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Rechtsprechung
   SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43075
SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 (https://dejure.org/2012,43075)
SG Marburg, Entscheidung vom 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 (https://dejure.org/2012,43075)
SG Marburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - S 12 KA 636/11 (https://dejure.org/2012,43075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101 SGB 5, § 106a SGB 5, § 45 Abs 2 SGB 10, §§ 23a BedarfsplRL-Ä

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlich-rechnerische Honorarberichtigung wegen Überschreitung des Praxisumfangs i.R.e. sog. Job-Sharings bei einer Gemeinschaftspraxis für Fachärzte für Kindermedizin und Jugendmedizin; Bedeutung des Erwerbs einer nach Festsetzung der Punktzahlobergrenzen erworbene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Eine andere Berechnungsweise kann in Ausnahmefällen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Betracht kommen (vgl. BSG, Urt. v. 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R - BSGE 103, 1 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 7 = USK 2009-11).

    Ein derartiger Sonderfall ist auch dann in Betracht zu ziehen, wenn ein Arzt in offenem Dissens mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Gebührennummer ansetzt, weil er die Frage ihrer Abrechenbarkeit einer gerichtlichen Klärung zuführen will (vgl. BSG, Urt. v. 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R -, a.a.O., juris Rdnr. 27 f.).

  • LSG Hessen, 12.12.2007 - L 4 KA 62/06

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Bindung an …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Rn. 42 Im Übrigen ist die Festsetzung mit Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte vom 14.08.2001, der bestandskräftig geworden ist, ist für alle Beteiligten und das Gericht bindend erfolgt (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 12.12.2007 - L 4 KA 62/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. vom 28.01.2009 - B 6 KA 17/08 B - BeckRS 2009, 54018).

    Das Landessozialgericht Hessen (Urt. v. 12.12.2007, a.a.O.) hat bereits dargelegt, dass ein Vertragsarzt nicht mit dem Vortrag, es sei ihm weder möglich noch zumutbar gewesen, den Umfang seiner allgemeinen ärztlichen Tätigkeit zu verringern, gehört werden kann.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Die Ausschlussfrist beginnt in allen Fällen der Richtigstellung von Honorarbescheiden mit dem Tag nach der Bekanntgabe des für den Abrechnungszeitraum maßgeblichen Honorarbescheids zu laufen (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 = GesR 2010, 615 = ZMGR 2010, 370 = USK 2010-73 = MedR 2011, 298 = Breith 2011, 522, juris Rdnr. 60 m.w.N.).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 15/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Leistungsbegrenzung bei unter …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Rn. 34 Die Regelungen der §§ 23a ff. BedarfsplRL-Ä sind nicht zu beanstanden (vgl. a. BSG, Urt. v. 21.03.2012 - B 6 KA 15/11 - NZS 2012, 757 = GesR 2012, 629, juris Rdnr. 33 f.).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 22/09 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Entfallen der Befugnis zur sachlich-rechnerischen …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Das Bundessozialgericht habe mit Beschluss vom 07.03.2010 - B 6 KA 22/09 B - dargelegt, dass die Beklagte mithilfe der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nur kleinere Anteile des Gesamthonorars zurückfordern könne.
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 17/08 B
    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Rn. 42 Im Übrigen ist die Festsetzung mit Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte vom 14.08.2001, der bestandskräftig geworden ist, ist für alle Beteiligten und das Gericht bindend erfolgt (…vgl. LSG Hessen, Urt. v. 12.12.2007 - L 4 KA 62/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. vom 28.01.2009 - B 6 KA 17/08 B - BeckRS 2009, 54018).
  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 126/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis als Adressat einer …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Rn. 51 Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 09.09.2010 - S 12 KA 126/10 -, Berufung anhängig beim LSG Hessen - L 4 KA 71, 72 u 73/10 - aufgrund dieser Schreiben Vertrauensschutz zugebilligt hat, hat sie wesentlich darauf abgestellt, dass die Beklagte gerade trotz Ankündigung einer Überprüfung über Jahre hinweg untätig geblieben war.
  • SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 455/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Job-Sharing-Praxis - Beendigung nach dem ersten …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Diese verstößt gegen Bundesrecht und ist daher nichtig (vgl. SG Marburg, Urt. v. 10.11.2010 - S 12 KA 455/10 -).
  • SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Job-Sharing-Praxis - fehlerhafte Berechnung des …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Auch bei "richtiger" Beratung hätte die vom Zulassungsausschuss festgesetzte Obergrenze weiter gegolten (vgl. SG Marburg, Urt. v. 10.01.2010 - S 12 KA 841/09 -); ebenso bei einer Falschberatung, die allenfalls Amtshaftungsansprüche auslösen könnte.
  • SG Marburg, 14.03.2012 - S 12 KA 741/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Job-Sharing-Verhältnis - keine rückwirkende …

    Auszug aus SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11
    Insofern handelt es sich um den Fall einer Leistungsausweitung, der gerade durch das Job-Sharing-Verhältnis ausgeschlossen wird (vgl. SG Marburg, Urt. v. 14.03.2012 - S 12 KA 741/11 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 20/12 -).
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 12/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Honorarberichtigung wegen …

    Eine Gewichtung des Quartalspunktwertes nach dem Umfang der Über- oder Unterschreitung scheint zwar eine mögliche Lösung zu sein (siehe dazu SG Marburg Urteil vom 5.12.2012 - S 12 KA 636/11 - juris RdNr 64), wirft aber die weitere Frage auf, wie genau die Gewichtung durchzuführen ist, etwa nach dem Anteil der Punkte je Quartal abgerechneten Leistungen am abgerechneten Punktzahlvolumen des Leistungsjahres oder nach dem Anteil der Über-/Unterschreitung je Quartal an der für das Leistungsjahr saldierten Überschreitung.
  • SG Marburg, 06.09.2017 - S 12 KA 300/16

    Vertragsarztrecht

    Die geltenden Regelungen bieten keinen Ansatzpunkt dafür, Abrechnungsobergrenzen an den Budgets auszurichten, die dem Vertragsarzt gemäß den Honorarverteilungsregelungen jeweils zur Verfügung stehen (…vgl. BSG, Urt. v. 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R - BeckRS 2012, 67832, Rdnr. 7;… so auch bereits die Vorinstanz LSG Sachsen, Urt. v. 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 - juris Rdnr. 43 ff.; aus der Instanzenpraxis s. ferner SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 - juris Rdnr. 59 ff., Berufung insoweit zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 29.06.2016 L 4 KA 1/13 - unveröff.).

    Soweit die Beklagte einen durchschnittlichen Punktwert für das jeweilige Leistungsjahr aus den Punktwerten aller Quartale und ohne Gewichtung ermittelt, ist dies, wenn auch nicht ohne Bedenken, nicht zu beanstanden (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 - juris Rdnr. 64, insoweit bestätigt durch die Berufungsentscheidung LSG Hessen, Urt. v. 29.06.2016 - L 4 KA 1/13 - unveröff.;… SG Marburg, Gerichtsb. v. 05.01.2015 - S 12 KA 332/13 - juris Rdnr. 43 ff.).

    Abweichungen, die allenfalls im Prozentbereich liegen und im Einzelfall sich auch zu Lasten des Vertragsarztes auswirken können (s. bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 S 12 KA 636/11-, Rdnr. 64).

  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 12 KA 833/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Vertrauensschutz hinsichtlich Honorarrückforderung …

    Vertrauensschutz hinsichtlich einer Honorarrückforderung wegen Überschreitens der für ein Job-Sharing-Verhältnis geltenden Punktzahlobergrenze kann nicht durch die Zuweisung praxisbezogener Regelleistungsvolumina ohne jegliche Einschränkung und ohne den Vorbehalt der Punktzahlvolumenobergrenze im Job-Sharing entstehen (s. bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Rdnr. 59 ff. bzgl. der Erhöhung des Regelleistungsvolumens, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 1/13).

    Rn. 50 Vertrauensschutz kann schließlich auch nicht durch die Zuweisung praxisbezogener Regelleistungsvolumina ohne jegliche Einschränkung und ohne den Vorbehalt der Punktzahlvolumenobergrenze im Job-Sharing entstehen (s. bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Rdnr. 59 ff. bzgl. der Erhöhung des Regelleistungsvolumens, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 1/13).

    Im Übrigen führen andere Berechnungswege, wie der Kammer aus anderen Verfahren bekannt ist, in denen die Beklagte auf Anfrage Vergleichsberechnungen vorgelegt hat, zu Abweichungen, die allenfalls im Prozentbereich liegen und im Einzelfall sich auch zu Lasten des Vertragsarztes auswirken können (s. bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11-, Rdnr. 64).

  • LSG Hessen, 27.05.2020 - L 4 KA 48/17
    Allerdings hat sie - wohl in Anlehnung an die nach § 23c Satz 6 BedarfsplRL a. F. vorzunehmende Saldierung - dabei nicht den jeweiligen Quartalspunktwert sondern mit dem aus den Quartalspunktwerten eines Jahres errechneten Durchschnittspunktwert angesetzt, was in der Rechtsprechung als zulässig erachtet wird (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16. März 2016 - L 5 KA 3957/12 -, Rn. 57, juris; SG Marburg, Urteil vom 5. Januar 2015, - S 12 KA 332/13 - Urteil vom 5. Dezember 2012, - S 12 KA 636/11 -, beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 3957/12

    Kassenärztliche Vereinigung - Mitteilung - Anpassungsfaktor - Obergrenze der …

    Unter Geltung der Budgetierung ist der Rückforderungsbetrag (auch) bei nachgehender Richtigstellung von Honorarbescheiden grundsätzlich unter Anwendung des der Honoraranforderung zugrunde gelegten praxisindividuellen Punktwerts und nicht unter Anwendung eines auf der Grundlage des korrigierten (verminderten) Punktzahlvolumens neu bestimmten Punktwerts zu berechnen, wobei es zulässig ist, nicht den jeweiligen Quartalspunktwert, sondern einen aus den Quartalspunktwerten eines Jahres errechneten Durchschnittspunktwert anzusetzen (vgl. dazu SG Marburg, Urteil vom 05.01.2015, - S 12 KA 332/13 - Urteil vom 05.12.2012, - S 12 KA 636/11 -, beide in juris).
  • SG Marburg, 05.01.2015 - S 12 KA 332/13

    Der Verzicht auch auf eine sog. Job-Sharing-Zulassung wird nach § 28 Abs. 1 Satz …

    Rn. 44 Soweit die Beklagte einen durchschnittlichen Punktwert für das jeweilige Leistungsjahr aus den Punktwerten aller Quartale und ohne Gewichtung ermittelt, ist dies, wenn auch nicht ohne Bedenken, nicht zu beanstanden (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 - juris Rdnr. 64, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 1/13 -).

    Im Übrigen führen andere Berechnungswege, wie der Kammer aus anderen Verfahren bekannt ist, in denen die Beklagte auf Anfrage Vergleichsberechnungen vorgelegt hat, zu Abweichungen, die allenfalls im Prozentbereich liegen und im Einzelfall sich auch zu Lasten des Vertragsarztes auswirken können (s. bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11-, Rdnr. 64).

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