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   SG Mainz, 01.08.2012 - S 12 AS 717/12 ER   

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SG Mainz, 01.08.2012 - S 12 AS 717/12 ER (https://dejure.org/2012,23023)
SG Mainz, Entscheidung vom 01.08.2012 - S 12 AS 717/12 ER (https://dejure.org/2012,23023)
SG Mainz, Entscheidung vom 01. August 2012 - S 12 AS 717/12 ER (https://dejure.org/2012,23023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 759 Abs 1 BGB, § 346 Abs 1 BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - regelmäßig keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Unterkunftskosten - Vergleichbarkeit mit Tilgungsleistungen - Vermögensbildung - ausnahmsweise Berücksichtigung bei baldigem Ende der Verpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks als Unterkunftskosten i. S. d. SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Tilgungsleistungen

    Auszug aus SG Mainz, 01.08.2012 - S 12 AS 717/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R und 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R, jeweils m.w.N.), der sich die erkennende Kammer anschließt, sind Leistungen für die Unterkunft für wegen des Kaufs einer selbstbewohnten Immobilie geschuldete Tilgungsleistungen regelmäßig nicht als Unterkunftskostenbedarf anzusehen; die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen; von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist; im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann.

    Dennoch hätte die Übernahme der Kaufpreisraten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zur Mehrung des Vermögens der Erwerber geführt, weil hiermit in gleicher Höhe die Kaufpreisverpflichtung erfüllt worden und der Verkäufer bei vollständiger Erfüllung verpflichtet wäre, die Löschung der zur Sicherung der Kaufpreisforderung eingetragenen Hypothek oder Grundschuld zu bewilligen, wodurch das Hausgrundstück insoweit lastenfrei würde (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 16.02.2012, a.a.O.).

  • SG Mainz, 20.03.2012 - S 10 AS 178/12

    Übernahme von Leibrentenzahlungen im Rahmen der Unterkunftskosten

    Auszug aus SG Mainz, 01.08.2012 - S 12 AS 717/12
    Regelmäßig keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Unterkunftskosten 1. Leibrentenzahlungen, die als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks zu zahlen sind, sind im Regelfall nicht als Unterkunftskosten zu berücksichtigen, weil ihre Übernahme zu einer Vermögensmehrung des Leistungsberechtigten führt (entgegen SG Mainz, 10. Kammer, Beschluss vom 20.03.2012 - S 10 AS 178/12 ER).

    Der Rechtsauffassung der 10. Kammer des Sozialgerichts Mainz (Beschluss vom 20.03.2012 - S 10 AS 178/12 ER), wonach die Leibrentenzahlungen Tilgungsraten nicht gleichstünden, sondern eher Mietzahlungen vergleichbar und deshalb zu übernehmen seien, folgt die erkennende Kammer nicht.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Mainz, 01.08.2012 - S 12 AS 717/12
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus SG Mainz, 01.08.2012 - S 12 AS 717/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R und 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R, jeweils m.w.N.), der sich die erkennende Kammer anschließt, sind Leistungen für die Unterkunft für wegen des Kaufs einer selbstbewohnten Immobilie geschuldete Tilgungsleistungen regelmäßig nicht als Unterkunftskostenbedarf anzusehen; die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen; von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist; im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann.
  • SG Mainz, 10.05.2013 - S 17 AS 751/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Leibrentenzahlung als

    Zur Begründung verweist er auf die Verwaltungsvorgänge und die Ausführungen im Widerspruchsbescheid und auf den Vortrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. S 12 AS 717/12 ER bzw. L 6 AS 404/12 B ER).

    Ein Vergleich mit Tilgungsleistungen bei Eigentumserwerb vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern (so im Ergebnis auch SG Mainz Beschl. v. 20.03.2012 - S 10 AS 178/12 ER - juris und LSG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 03.09.2012 - L 6 AS 404/12 B ER - juris; a. A. LSG Nordhrein-Westfalen Urt. v. 20.02.2008 - L 12 AS 20/07 - juris; ohne Stellungnahme in dieser Hinsicht bestätigt durch BSG Urt. v. 20.08.2009 - B 14 AS 34/08 R; SG Mainz Beschl. v. 01.08.2012 - S 12 AS 717/12 ER - juris).

    Die gegenteilige Auffassung, wonach eine Gleichbehandlung mit Tilgungsleistungen erfolgen müsse, da sich die vorliegende Konstruktion bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht wesentlich vom Ratenkauf unterscheide ( SG Mainz - S 12 AS 717/12 ER - juris), verfängt nicht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2012 - L 6 AS 404/12

    Leibrentenzahlung als Kosten der Unterkunft

    Den Antrag der Beschwerdeführer vom 11.07.2012 hat die 12. Kammer des SG Mainz mit Beschluss vom 01.08.2012 (S 12 AS 717/12 ER, juris) abgelehnt.
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