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   SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 652/15   

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https://dejure.org/2020,85934
SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 652/15 (https://dejure.org/2020,85934)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 12.11.2020 - S 10 AS 652/15 (https://dejure.org/2020,85934)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 12. November 2020 - S 10 AS 652/15 (https://dejure.org/2020,85934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Grundsicherung, Erkrankung, Schmerzensgeld, Bescheid, Lebensunterhalt, Berufung, Widerspruchsbescheid, Gesundheitszustand, Gutachten, Widerspruch, Attest, Gerichtsbescheid, Anspruch, Leistungen der Grundsicherung, Leistungen zur Sicherung des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 713/14

    Zur Frage der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 652/15
    Die Berufung hiergegen war ebenfalls nicht erfolgreich (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23.07.2015 - Aktenzeichen l 11 AS 713/14).

    Zur Ergänzung des Sachund Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten, die beigezogenen Akte S. 13 AS 150/09, auf das Sitzungsprotokoll im Verfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht - L 11 AS 713/14- vom 23.07.2015 und auf das Gutachten von Dr. D. vom 05.11.2020 Bezug genommen.

    Soweit der Kläger im Weiteren zum wiederholten Male rückwirkend Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II bereits ab dem 01.10.2008 begehrt, ist festzustellen, dass über diesen Zeitraum bereits rechtskräftig durch Urteil des Sozialgericht Nürnberg vom 16.03.2011 (S. 13 AS 150/09) und Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28.11.2012 (L 11 AS 315/11), sowie für den Zeitraum ab dem 28.03.2011 durch Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.08.2014 (S 8 AS 1681/11) und Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23.07.2015 (L 11 AS 713/14) entschieden worden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2014 - L 11 AS 315/11
    Auszug aus SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 652/15
    Die vom Kläger eingelegte Berufung wurde vom Bayerischen Sozialgericht mit Urteil vom 28.11.2012 (Aktenzeichen L 11 AS 315/11) zurückgewiesen.

    Soweit der Kläger im Weiteren zum wiederholten Male rückwirkend Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II bereits ab dem 01.10.2008 begehrt, ist festzustellen, dass über diesen Zeitraum bereits rechtskräftig durch Urteil des Sozialgericht Nürnberg vom 16.03.2011 (S. 13 AS 150/09) und Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28.11.2012 (L 11 AS 315/11), sowie für den Zeitraum ab dem 28.03.2011 durch Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.08.2014 (S 8 AS 1681/11) und Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23.07.2015 (L 11 AS 713/14) entschieden worden ist.

  • SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 1292/17

    Leistungen, Bescheid, Grundsicherung, Erkrankung, Widerspruchsbescheid,

    Zur Ergänzung des Sachund Streitstandes wird auf die Gerichtsakte S 10 AS 1065/17, die beigezogene Gerichtsakte im Verfahren S 10 AS 652/15, sowie auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten verwiesen.

    Zur Ergänzung des Sachund Streitstandes wird auf die Gerichtsakte S 10 AS 1292/17, die beigezogene Gerichtsakte im Verfahren S 10 AS 652/15, sowie auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten verwiesen.

    Zur Ergänzung des Sachund Streitstandes wird auf die Gerichtsakte S 10 AS 1035/17, die beigezogene Gerichtsakte im Verfahren S 10 AS 652/15, sowie auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten verwiesen.

    Zur Ergänzung des Sachund Streitstandes wird auf die Gerichtsakte S 10 AS 1066/17, die beigezogene Gerichtsakte im Verfahren S 10 AS 652/15, sowie auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten verwiesen.

    Zur Ergänzung des Sachund Streitstandes wird auf die Gerichtsakte S 10 AS 275/18, die beigezogene Gerichtsakte im Verfahren S 10 AS 652/15, sowie auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten Bezug genommen.

    Zur Ergänzung des Sachund Streitstandes wird auf die Gerichtsakte S 10 AS 284/18, die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten, sowie auf die beigezogene Gerichtsakte im Verfahren S 10 AS 652/15 und das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Dr. O. vom 05.11.2020 Bezug genommen.

    Nach dem überzeugenden und nachvollziehbaren Gutachten vom Gericht eingeholten Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 im Verfahren S 10 AS 652/15 war der Kläger auch für die Zeit ab September 2014 aufgrund einer deutlichen psychischen Beeinträchtigung und Minderbelastbarkeit nicht mehr in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

    Siehe dazu die Ausführungen des Gerichts oben unter S 10 AS 1065/17 unter Zugrundelegung des Gutachtens von Dr. O. vom 05.11.2020 im beigezogenen Verfahren S 10 AS 652/15.

    Nach dem im beigezogenen Verfahren S 10 AS 652/15 vom Gericht eingeholten Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 ist der Kläger seit September 2014 aufgrund eines psychischen Leidens nicht mehr in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

    Nach dem im beigezogenen Verfahren S 10 AS 652/15 vom Gericht eingeholten Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 ist der Kläger seit September 2014 aufgrund eines psychischen Leidens nicht mehr in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

  • SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 1344/17

    Leistungen, Grundsicherung, Bescheid, Behinderung, Zuschuss, Krankheit, Umzug,

    Hierzu ist eine Klage beim Sozialgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen S 10 AS 652/15 anhängig.

    Zur Klärung der Frage, ob der Kläger erwerbsfähig im Sinne von § 8 SGB II und damit leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, hat das Gericht ferner im Verfahren S 10 AS 652/15 ein Gutachten eingeholt.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte der Verfahren S 10 AS 1344/17 und S 10 AS 1436/17 und beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten, sowie auf die beigezogene Akte im Verfahren S 10 AS 652/15 und auf das Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 verwiesen.

    Nach dem überzeugenden und nachvollziehbaren Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 im Verfahren S 10 AS 652/15 war der Kläger auch für die Zeit ab September 2014 aufgrund einer deutlichen psychischen Beeinträchtigung und Minderbelastbarkeit nicht mehr in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

  • SG Nürnberg, 02.11.2020 - S 10 AS 1343/17

    Leistungen, Bescheid, Grundsicherung, Arbeitssuchende, Gutachten, Wohnung,

    Hierzu ist eine Klage beim Sozialgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen S 10 AS 652/15 anhängig.

    Zur Klärung der Frage, ob der Kläger erwerbsfähig im Sinne von § 8 SGB II und damit leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, hat das Gericht im Verfahren S 10 AS 652/15 ein Gutachten eingeholt.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten, sowie auf die beigezogene Akte im Verfahren S 10 AS 652/15 und das Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 verwiesen.

    Nach dem überzeugenden und nachvollziehbaren Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 im Verfahren S 10 AS 652/15 war der Kläger auch für die Zeit ab September 2014 aufgrund einer deutlichen psychischen Beeinträchtigung und Minderbelastbarkeit nicht mehr in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

  • SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 1435/17

    Leistungen, Erkrankung, Bescheid, Gesundheitszustand, Umzug, Gutachten,

    Hierzu ist eine Klage beim Sozialgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen S 10 AS 652/15 anhängig.

    Zur Klärung der Frage, ob der Kläger erwerbsfähig im Sinne von § 8 SGB II und damit leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, hat das Gericht im Verfahren S 10 AS 652/15 ein Gutachten eingeholt.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten, sowie auf die beigezogene Akte im Verfahren S 10 AS 652/15 und das Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 verwiesen.

    Nach dem überzeugenden und nachvollziehbaren Gutachten von Dr. O. vom 05.11.2020 im Verfahren S 10 AS 652/15 ist der Kläger seit September 2014 nicht mehr in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

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