Zur nun geltenden Fassung von § 25 VVG. § 25 VVG a.F. entspricht: § 26 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
1. Abschnitt - Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige (§§ 1 - 48e) |
2. Titel - Anzeigepflicht - Gefahrerhöhung (§§ 16 - 34a) |
(1) Der Versicherer ist im Fall einer Verletzung der Vorschrift des § 23 Abs. 1 von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall nach der Erhöhung der Gefahr eintritt.
(2) 1Die Verpflichtung des Versicherers bleibt bestehen, wenn die Verletzung nicht auf einem Verschulden des Versicherungsnehmers beruht. 2Der Versicherer ist jedoch auch in diesem Fall von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die in § 23 Abs. 2 vorgesehene Anzeige nicht unverzüglich gemacht wird und der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt, in welchem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, eintritt, es sei denn, daß ihm in diesem Zeitpunkt die Erhöhung der Gefahr bekannt war.
(3) Die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bleibt auch dann bestehen, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
Rechtsprechung zu § 25 VVG a.F.
412 Entscheidungen zu § 25 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des ...
- BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13
Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der ...
- KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des ...
- OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 7 U 80/99
Hausratsversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei einem ...
- OLG Jena, 20.08.2020 - 4 U 643/19
Feuerversicherung; Verwertung des Inhalts beigezogener Akten; Verwertung von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 28.08.2020 - 4 U 643/19
Feuerversicherung - Leistungsfreiheit bei fehlender Anzeige einer Gefahrerhöhung
- OLG Jena, 28.08.2020 - 4 U 643/19
- BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung
- OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 56/06
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei unfallursächlicher Beeinflussung der ...
- BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung
- OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung ...
Querverweise
Auf § 25 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- § 178a