Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
Abschnitt 2 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten (§§ 19 - 32) |
(1) 1Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 vorsätzlich verletzt hat. 2Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(2) 1In den Fällen einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 2 und 3 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, es sei denn, dem Versicherer war die Gefahrerhöhung zu diesem Zeitpunkt bekannt. 2Er ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 23 Abs. 2 und 3 nicht auf Vorsatz beruht; im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung gilt Absatz 1 Satz 2.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Satz 1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet,
Rechtsprechung zu § 26 VVG
68 Entscheidungen zu § 26 VVG in unserer Datenbank:
- BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13
Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der ...
- OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis; ...
- OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
1. Der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des ...
- KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des ...
- KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers bei Entwendung einer Goldmünze aus ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19
Einbruchdiebstahlsversicherung: Gefahrerhöhung durch Deaktivieren des ...
- LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19
- AG Berlin-Charlottenburg, 02.07.2018 - 217 C 30/18
Vertragsstrafe bei Verschweigen einer von im Versicherungsvertrag abweichend ...
- OLG Frankfurt, 23.01.2019 - 7 U 58/17
Fahrerschutzversicherung: Nicht-Geltung von Gefahrerhöhungsregeln bei ...
- OLG Köln, 18.08.2015 - 9 U 120/14
Leistungsfreiheit des Luftfahrt-Haftpflichtversicherers wegen der Überlassung ...
- OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23
Gebäudehaftpflichtversicherung: Reduzierung der Entschädigung für ...
Querverweise
Auf § 26 VVG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Einzelne Versicherungszweige
- Krankenversicherung
- § 194 (Anzuwendende Vorschriften)