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Rechtsprechung
   SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6782
SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23 (https://dejure.org/2025,6782)
SG Berlin, Entscheidung vom 14.02.2025 - S 221 BA 18/23 (https://dejure.org/2025,6782)
SG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2025 - S 221 BA 18/23 (https://dejure.org/2025,6782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a Abs 2 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 27 Abs 3 BGB, § 665 BGB
    Sozialversicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer berufsständischen Körperschaft des Privatrechts - eingetragener Verein - organschaftliche Stellung - Eingliederung in die Organisationsstruktur des Vereins - Abgrenzung - entgeltliche Beschäftigung - ehrenamtliche ...

  • IWW

    § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a Abs 2 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 27 Abs 3 BGB, § 665 BGB

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2023 - B 12 R 11/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vorstandsmitglied einer eingetragenen …

    Auszug aus SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23
    Rn. 58 Diese Abgrenzungsmaßstäbe gelten grundsätzlich auch für Tätigkeiten, die mit der Organstellung innerhalb einer juristischen Person verbunden sind; auch Vorstandsmitglieder können abhängig Beschäftigte sein (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2023 - B 12 R 11/21 R -, juris, m.w.N.).

    Bei dieser erforderlichen objektiven Abgrenzung ist den jeweiligen bereichsspezifischen Umständen des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung Rechnung zu tragen (BSG Urteil vom 12. Dezember 2023, a.a.O.).

    Die Bundesversammlung hat das "Gesetzgebungsrecht" hinsichtlich der Satzung und ist insoweit "oberstes Willensbildungs- und Entscheidungsorgan" (vgl. BSG Urteil vom 12. Dezember 2023, a.a.O).

    Ansonsten wird ein Vorstandsmitglied - vergleichbar einem GmbH-Geschäftsführer ohne umfassende Sperrminorität nicht im "eigenen" Unternehmen, sondern fremdbestimmt tätig (BSG Urteil vom 12. Dezember 2023, a.a.O.).

    Die unentgeltliche Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks muss objektiv erkennbar vorliegen; die gewährte Aufwandsentschädigung darf sich nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit darstellen (BSG Urteil vom 12. Dezember 2023, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen …

    Auszug aus SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R, juris, m.w.N.).

    Rn. 61 Entgegen der klägerischen Auffassung hatte die Kammer keine Zweifel an der Weisungsgebundenheit des Klägers zu 2. Außerdem ist er nach Auffassung der Kammer ungeachtet eines fehlenden Arbeits- oder Dienstvertrages, der für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung keine Bedeutung hat (vgl. hierzu BSG Urteil vom 23. Februar 2021, a.a.O.), bei seiner Tätigkeit als Präsident der Klägerin zu 1. in deren Betrieb in funktionsgerecht dienender Teilhabe eingegliedert.

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit …

    Auszug aus SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23
    Die Beurteilung der Erwerbsmäßigkeit erfolgt dabei nicht aus der subjektiven Sicht des Einzelnen; das ehrenamtliche Engagement ist objektiv abzugrenzen (BSG, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …

    Auszug aus SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23
    Daher kann aus der nur faktischen Nichtwahrnehmung eines Weisungs-, Aufsichts- oder Überwachungsrechts nicht auf einen rechtswirksamen Verzicht auf dieses Recht geschlossen werden (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, juris m.w.N.).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …

    Auszug aus SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23
    Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (st. RSpr., z.B. BSG, Urteil vom 11. November 2015, - B 12 KR 13/14 R, juris m.w.N.).
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 25/19 R

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - ehrenamtlicher Ortsvorsteher im …

    Auszug aus SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23
    Vielmehr ist auch insoweit anhand der Umstände des Einzelfalls zu überprüfen, ob die Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt wird und/oder der Organträger in die Strukturen der Körperschaft in prägender Weise eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20

    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Verein - Berufsverband - …

    Auszug aus SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23
    Entsprechendes gilt für den Vereinsvorstand im Hinblick auf Weisungen der Bundesversammlung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris).
  • SG Münster, 20.11.2025 - S 14 BA 13/25
    Engel, Sozialversicherungspflicht einer ehrenamtlich tätigen Vizepräsidentin ( des Deutschen Anwaltvereins - DAV -) = ZStV 2024, 194 , gleichfalls SG Berlin Urteil vom 14.2.2025 - S 221 BA 18/23, juris: Sozialversicherungspflicht des Präsidenten des Vereins der Zahnärztekammern der Bundesländer sowie zuletzt noch LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24, schriftliche Urteilsgründe zu Letzterem liegen bei Absetzung dieser Entscheidung jedenfalls auch in beck online noch nicht vor.
  • SG Münster, 14.11.2024 - S 14 BA 13/25
    Engel, Sozialversicherungspflicht einer ehrenamtlich tätigen Vizepräsidentin ( des Deutschen Anwaltvereins - DAV -) = ZStV 2024, 194 , gleichfalls SG Berlin Urteil vom 14.2.2025 - S 221 BA 18/23, juris: Sozialversicherungspflicht des Präsidenten des Vereins der Zahnärztekammern der Bundesländer sowie zuletzt noch LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24, schriftliche Urteilsgründe zu Letzterem liegen bei Absetzung dieser Entscheidung jedenfalls auch in beck online noch nicht vor.
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