konsequenz hat (vgl. BGH, NJW 2005, 1351; OLG Hamm, RuS 2003, 479).
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