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   SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10   

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SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10 (https://dejure.org/2012,39362)
SG Marburg, Entscheidung vom 24.10.2012 - S 11 KA 177/10 (https://dejure.org/2012,39362)
SG Marburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - S 11 KA 177/10 (https://dejure.org/2012,39362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 3 Abs. 1 GG, § 87 SGB 5, Kap. 23.1 Nr 2 EBM 2008, Kap. 23.1 Nr 5 EBM 2008, Nr 01102 EBM 2008

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Absetzung der GO-Nr. 01102 EBM 2008 (Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7.00h und 14.00h); Rechtmäßigkeit eines Honorarbescheides für das Quartal I/08

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    45 Die auf der Grundlage des § 87 SGB V von den Bewertungsausschüssen vereinbarten einheitlichen Bewertungsmaßstäbe, bei denen es sich um untergesetzliche Rechtsnormen in der Form der Normsetzungsverträge handelt (vgl. BSGE 81, 86, 89; BSGE 94, 50), sind wegen ihrer spezifischen Struktur und der Art ihres Zustandekommens zwar nicht in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

    Die gerichtliche Überprüfung ist vielmehr im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSGE 78, 98, 107; BSGE 79, 239, 245 f.; BSGE 94, 50).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER -).

    Eine Gleichstellung erfolgt sowohl im Zulassungs- wie auch im Bedarfsplanungsrecht (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2009 - L 5 KA 599/09 ER-B -).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.05.2009 - L 5 KA 599/09

    Psychologischer Psychotherapeut darf Praxis eines ärztlichen Psychotherapeuten

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    Eine Gleichstellung erfolgt sowohl im Zulassungs- wie auch im Bedarfsplanungsrecht (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2009 - L 5 KA 599/09 ER-B -).

    Zur Anwendung der dort genannten "Richtlinienverfahren" sind ärztliche und psychologische Psychotherapeuten grundsätzlich in gleichem Maße beruflich geeignet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2009 - L 5 KA 599/09 ER-B -).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schreibt unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (vgl. hierzu BVerfG 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175, 2177; BVerfGE 115, 381, 389 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    Er verletzt das Grundrecht aber, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG, vgl. hierzu BVerfGE 107, 133, 141 mwN).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schreibt unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (vgl. hierzu BVerfG 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175, 2177; BVerfGE 115, 381, 389 m.w.N.).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    45 Die auf der Grundlage des § 87 SGB V von den Bewertungsausschüssen vereinbarten einheitlichen Bewertungsmaßstäbe, bei denen es sich um untergesetzliche Rechtsnormen in der Form der Normsetzungsverträge handelt (vgl. BSGE 81, 86, 89; BSGE 94, 50), sind wegen ihrer spezifischen Struktur und der Art ihres Zustandekommens zwar nicht in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    Die gerichtliche Überprüfung ist vielmehr im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSGE 78, 98, 107; BSGE 79, 239, 245 f.; BSGE 94, 50).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    Die gerichtliche Überprüfung ist vielmehr im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSGE 78, 98, 107; BSGE 79, 239, 245 f.; BSGE 94, 50).
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 2/06 R

    Bewertungsausschuss - Begrenzung des 24-prozentigen Aufschlags auf

    Auszug aus SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
    Verboten sei ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, d.h. eine Regelung, die einem Personenkreis eine Begünstigung ohne ausreichenden sachlichen Grund vorenthalte, die einem anderen gewährt würde (BSG, Urteil vom 23.05.2007, B 6 KA 2/06 R).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 11/99 R

    Vertragsarzt

  • LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 5/12
    Eine Tätigkeit am Samstagvormittag kann daher nur entweder unvorhergesehen sein und damit unter die Nummer 01100 fallen oder geplant beziehungsweise vorhergesehen, weil innerhalb der angebotenen Sprechstunden stattfindend, und damit unter die Nummer 01002 fallen (ebenso: SG Marburg, Urteil vom 24.10.2012 - S 11 KA 177/10 - Juris).
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