Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
Abschnitt 2 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten (§§ 19 - 32) |
(1) 1Der Versicherer kann an Stelle einer Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen für diese höhere Gefahr entsprechende Prämie verlangen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen. 2Für das Erlöschen dieses Rechtes gilt § 24 Abs. 3 entsprechend.
(2) 1Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.
Rechtsprechung zu § 25 VVG
35 Entscheidungen zu § 25 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
In Ermangelung einer entsprechenden - vertraglichen oder gesetzlichen - ...
- KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des ...
- BGH, 09.05.2012 - IV ZR 1/11
Private Krankenversicherung: Nachträgliche Einstufung eines ursprünglich ...
- OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Wohngebäudeversicherung: Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers; ...
- OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - ...
- OLG Frankfurt, 21.09.2012 - 3 U 140/11
Entlastungsbeweis bei Ausschlussfrist in der Vermögensschadenversicherung
Zum selben Verfahren:
- LG Wiesbaden, 16.05.2011 - 5 O 265/09
In der Vertrauensschadensversicherung handelt es sich bei einer Klausel, nach der ...
- LG Wiesbaden, 16.05.2011 - 5 O 265/09
- OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10
Anwaltsvertrag: Kausalität eines pflichtwidrig unterlassenen Hinweises ...
- AG Bersenbrück, 28.05.2015 - 4 C 731/14
Querverweise
Auf § 25 VVG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Einzelne Versicherungszweige
- Krankenversicherung
- § 194 (Anzuwendende Vorschriften)