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SG Lüneburg, 20.05.2015 - S 22 SO 174/14 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2017 - L 8 SO 266/16 Die hiergegen (bereits) am 8. Dezember 2014 von der Antragstellerin erhobene Klage wies das Sozialgericht (SG) Lüneburg durch Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2015 ab (- S 22 SO 174/14 -).
Nach diesen Maßgaben entscheidet der Senat auf Grund einer Folgenabwägung, weil nach dem derzeitigen Sachverhalt offen ist, ob der Antragstellerin der im Hauptsacheverfahren (- S 22 SO 174/14; L 8 SO 234/16 -) gegen den Antragsgegner geltend gemachte Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe oder eines Darlehens zur Verlängerung des Heimatpasses der Antragstellerin nach § 73 SGB XII (Bescheid des Beklagten vom 1. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. April 2015) bzw. der gegen den Beigeladenen geltend gemachte Anspruch auf Gewährung eines Darlehens zusteht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2016 - L 8 SO 226/16 Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 20. Mai 2015 (- S 22 SO 174/14 -) zugelassen.