Zur nun geltenden Fassung von § 23 VVG. § 23 VVG a.F. entspricht: § 23 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
1. Abschnitt - Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige (§§ 1 - 48e) |
2. Titel - Anzeigepflicht - Gefahrerhöhung (§§ 16 - 34a) |
(1) Nach dem Abschluß des Vertrags darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
(2) Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, daß durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.
Rechtsprechung zu § 23 VVG a.F.
547 Entscheidungen zu § 23 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
Kfz-Kaskoversicherung: Nachträgliche Gefahrerhöhung durch dauerhafte Aufbewahrung ...
- AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des ...
- BGH, 12.09.2012 - IV ZR 171/11
D&O-Versicherung: Reichweite der Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten ...
Zum selben Verfahren:
- LG Wiesbaden, 30.11.2009 - 14 O 149/08
Zur Wirksamkeit einer sogenannten "Change-Of-Control-Klausel", bzw. zur ...
- OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 7 U 7/10
D&O-Versicherung: Keine veranlasste Gefahrerhöhung durch Beherrschungswechsel
- LG Wiesbaden, 30.11.2009 - 14 O 149/08
- BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung
- OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10
Anwaltsvertrag: Kausalität eines pflichtwidrig unterlassenen Hinweises ...
- OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
Kfz-Versicherung - Leistungsfreiheit wegen abgefahrener Reifen: VN muss Kenntnis ...
- BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 19/86
Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung durch Verletzung einer Sicherheitsvorschrift
- OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung ...