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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11585
OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03 (https://dejure.org/2004,11585)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.2004 - 10 U 518/03 (https://dejure.org/2004,11585)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 10 U 518/03 (https://dejure.org/2004,11585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; BB-BUZ 95 § 1 Nr. 1; ; BB-BUZ 95 § 2 Nr. 1; ; BB-BUZ 95 § 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Ausschlußfrist nach § 12 Abs. 3 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maurer gesundheitlich angeschlagen - Für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit reichte es aber nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt des Fristbeginns des § 12 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den Ausschluss der Klagemöglichkeit; Kriterien für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).
  • OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89

    Anspruch der Pächterin einer Pizzeria gegen eine Rechtsanwaltskanzlei auf …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03
    Vorliegend genügte der im Ablehnungsschreiben vom 12.12.2000 (GA 48) enthaltene Hinweis auf die Klagefrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung, da eine gerichtliche Geltendmachung auch durch Einleitung eines Mahnverfahrens erfolgen kann (…Prölss/Martin, aaO, § 12 Rn. 36, 40; OLG Hamm VersR 1971, 458; 90, 1230).
  • OLG Hamm, 20.11.1970 - 20 U 73/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03
    Vorliegend genügte der im Ablehnungsschreiben vom 12.12.2000 (GA 48) enthaltene Hinweis auf die Klagefrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung, da eine gerichtliche Geltendmachung auch durch Einleitung eines Mahnverfahrens erfolgen kann (…Prölss/Martin, aaO, § 12 Rn. 36, 40; OLG Hamm VersR 1971, 458; 90, 1230).
  • LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06

    Bauleistungsversicherung: Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts

    Rn. 51 Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet.
  • LG Dortmund, 23.08.2006 - 22 O 125/06

    Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung bei Verzug des …

    Die Belehrung gemäß § 12 Abs. 3 VVG muss drucktechnisch hervorgehoben sein (OLG Koblenz RuS 2004, 445).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17258
OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04 (https://dejure.org/2004,17258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2004 - 20 U 121/04 (https://dejure.org/2004,17258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 (https://dejure.org/2004,17258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 384/03
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 445
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 …

    Auf die Berufung der Klägerin änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung durch Teilurteil vom 24. Februar 2009 - I - 20 U 121/04 - ab, verurteilte die Beschwerdeführer zur Auskunftserteilung wie beantragt und stellte fest, dass diese verpflichtet seien, Schadensersatz zu leisten.
  • AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

    Nur wenn sich die Zustellung aufgrund einer vom Kläger zu vertretender Weise aber darüber hinaus verzögert hätte, wäre die Klage somit auch nicht mehr als "demnächst" zugestellt anzusehen (BGH, NJW 2004, Seite 3775; BGH, Grundeigentum 2006, Seite 1420; BGH, FamRZ 2004, Seiten 21 f.; OLG Hamm, ZfSch 2004, Seite 581; OLG Oldenburg, OLG-Report 2006, Seiten 724 f.; OLG Hamm, VersR 2004, Seiten 362 ff.; OLG Brandenburg, MDR 2003, Seiten 771 f.; LG Potsdam, Urteil vom 27.11.2002, Az.: 4 O 692/01).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10

    Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im …

    Auf die Berufung der Klägerin änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung durch Teilurteil vom 24. Februar 2009 - I-20 U 121/04 - ab und verurteilte den Beschwerdeführer zu 1. unter anderem zur Auskunftserteilung wie beantragt.
  • OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen an die Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu seinen Lasten gehen (…vgl. schon BGH, Urt. v. 04.07.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 -, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 11.01.2000 - 25 U 4113/99 juris OLG Frankfurt/M., Urteil vom 08.08.2001 - 7 U 74/00).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07

    Versicherungsvertrag: Verfristung eines Anspruchs aus einer …

    Diese Anforderungen hängen nicht davon ab, ob der Kläger einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (BGH, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, RuS 2004, 445; OLG München, VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt/M., VersR 2002, 599).
  • LG Dortmund, 31.01.2017 - 1 S 99/16

    Anforderungen an einen Beschluss zur Balkonsanierung

    Der Kläger hat die Zustellung nicht schuldhaft und in erheblicher Weise verzögert, weil er den Gerichtskostenvorschuss am 22.06.2015 eingezahlt hat bzw. von seiner Rechtsschutzversicherung hat einzahlen lassen (BGH, Urteil v. 27.05.1999, Az. VII ZR 24/98; OLG Hamm, Hinweisbeschluss v. 21.07.2004, Az. 20 U 121/04 m. w. N.).
  • LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Oberlandesgerichtes Hamm sind Verzögerungen bei der Zustellung, die eine Partei zu vertreten hat, nur dann unschädlich, wenn sie eine Frist von 14 Tagen nicht überschreiten (z. B. OLG Hamm OLGR 2004, 380).

    Rn. 32 Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt grundsätzlich nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (OLG Hamm OLGR 2004, 380).

  • LG München I, 30.06.2011 - 36 S 18551/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist wegen …

    8 Zum anderen aber liegt der in der Sphäre der Kläger liegenden Verzögerung von fünf Wochen auch ein Verschulden zu Grunde, denn die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (OLG Hamm, OLGR 2004, 380f., mit weiteren instruktiven Nachweisen).
  • AG Aachen, 27.04.2011 - 119 C 91/10

    Verfahrensrecht - Verschulden der Versicherung ist Versichertem zurechenbar!

    Rn. 24 Im Anschluss an dieses Urteil des BGH wurde mehrfach entschieden, dass das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und deren Unterrichtung einen Kläger nicht davon entlasten, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen, bzw. dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu Lasten des Klägers gehen (vgl. OLG München VersR 2000, Seite 1530; OLG Frankfurt Versicherungsrecht 2002, Seite 599 f.; OLG Hamm ZfSch 2004, Seite 581 und LG Dortmund Urteil vom 23.06.2010 AZ: 2 O 512/07, zit. nach juris).
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