Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - I-4 U 92/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines vermeintlichen Einbruchdiebstahls; Versicherungsschutz auch für eine Sattelkammer mit den darin befindlichen Geräten aus einer Hausratsversicherung; Glaubhaftmachung eines erneuten Einbruchsdiebstahls ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2005, 161
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Rn. 25 Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918).Es müssen Einbruchsspuren feststehen sowie, dass die als gestohlen gemeldeten Gegenstände am Versicherungsort vor dem Diebstahl vorhanden waren und nachher nicht mehr (vgl. BGH VersR 1995, 956; Senat NZVersR 2000, 182).
Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048;… Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35;… Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25).
- BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Unter diesen Umständen ist die Pflichtverletzung i.S. von § 24 Abs. 3 VHB 1995 mangels Relevanz nicht geeignet die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen und kann nicht zur Leistungsfreiheit führen, da diese harte Rechtsfolge unverhältnismäßig ist, wenn ein geringfügiger Verstoß rechtzeitig korrigiert wird und deshalb folgenlos bleibt (BGH VersR 2002, 173;… Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Auflage, § 6 VVG, Rn. 100;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 6 VVG Rn. 22). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Rn. 25 Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918).
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Rn. 25 Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Rn. 25 Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918). - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048;… Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35;… Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25). - BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80
Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048;… Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35;… Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25). - OLG Hamm, 01.02.1996 - 6 W 19/95
Wiederherstellungskosten; Kfz-Beschädigung; Versicherungsleistung; Reparatur; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048;… Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35;… Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25).
- OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14
Feststellung der Berufsunfähigkeit einer als hauptamtlich Beschäftigte eines …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Begutachtung der Auswirkungen psychische Erkrankungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit Befunde im Allgemeinen weder durch bildgebende noch durch andere naturwissenschaftlich reproduzierbare Verfahren dokumentiert werden können und zudem kein auch nur annähernd hundertprozentiger Beweis, sondern nur maximale Wahrscheinlichkeiten von 80-90 % erreicht werden können, die nach allgemeiner Auffassung als Vollbeweis akzeptiert werden müssen (…vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.6.1996 - 20 U 351/94127, r+s 1997, 126; Jannsen, r+s 2005, 161, 164). - OLG Köln, 13.05.2016 - 20 U 170/09
Abtretbarkeit von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bei der Begutachtung der Auswirkung psychischer Erkrankungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass im Allgemeinen weder durch bildgebende noch durch andere naturwissenschaftlich reproduzierbare Verfahren solche Erkrankungen dokumentiert werden können und zudem auch kein nur annähernd hundertprozentiger Beweis, sondern nur eine maximale Wahrscheinlichkeit von 80% - 90 % erreicht werden kann, die nach allgemeiner Auffassung aber ausreichend ist (vgl. Urteil des Senats vom 29.01.2016 - 20 U 9/14 - ; Jansen, RuS 2005, 161, 164).
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