Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsnehmer; Pkw; Abstellen an abschüssiger Straße; Wegrollen; Aufprall auf eine Straßenlaterne; Handbremse; Einlegen eines Gangs; Erster Anschein; Befreiung von der Leistungspflicht
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.03.1993 - 24 O 270/92
- OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1414
- r+s 1994, 209 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94
In der mangelnden Absicherung gegen Wegrollen liegt auch eine deutliche Unterschreitung des als vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitstandards, die gegeben sein muß, um ein "Herbeiführen" des Versicherungsfalls anzunehmen ( vgl. BGH VersR 1989, 141 ).
- LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
Vollkaskoversicherung: Eintrittspflicht der Versicherung, wenn ein Fahrzeug …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob anderes, insbesondere bei einem starken Gefälle, dann zu gelten hat, wenn der Kläger weder die Handbremse angezogen, noch einen gegenläufigen Gang eingelegt hätte (in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit bejahend: LG Konstanz, RuS 1996, 258; LG Kleve, RuS 1991, 45; AG Frankfurt, NZV 2003, 242, 243; OLGR Köln 1994, 306; OLG Düsseldorf, RuS 2002, 230;… Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl., AKB § 12 Rn. 172). - BGH, 22.03.2007 - V ZB 136/06
Versagung des Zuschlags wegen sittenwidriger Verschleuderung eines Grundstücks
Das schließt aber nicht aus, dass sich die begründete Erwartung einer besseren Verwertung des Grundstücks im Einzelfall auch einmal auf die Möglichkeit eines freihändigen Verkaufs gründet (ebenso OLG Celle OLGR 1994, 306, 307; LG Bayreuth Rpfleger 2001, 367, 368; LG Kaiserslautern KKZ 1995, 176). - LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
Vollstreckungsschutz: Gutschrift von Sozialleistungen auf einem …
Dabei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die trotz des scheinbar eingeräumten Ermessens eng auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
Verkehrssicherungspflichten eines Lkw-Fahrers als Versicherungsnehmer beim …
Der Mitgeschäftsführer der Klägerin, für dessen Verschulden sie einzustehen hat (Römer in Römer/Langheid, VVG, § 6 Rn 114), hat in objektiver Hinsicht grob fahrlässig gehandelt, als er den LKW auf einem Parkplatz außerhalb der besetzten Parkflächen in unmittelbarer Nähe oder bereits teilweise auf der stark abschüssigen Abfahrtrampe abgestellt hat, ohne einen Gang einzulegen oder die Handbremse anzuziehen (vgl. dazu OLG Köln, OLGR 1994, 306 = VersR 1994, 1414 LS). - LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
Pfändung von laufenden Geldleistungen; Sicherung der Lebensgrundlage eines …
Trotz des scheinbaren Ermessenspielraums geht es deshalb um die Anwendung einer Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist (vgl. BGH Rpfleger 2004, 722; BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Köln OLGR 1995, 230; OLG Köln OLGR 1995, 292 (293); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39). - LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11
Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des …
In einem solchen Fall aber drängt sich für einen Fahrzeugführer die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen nicht in einem Maße auf, das das Verdikt der groben Fahrlässigkeit verdienen würde (so auch LG Hanau v. 2.4.1992, 7 O 227/92 in NJW-RR 1992, 1251: kein besonders augenfälliges Gefälle und damit keine grobe Fahrlässigkeit zu begründen; aA OLG Köln v. 12.4.1994, 9 U 24/94 Rn.6 beim Parken "in unmittelbarer Nähe eines nicht unerheblichen Gefälles"; ebenso aA OLG Düsseldorf v. 18.12.2001, 4 U 119/01 bei sich aufdrängender Gefahr des Wegrollens).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 4 U 250/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung für einen vorsätzlich geführten Messerstich bei Vornahme des Messerstichs zum Zwecke einer Verteidigung in einer als bedrohlich empfundenen Lage; Ausschluss eines Versicherungsschutzes infolge einer strafbaren ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 05.11.1992 - 4 O 165/92
- OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 4 U 250/92
Papierfundstellen
- VersR 1994, 850
- r+s 1994, 209
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.09.1971 - IV ZR 90/69
Ergänzungsbestimmung - Auslegung - Erlaubter Waffenbesitz - Gesetzliche …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 4 U 250/92
Darunter fällt nur der vorsätzliche Gebrauch zu einer strafbaren Handlung, also nicht der fahrlässige Fehlgebrauch, aber auch nicht der Gebrauch bei fahrlässigem Notwehrexzeß oder in Putativnotwehr (vgl. BGH VersR 1972, 39 ).Gerade für die Versicherungsnehmer, die sich Hieb-, Stoß- oder Schußwaffen erlaubterweise zum Schutz ihrer Person, ihrer Angehörigen oder ihrer Habe anschaffen, um Angriffen gegenüber nicht schutzlos zu sein, wäre ein Versicherungsschutz für den beabsichtigten Zweck weitgehend wertlos, wenn er in den Fällen des Notwehrexzesses oder der Potativnotwehr von vornherein abgelehnt werden könnte (BGH VersR 72, 39 ).
- BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 4 U 250/92
Zwar hat sie in der Berufungsbegründung zutreffend darauf hingewiesen, daß im Rahmen der §§ 823 ff. BGB die Voraussetzungen eines Rechtsirrtums über eine bestehende Notwehrlage grundsätzlich vom Schädiger zu beweisen sind und verbleibende Unklarheiten zu seinen Lasten gehen (vgl. BGHZ 69, 128, 143 ). - BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80
Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 4 U 250/92
Ihre Geltung ist vielmehr auf die seltenen Ausnahmefälle beschränkt, in denen die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Beschäftigung des Versicherten vorgenommen worden ist, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist und deshalb in erhöhtem Maße die Gefahr schadenstiftender Handlungen in sich birgt (…so BGH a.a.O.; auch VersR 1981, 271 ; Bruck-Möller-Johannsen VVG, Band 4 Anm. G 271; ebenso Senat in ständiger Rechtsprechung). - BGH, 28.04.1958 - II ZR 163/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 4 U 250/92
Dabei gilt zunächst für die Ausschlußklausel des § 4 II Abs. 1 AHB kein anderer Vorsatzbegriff als für das ganze sonstige bürgerliche Recht (vgl. BGH VersR 1958, 361, 362). - BGH, 26.03.1956 - II ZR 209/54
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 4 U 250/92
Der Begriff der "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung" muß deshalb einschränkend im Sinne einer gewissen Regelmäßigkeit oder aber doch wenigstens längeren Dauer verstanden werden (so BGH VersR 1956, 283; OGH Wien VersR 1979, 69 ).
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10
Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren …
Rn. 16 Das führt den Versicherungsnehmer zu der Annahme, auch mit einer ungewöhnlichen und gefährlichen "Beschäftigung" sei ein Verhalten angesprochen, das - ähnlich wie die Ausübung eines Berufes oder Amtes - über eine nicht nur kurze Zeit fortdauert, sondern auf eine längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (vgl. dazu OLG Hamburg VersR 1991, 92 f.; OLG Düsseldorf VersR 1994, 850 f.; ÖOGH VersR 1979, 69).Zwar hat die Rechtsprechung mehrfach eine "Beschäftigung" im Sinne der Ausschlussklausel bei spontanen oder impulsiven Handlungen, etwa der Begehung von Straftaten oder einer Flucht vor der Polizei, zu Recht verneint (OLG Düsseldorf VersR 1994, 850 f.; r+s 1997, 11; OLG Koblenz VersR 1996, 444; OLG Hamburg VersR 1991, 92 f.; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1996, 964, 965; a.A. OLG Jena VersR 2006, 1064 f.).
- OLG Jena, 25.01.2006 - 4 U 639/05
Haftungsausschluss in der Privathaftpflicht bei ungewöhnlicher und gefährlicher …
Eine impulsive, spontane Handlung scheidet danach aus (OLG Hamm VersR 94, 339; OLG Düsseldorf RuS 94, 209 und RuS 97, 11; OLG Karlsruhe RuS 95, 376; OLG Frankfurt VersR 96, 965; OLG Saarbrücken VersR 02, 351). - OLG Naumburg, 02.05.2019 - 4 U 95/18
Private Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss für Schäden durch …
Rn. 36 Das führt den Versicherungsnehmer zu der Annahme, auch mit einer ungewöhnlichen und gefährlichen "Beschäftigung" sei ein Verhalten angesprochen, das - ähnlich wie die Ausübung eines Berufes oder Amtes - über eine nicht nur kurze Zeit fortdauert, sondern auf eine längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (vgl. dazu OLG Hamburg VersR 1991, 92 f.; OLG Düsseldorf VersR 1994, 850 f.; ÖOGH VersR 1979, 69).
- LG Dortmund, 24.11.2010 - 2 O 451/08
Vorliegen einer widerrechtlichen Handlung ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis …
Dieses würde fehlen, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Gebrauch eines Abwehrwerkzeuges zu weit geht und ihm daher ein intensiver Notwehrexzess vorzuwerfen wäre (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 1994, 850). - OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 48/05
Kein Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Verletzung aus tätlicher …
Nr. 1 Rn. 11 = S. 1335; noch enger OLG Düsseldorf, VersR 1994, 850 unter 2: von einer gewissen Regelmäßigkeit oder aber doch wenigstens längerer Dauer; OLG Hamburg, VersR 1991, 92 unter 3: gewisse Regelmäßigkeit). - OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 263/94
Mitversicherung von Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung …
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Rechtsprechung
| LG Köln, 14.07.1993 - 24 O 427/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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AKB § 12 Abs. 1 Ib
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