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   SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12   

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https://dejure.org/2013,75283
SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12 (https://dejure.org/2013,75283)
SG Detmold, Entscheidung vom 25.09.2013 - S 1 U 169/12 (https://dejure.org/2013,75283)
SG Detmold, Entscheidung vom 25. September 2013 - S 1 U 169/12 (https://dejure.org/2013,75283)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Hierfür reicht es nicht aus, dass lediglich allen Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme an einer für sie und nicht für alle Beschäftigten des Unternehmens oder Unternehmensteils ausgerichteten Veranstaltung offen steht (BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R - m.w.N.).

    Die Veranstaltung muss auch von ihrem Programm her geeignet sein, die Gesamtheit der Belegschaft und nicht nur einen begrenzten Teil anzusprechen (BSG, Urteile vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R - sowie vom 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R -).

    Denn der Unternehmer hat es nicht in der Hand, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von sich aus auf sonst unversicherte Tätigkeiten und Aktivitäten auszuweiten (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteile vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - und 17.12.2004 - B 2 U 47/03 R -).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Dies gilt vor allem für die bei Unternehmen vielfach üblichen Incentive- oder Motivationsreisen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.06.2011 - L 6 U 248/08 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 23/93 -).

    Wie das BSG wiederholt dargelegt hat (BSG, Urteile vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 - 16. März 1995 - 2 RU 17/94 - 25.08.1994 - 2 RU 23/93 -) gibt es sehr unterschiedliche aus dem Arbeitsleben abgeleitete gesellschaftliche Erwartungshaltungen, die für den Betroffenen oft einen nicht unerheblichen Druck bedeuten, sich an bestimmten Veranstaltungen, Zusammenkünften sowie Besuchen und Gegenbesuchen zu beteiligen, ohne dass allein deshalb bei einer Teilnahme Versicherungsschutz anzunehmen ist.

  • LSG Hessen, 15.06.2011 - L 6 U 248/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Dies gilt vor allem für die bei Unternehmen vielfach üblichen Incentive- oder Motivationsreisen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.06.2011 - L 6 U 248/08 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 23/93 -).

    Angesichts der erheblichen körperlichen Anforderungen an die Fitness der Teilnehmer, sowie die mit dem Mountain-Bike-Fahren verbundende hohe Gefahr körperlicher Schäden, welche auch darin zum Ausdruck kommen, dass sich mindestens zwei Teilnehmer der Tour verletzt haben, kommt die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung von vornherein nur für einen begrenzten Personenkreis in Betracht (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.06.2011 - L 6 U 248/08 -).

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Die Veranstaltung muss auch von ihrem Programm her geeignet sein, die Gesamtheit der Belegschaft und nicht nur einen begrenzten Teil anzusprechen (BSG, Urteile vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R - sowie vom 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R -).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Denn der Unternehmer hat es nicht in der Hand, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von sich aus auf sonst unversicherte Tätigkeiten und Aktivitäten auszuweiten (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteile vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - und 17.12.2004 - B 2 U 47/03 R -).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Einen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gewährt Artikel 3 GG nicht (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77, und vom 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist das Risiko einer unversicherten Teilnahme dem Versicherten zwar nicht zumutbar, wenn sich ihm der fehlende gemeinschaftsfördernde Zweck der Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht aufdrängen musste, zumal die geringe Zahl der Teilnehmer ggf. erst bei Beginn der Veranstaltung festgestellt wird (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2) oder er der Veranstaltung bei Erkennen des betrieblichen Zusammenhangs nicht mehr ohne weiteres fernbleiben kann (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R -) müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu stehen:.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 -).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06

    § 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung

    Auszug aus SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
    Einen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gewährt Artikel 3 GG nicht (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77, und vom 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R

    Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96

    Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 3 U 87/09

    Arbeitsunfall, Ski- und Rodelreise, innerer Zusammenhang, Dienst/Geschäftsreise,

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 6/83

    Ausflug von Arbeitskollegen - Zurechnung - Nichtteilnahme eines Großteils der

  • BVerfG, 14.11.1988 - 1 BvR 1298/88
  • SG Detmold, 19.03.2015 - S 1 U 99/14

    Sozialversicherungsrechtliche Einstufung eines Unfalls nach dem Ende eines

    Es gibt hier keine Anhaltspunkte dafür, dass eine geringe Teilnehmerzahl für die Klägerin vorab erkennbar war, zumal die Veranstaltung - im Gegensatz z.B. zu einer Mountain-Bike-Tour (vgl. dazu SG Detmold, Gerichtsbescheid vom 25.09.2013 - S 1 U 169/12) - nicht mit besonderen Gefahren verbunden war.
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