Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.07.2013 - I-20 U 226/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Fahrzeugschein im Auto; Verlust eines Fahrzeugschlüssels
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Gefahrerhöhung bei Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Fahrzeug sowie bei Schlüsselverlust
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 23 Abs. 1
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Fahrzeugschein im Auto und Schlüsselverlust - nicht per se Gefahrerhöhung/leistungsfreie Versicherung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahrzeugpapiere im Kfz - grobe Fahrlässigkeit?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verlust eines Fahrzeugschlüssels führt nicht per se zur Gefahrerhöhung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Fahrzeugpapiere im Auto
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auto-Papiere
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Auto begründet keine Erhöhung der Diebstahlsgefahr - Keine Befreiung der Kaskoversicherung von Leistungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verlust eines Fahrzeugschlüssels führt nicht per se zur Gefahrerhöhung
Verfahrensgang
- LG Hagen, 28.08.2012 - 6 O 329/11
- OLG Hamm, 03.07.2013 - I-20 U 226/12
Papierfundstellen
- r+s 2013, 373
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Dieser Beweis ist erbracht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben (…vgl. BGH, VersR 2002, 431, Juris-Rn. 8; VersR 1999, 181, Juris-Rn. 6;… VersR 1997, 691, Juris-Rn. 5;… VersR 1995, 691, Juris-Rn. 8 f).Nur wenn dem Versicherer demgegenüber der Beweis von Tatsachen gelingt, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung des Versicherungsfalls ergibt, hat der Versicherungsnehmer den Vollbeweis einer bedingungsgemäßen Entwendung zu erbringen (vgl. BGH, VersR 1999, 181, Juris-Rn. 11).
- OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Rn. 42 Soweit das OLG Celle ein erhöhtes Risiko darin begründet sieht, dass die Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Wagen häufig (etwa bei Firmenwagen) einem größeren Personenkreis bekannt sei und so zur Entwendung motivieren könne (OLGR Celle, 2003, 683, 685; VersR 2008, 204), lässt sich für das klägerische Fahrzeug daraus nichts herleiten, weil unstreitig außer dem Kläger und der Zeugin X kein Dritter von der Aufbewahrung der Papiere wusste und so zum Diebstahl des Fahrzeugs ermuntert werden konnte. - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Auf die Angaben des Versicherungsnehmers lässt sich die gerichtliche Überzeugung nur dann nicht stützen, wenn die Vermutung seiner Redlichkeit vom Versicherer erschüttert worden ist (vgl. BGH, VersR 1996, 575, Juris-Rn. 10).
- OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Das Zurücklassen des Fahrzeugscheins ist daher für die denkbaren Fälle einer spontanen Wegnahme des Fahrzeugs nur als unwesentliche vom Versicherungsschutz von vornherein umfasste Risikoerhöhung anzusehen (OLG Karlsruhe, ZfSch 1995, 260; OLG Oldenburg, VersR 2011, 256, Juris Rdn. 35 ff). - BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Dieser Beweis ist erbracht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben (vgl. BGH, VersR 2002, 431, Juris-Rn. 8;… VersR 1999, 181, Juris-Rn. 6;… VersR 1997, 691, Juris-Rn. 5;… VersR 1995, 691, Juris-Rn. 8 f). - BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Dieser Beweis ist erbracht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben (…vgl. BGH, VersR 2002, 431, Juris-Rn. 8;… VersR 1999, 181, Juris-Rn. 6; VersR 1997, 691, Juris-Rn. 5;… VersR 1995, 691, Juris-Rn. 8 f). - OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Unabhängig von der Frage, ob eine nachträgliche Gefahrerhöhung schon daran scheitert, dass der Kläger seine Papiere von vornherein, das heißt schon vor Vertragsschluss, im Wagen aufbewahrt hatte (so OLG Celle, VersR 2011, 663, Juris Rdn. 22) oder ob nur auf die vom Versicherer bei Vertragsschluss bedingungsgemäß angenommenen Umstände abzustellen ist, ist das versicherte Risiko durch die Aufbewahrung der Papiere im Wagen nicht erhöht. - OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Zwar ist einem Fahrzeugdieb, der mit der Entwendung des Fahrzeugs zugleich in den Besitz des Kfz-Scheins gelangt, die tatbestandsmäßige Beendigung, d. h. die Gewahrssamssicherung eines strafrechtlich relevanten Diebstahls durchaus erleichtert und der versicherungsrechtliche Schaden damit in gewissem Umfange verfestigt (z.B. für einen Grenzübertritt, OLGR Koblenz 2003, 29, Juris-Rn. 7). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Lässt sich indes nicht ausschließen, dass Dritte - ob in der Wohnung oder außerhalb - den Schlüssel an sich genommen haben, so ist dadurch das Risiko einer Entwendung grundsätzlich erhöht (BGH, VersR 1996, 703, Juris Rdn. 13;… OLGR Hamm, 1992, 237, Juris Rdn. 16;… OLGR Nürnberg 2003, 284, Juris Rdn. 13). - OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01
Verlust des Portemonnaie-Schlüssels
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Lässt sich indes nicht ausschließen, dass Dritte - ob in der Wohnung oder außerhalb - den Schlüssel an sich genommen haben, so ist dadurch das Risiko einer Entwendung grundsätzlich erhöht (…BGH, VersR 1996, 703, Juris Rdn. 13;… OLGR Hamm, 1992, 237, Juris Rdn. 16; OLGR Nürnberg 2003, 284, Juris Rdn. 13). - LG Karlsruhe, 06.05.1994 - 9 O 247/93
Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung
- OLG Düsseldorf, 27.03.1990 - 4 U 178/89
- OLG Hamm, 19.05.2017 - 20 U 53/17
Pflichten eines Versicherungsmaklers
Auf Umstände, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls begründen (wofür der Versicherer voll beweisbelastet ist), kommt es dann nicht mehr an (…vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1991, IV ZR 172/90, juris, Rn. 18 ff., VersR 1991, 917; Senat, Urt. v. 03.07.2013, 20 U 226/12, juris, Rn. 23, RuS 2013, 373;… Senat, Urt. v. 20.06.2007, 20 U 247/06, juris, Rn. 20, RuS 2007, 528;… Senat, Urt. v. 02.03.1994, 20 U 316/93, juris, Rn. 5 f., NJW-RR 1994, 931;… KG, Beschl. v. 10.04.2014, 6 U 107/09, juris, Rn. 11) . - OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17
Eintrittspflicht der Fahrzeugteilversicherung bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl
Rn. 8 Nur wenn dem Versicherer gegenüber dem Beweis des "äußeren Bildes" auf der zweiten Stufe der Beweis von Tatsachen gelingt, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung des Versicherungsfalls ergibt, hat der Versicherungsnehmer auf der dritten Stufe den Vollbeweis einer bedingungsgemäßen Entwendung zu erbringen (vgl. statt vieler m. w. N. Senat Urt. v. 3.7.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373 = juris Rn. 19).Ist die Redlichkeitsvermutung durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien erschüttert, ohne dass bereits seine Unglaubwürdigkeit bewiesen sein müsste, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (…vgl. BGH Urt. v. 24.4.1991 - IV ZR 172/90, VersR 1991, 917 = juris Rn. 18 ff.; Senat Urt. v. 3.7.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373 = juris Rn. 23;… KG Beschl. v. 10.4.2014 - 6 U 107/09, juris Rn. 11).
- OLG Hamm, 19.12.2018 - 20 U 155/18
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung, …
Nur wenn dem Versicherer dies gelingt, hat der Versicherungsnehmer auf dritter Stufe den Vollbeweis einer bedingungsgemäßen Entwendung zu erbringen (vgl. statt vieler m. w. N. Senat, Urteil vom 03.07.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373, juris, Rn. 19). - LG Düsseldorf, 08.09.2023 - 9a O 191/22 Nur wenn dem Versicherer gegenüber dem Beweis des äußeren Bildes auf der zweiten Stufe der Beweis von Tatsachen gelingt, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung des Versicherungsfalls ergibt, hat der Versicherungsnehmer auf der dritten Stufe den Vollbeweis - ohne Beweiserleichterung - einer bedingungsgemäßen Entwendung zu erbringen (OLG Hamm r+s 2013, 373).
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