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Rechtsprechung
   TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81542
TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20 (https://dejure.org/2020,81542)
TDG Süd, Entscheidung vom 25.11.2020 - S 5 VL 32/20 (https://dejure.org/2020,81542)
TDG Süd, Entscheidung vom 25. November 2020 - S 5 VL 32/20 (https://dejure.org/2020,81542)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Dementsprechend liegt eine Verletzung der Pflicht nach § 8 SG dann vor, wenn ein Soldat Propagandamaterial einer NSDAP-Auslandsorganisation verbreitet, das 'Horst-Wessel-Lied' singt, Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS-Regimes leugnet, vor der NS-Hakenkreuzfahne oder anderen NS-Symbolen posiert, 'Sieg Heil' ruft, den 'Hitler-Gruß' verwendet oder wenn er Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS-Regime und zur WaffenSS schließen lassen (zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 54).".

    Das aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift abgeleitete Erfordernis, dass die in Rede stehende Äußerung in die Öffentlichkeit dringen oder Untergebenen zu Gehör kommen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - Rn. 34), liegt hier offensichtlich nicht vor.

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches …

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Andere Disziplinartatbestände scheiden von vornherein aus, insbesondere § 7 1. Alternative SG bezüglich möglichen strafrechtlichen Verhaltens, weil bei außerdienstlichem Verhalten außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen - wie hier - § 17 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative SG alter Fassung insoweit eine Sperrwirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2013 - 2 WD 5.13 - Leitsatz 2, Rn. 53).

    Andere Disziplinartatbestände kommen von vornherein nicht in Betracht, insbesondere § 7 1. Alternative SG bezüglich möglichen strafrechtlichen Verhaltens, weil bei außerdienstlichem Verhalten außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen - wie hier - § 17 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative SG alter Fassung insoweit eine Sperrwirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2013 - 2 WD 5.13 - Leitsatz 2, Rn. 53).

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der …

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Rn. 83 Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts fordert für das Beamtendisziplinarrecht, dass Ort und Zeit der einzelnen vorgeworfenen Handlungen möglichst genau angegeben werden müssen (Beschluss vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - Rn. 14).

    Aus der jeweiligen Schrift - hier der Anschuldigungsschrift - muss bei verständiger Lektüre eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Betroffenen als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - Rn. 14).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    So ist nach dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 - Rn. 124 juris) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist.
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Daraus folgt unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 21 GG eine Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 145, 20 Rn. 535).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Daraus folgt unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 21 GG eine Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 145, 20 Rn. 535).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Anti-Strauß-Komitee

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Sie dürfen allerdings nur dann zu Lasten des Betroffenen gewertet werden, wenn sie ihm zurechenbar sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. April 1990 - 1 BvR 42/86 - Rn. 28 ff. juris).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat jüngst dazu insbesondere ausgeführt (Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - Rn. 36 f.): "Der Begriff 'freiheitliche demokratische Grundordnung' in § 8 SG ist identisch mit dem Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie er bezogen auf Art. 21 Abs. 2 GG konturiert worden ist.
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Ehrenschutz gegen Äußerungen in einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (z.B. Beschluss vom 1. August 2001 - 1 BvR 1906/97 - Rn. 16 juris).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05

    Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der …

    Auszug aus TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20
    Der vom Soldaten eingeräumte vorgeworfene, jedoch insgesamt verkürzte Inhalt des Schreibens sowie gesicherte Umstände rund um das Posting (Auffinden des Schreibens bei einer Partyraumausstattung auf dem Dachboden des Hauses der Großeltern des Soldaten; Zusatzbemerkung des Soldaten unter das gepostete Bild: "Was man alles so auf dem Dachboden findet"; Erwähnung des Wortes "TENGELMANN" im Schreiben; Kursieren von ähnlichen Mannschaftsaufstellungen im Internet, meist mit einer älteren Nonne im Tor) bzw. mögliche Umstände (wohl Bezugnahme im Schreiben auf die Fußballmannschaft Eintracht Braunschweig Anfang 1980; Firma Tengelmann als vermeintlicher Urheber) lassen eine Bewertung aber noch im ausreichenden Maße zulässig erscheinen; Unklarheiten dürfen dann aber nicht zulasten des Soldaten gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 2 WD 26.05 - Rn. 62: "Der Inhalt einer Meinungsäußerung ist nämlich unter Heranziehung des gesamten Kontextes der Erklärung, in dem sie erfolgt, zu ermitteln (…).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von …

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen …

  • BVerwG, 15.06.2007 - 2 WD 17.06

    Verfahrenshindernis; Verfahrenseinstellung; unwirksame Ernennung; Soldat auf …

  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige …

    Rn. 63 7. In einem Schreiben an das Truppendienstgericht vom 22.12.2020 hat der Verteidiger auf eine Parallelentscheidung der 5. Kammer des Truppendienstgericht Süd (TDG Süd, Urteil vom 26. November 2020 - S 5 VL 32/20) verwiesen, wonach ein soldatisches Mitglied der WhatsApp-Gruppe des Antragstellers vom Vorwurf der Begehung eines Dienstvergehens freigesprochen worden sei.

    Soweit TDG Süd, Urteil vom 25. November 2020 - S 5 VL 32/20 [nrk], unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 WD 22/96 -, S. 22f, ...DOS, das Gegenteil vertritt, erscheint dies nicht überzeugend.

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