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   SG Duisburg, 01.02.2000 - S 12 AL 38/99   

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https://dejure.org/2000,11767
SG Duisburg, 01.02.2000 - S 12 AL 38/99 (https://dejure.org/2000,11767)
SG Duisburg, Entscheidung vom 01.02.2000 - S 12 AL 38/99 (https://dejure.org/2000,11767)
SG Duisburg, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - S 12 AL 38/99 (https://dejure.org/2000,11767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Überbrückungsgeld - Existenzgründung - Betriebsübernahme - Leistungen aktiver Arbeitsförderung - Zuständigkeit anderer Leistungsträger oder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt zwecks Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; Voraussetzungen an die Gewährung von Überbrückungsgeld; Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zur Beendigung der Arbeitslosigkeit; Berufliche Eingliederung eines Behinderten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin, 06.12.2000 - L 8 RA 148/98
    Auszug aus SG Duisburg, 01.02.2000 - S 12 AL 38/99
    In diesem Sinne habe auch bereits das Sozialgericht Aachen durch nicht rechtskräftiges Urteil vom 18.06.1999 - S 8 RA 148/98, jetzt LSG NRW L 8 RA 58/99 - und die erkennende Kammer durch Urteil vom 25.01.2000 - S 12 AL 5/99 - entschieden.
  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Letztlich schließen das besondere Benachteiligungsverbot von Behinderten nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und das Gebot verfassungskonformer Auslegung offen gehaltener gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen des § 33 SGB IX grundsätzlich eine an die Zuständigkeit der Rehabilitationsträger anknüpfende Leistungsdifferenzierung aus (SG Duisburg, Urteil vom 1. Februar 2000 - S 12 AL 38/99 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2016 - L 3 AL 29/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Denn die "Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit" setzt nicht eine Unternehmensneubegründung voraus, ein Betriebsübergang ist ausreichend (vgl. Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, Stand 15. Dezember 2014, § 93 Rn. 16; Brandt, SGB 111, 7. Aufl., § 93 Rn. 8; SG Duisburg, Urteil vom 1. Februar 2000 - S 12 AL 38/99 - vgl. auch BT-Drs. 16/1696 S. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2010 - L 12 AL 151/07

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Überbrückungsgeldanspruch

    Eine Neugründung ist daher nicht erforderlich, vielmehr liegt eine Existenzgründung auch vor, wenn der Antragsteller einen bestehenden Betrieb übernimmt oder - wie hier - aus einer bisherigen abhängigen Nebentätigkeit in eine Selbständigkeit wechselt (vgl. u.a. SG Duisburg v. 1.2.2000 - S 12 AL 38/99 = Behindertenrecht 2000, 182; LSG Rheinland-Pfalz v. 2.3.1999 - L 7 Ar 166/98 = SGb 1999, 410; LSG Nordrhein-Westfalen v. 15.11.2006 - L 23 AL 21/06 = NZS 2007, 559).
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