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Rechtsprechung
   SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37603
SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19 (https://dejure.org/2022,37603)
SG Mainz, Entscheidung vom 07.12.2022 - S 3 KA 14/19 (https://dejure.org/2022,37603)
SG Mainz, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - S 3 KA 14/19 (https://dejure.org/2022,37603)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 48 Abs 1 BMV-Ä, § 82 Abs 1 SGB 5, § 106 Abs 1 S 1 SGB 5, § 106 Abs 2 SGB 5, § 242 BGB
    Vertragsärztliche Vergütung - Regress - Feststellung eines sonstigen Schadens gem § 48 BMV-Ä (hier: aufgrund nicht persönlicher Unterzeichnung von - inhaltlich unbeanstandeten - Arzneimittelverordnungen in den Quartalen 1/2010 bis 4/2012) - Berücksichtigung von Treu und ...

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Chefarzt entgeht Regress von über 260.000 EUR wegen fehlender Unterzeichnung von Medikamentenverordnungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft …

    Auszug aus SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19
    Nicht ausreichend sei die ärztliche Entscheidung über das zu verordnende Medikament selbst (BSG, Urt v 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R - juris, Rn 43).

    Im Vertragsarztrecht sei kein Raum, einen Verstoß gegen Gebote und Verbote, die nicht bloße Ordnungsvorschriften betreffen, durch Berücksichtigung eines hypothetischen alternativen Geschehensablaufs als unbeachtlich anzusehen; denn damit würde das vertragsärztliche Ordnungssystem relativiert (BSG, Urt v 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R - juris, Rn 37 mwN).

    Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass auch in dem vom BSG entschiedenen Fall (BSG, Urt v 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R) der Arzt angegeben habe, die Therapieentscheidung persönlich getroffen und nur die nachgelagerte Unterzeichnung der Verordnung delegiert habe.

    Wird hingegen nur die Art und Weise der Ausstellung der Verordnung beanstandet, so steht ein "sonstiger Schaden" in Frage, der im Verfahren gemäß § 48 BMV-Ä geltend zu machen ist (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R - juris, Rn 19).

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel - …

    Auszug aus SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19
    Rn. 38 aa) Nach nahezu einhelliger Meinung finden die Gebote von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Bereich des öffentlichen Recht entsprechende Anwendung (BVerwGE 92, 8, 20; BSG NJW 2010, 1485, 1486; Schubert, in: MüKO BGB, § 242, Rn 114 ff mwN) und sind mithin auch vom Beklagten bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

    Das besondere Charakteristikum dieser Fallgruppe stellt eine wertende Missbilligung und ein daraus resultierende rechtlich-sittliche Vorwurf des gegenwärtigen Verhaltens des Rechtsausübenden (Schubert, in: MüKo BGB, § 242 Rn 243; siehe auch BSG NJW 2010, 1485, 1486) dar.

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19
    Einerseits gilt es untragbare Unzulänglichkeiten des materiellen Rechts nötigenfalls mittels anerkannter Methoden der Rechtsfortbildung auszugleichen (vgl. hierzu BVerfG NJW 1991, 2549, 2550); zugleich resultieren aus dem Rechtsstaatsprinzips einzuhaltende Grenzen.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

    Auszug aus SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19
    Rn. 38 aa) Nach nahezu einhelliger Meinung finden die Gebote von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Bereich des öffentlichen Recht entsprechende Anwendung (BVerwGE 92, 8, 20; BSG NJW 2010, 1485, 1486; Schubert, in: MüKO BGB, § 242, Rn 114 ff mwN) und sind mithin auch vom Beklagten bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt - …

    Auszug aus SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19
    Eine gerichtliche Anfechtung und Aufhebung des im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung erlassenen Bescheides des Prüfungsausschusses scheidet - von bestimmten, hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - aus Rechtsgründen aus (vgl. BSG, Urt v 09.03.1994 - 6 RKa 5/92 - juris, Rn 16 ff).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-126/10

    Foggia - SGPS - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames …

    Auszug aus SG Mainz, 07.12.2022 - S 3 KA 14/19
    Anders als im Unionsrecht (vgl. exemplarisch EuGH, Urteil vom 10.11.2011, EU:C:2011:718, Rn 50) setzt rechtsmissbräuchliches Verhalten - also die zu missbilligende Inanspruchnahme eines Rechts - nicht zwingend ein subjektives Element wie Vorsatz oder Verschulden voraus.
  • BSG, 27.08.2025 - B 6 KA 9/24 R

    Zurückweisung der Revision; Zum Vorliegen eines Schadens wegen fehlerhaft …

    § 242 BGB sei auch innerhalb des Vertragsarztrechts zu berücksichtigen (Hinweis auf SG Mainz Urteil vom 7.12.2022 - S 3 KA 14/19 - juris).

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des SG Mainz vom 7.12.2022 (S 3 KA 14/19 - juris) einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) rüge, seien die zugrunde liegenden Sachverhalte schon nicht vergleichbar.

    Rn. 56 b) Auch soweit der Kläger zum Beleg seiner Rechtsansicht auf ein Urteil des SG Mainz vom 7.12.2022 (S 3 KA 14/19 - juris, aufgehoben durch LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 5.12.2024 - L 5 KA 1/23 - juris, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim BSG - B 6 KA 1/25 B) verweist, tragen die dortigen Erwägungen nicht.

  • SG Marburg, 03.07.2024 - S 17 KA 88/23

    Vertragsarztrecht

    Nach der - zutreffenden - Entscheidung des Sozialgerichts Mainz vom 7. Dezember 2022 (Az.: S 3 KA 14/19) sei der von der Krankenkasse beantragte Regress zudem nach den Maßgaben des im Vertragsarztrecht anwendbaren § 242 BGB rechtsmissbräuchlich, da hier die Fallgruppe der exceptio doli praesentis vorliege.

    Entgegen der Fallkonstellation des SG Mainz im Urteil vom 7. Dezember 2022 (Az.: S 3 KA 14/19) ist im vorliegenden Fall gerade nicht offenkundig, dass die Verordnung auch von einem Arzt ausgefertigt worden ist.

  • SG Schwerin, 05.03.2025 - S 3 KA 42/22

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen …

    Rn. 74 e) Soweit in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird, ein Regressanspruch könne u. U. wegen unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) oder eines Mitverschuldens der Krankenkassen (§ 254 Abs. 2 BGB analog) ausgeschlossen oder gemindert sein (vgl. SG Mainz v. 7. Dezember 2022 - S 3 KA 14/19 -, juris Rn. 37ff;… SG Düsseldorf v. 15 August 2018 - S 2 KA 27/17 -, juris Rn. 24), fehlen im vorliegenden Fall hierfür stichhaltige Anhaltspunkte, z. B. für eine Untätigkeit der Krankenkassen bei der Prüfung der Einhaltung des Regelwerks.
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