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   SG Koblenz, 30.04.2010 - S 8 SF 3/10 E   

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https://dejure.org/2010,21833
SG Koblenz, 30.04.2010 - S 8 SF 3/10 E (https://dejure.org/2010,21833)
SG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.2010 - S 8 SF 3/10 E (https://dejure.org/2010,21833)
SG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 2010 - S 8 SF 3/10 E (https://dejure.org/2010,21833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 193 Abs 2 SGG, § 197 SGG, § 3 RVG, § 2 Abs 2 RVG, Nr 3102 RVG-VV
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rechtsanwaltswechsel zwischen zwei verschiedenen Verfahrensabschnitten - keine Anwendung/analoge Anwendung der RVG-VV Nr 3103 - Betreuung durch einen anderen Anwalt im Klageverfahren - Bürogemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranschlagung der Verfahrensgebühr für den das Klageverfahren betreuenden Rechtsanwalt bei späterer Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwaltskollegen in einer Bürogemeinschaft; Ablehnung der Geltendmachung einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV-RVG bei erfolgtem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Gebührenzifferansatz beim Wechsel der rechtsanwaltlichen Betreuung im Rahmen einer späteren Bürogemeinschaft

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Thüringen, 29.04.2008 - L 6 B 32/08

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühr,

    Auszug aus SG Koblenz, 30.04.2010 - S 8 SF 3/10
    Das Gericht ist - wie oben bereits erwähnt - der Ansicht, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts hier sowohl im Hinblick auf die Verfahrens-, die Erledigungs- als auch die Terminsgebühr auf eine im Ergebnis durchschnittliche Angelegenheit bezogen hat (siehe zum zutreffenden Erfordernis einer Billigkeitsprüfung für jeden Gebührentatbestand: Beschluss des LSG Thüringen vom 29.04.2008, Az.: L 6 B 32/08 SF, LSG Schleswig-Holstein vom 12.09.2006).
  • OLG Koblenz, 17.10.2008 - 14 W 625/08

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei vorprozessualer Vertretung

    Auszug aus SG Koblenz, 30.04.2010 - S 8 SF 3/10
    Nach wohl herrschender und nach Überzeugung des Gerichts auch zutreffender Auffassung (siehe hierzu Beschluss des OLG Köln vom 14.07.2009 (Az.: II-25 WF 78/09, 25 WF 78/09) sowie des OLG Koblenz vom 17.10.2008 (Az.: 14 W 625/08) kann einem Kostengläubiger (also der Klägerin) ein Rechtsanwaltswechsel für einen neuen Verfahrensabschnitt bzw. einen neuen Rechtszug auch unter Berücksichtigung der Vorschrift in § 91 Abs. 2 ZPO (= Zivilprozessordnung) nicht unter Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit verwehrt werden, anders als bei einem Rechtsanwaltswechsel innerhalb eines Verfahrensabschnitts oder innerhalb eines Rechtszugs (siehe wohl auch Leitherer im Kommentar zum SGG von Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl., § 193, Rz.: 9c) .
  • OLG Köln, 14.07.2009 - 25 WF 78/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel

    Auszug aus SG Koblenz, 30.04.2010 - S 8 SF 3/10
    Nach wohl herrschender und nach Überzeugung des Gerichts auch zutreffender Auffassung (siehe hierzu Beschluss des OLG Köln vom 14.07.2009 (Az.: II-25 WF 78/09, 25 WF 78/09) sowie des OLG Koblenz vom 17.10.2008 (Az.: 14 W 625/08) kann einem Kostengläubiger (also der Klägerin) ein Rechtsanwaltswechsel für einen neuen Verfahrensabschnitt bzw. einen neuen Rechtszug auch unter Berücksichtigung der Vorschrift in § 91 Abs. 2 ZPO (= Zivilprozessordnung) nicht unter Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit verwehrt werden, anders als bei einem Rechtsanwaltswechsel innerhalb eines Verfahrensabschnitts oder innerhalb eines Rechtszugs (siehe wohl auch Leitherer im Kommentar zum SGG von Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl., § 193, Rz.: 9c) .
  • OVG Sachsen, 30.08.2007 - 4 E 47/06

    Festsetzung; Ausgleichung; Erinnerung; Vollmacht; Bürogemeinschaft; Sozietät;

    Auszug aus SG Koblenz, 30.04.2010 - S 8 SF 3/10
    Die genannten Rechtsanwälte befanden sich zum Zeitpunkt der Betreuung der Klägerin im Hinblick auf das Vor- und Verwaltungsverfahren (bis zu dessen Abschluss) auch noch nicht in einer Bürogemeinschaft, so dass von einem "klassischen" Rechtsanwaltswechsel ausgegangen werden muss und die Frage dahin stehen kann, ob auch bei einem Bearbeitungswechsel im Rahmen einer Bürogemeinschaft eine "Vorbefassung" des die Rechtsangelegenheit übernehmenden Rechtsanwalts - vergleichbar wie dies im Rahmen einer Sozietät angenommen wird - unterstellt wird, so dass bei einer vorherigen Betreuung des betroffenen Klägers durch die Bürogemeinschaft im Verwaltungs- bzw. Vorverfahren stets nur eine Verfahrensgebühr nach Ziffer 3103 VV RVG geltend gemacht werden könnte (siehe hierzu Beschluss d. Sächsischen OVG vom 30.08.2007 (Az.: 4 E 47/06), Rz. 6 zit. bei Juris, das dies im Ergebnis eher verneint).
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