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| SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07 |
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- BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Danach muss der die Wirtschaftlichkeitsprüfung abschließende Bescheid über Honorarkürzungen spätestens vier Jahre nach der vorläufigen Honorarabrechnung (Quartalsabrechnung) durch die K(Z)V dem Arzt zugestellt werden (BSG, Urteil v. 16. Juni 1993, -14a/6 RKa 37/91-, BSGE 72, 271, 277).Soweit zum Beginn der Ausschlussfrist Regelungen des Verjährungsrechts fruchtbar gemacht werden, ist dies schon deshalb abzulehnen, weil die Wirtschaftlichkeitsprüfung gerade nicht der Verjährung unterliegt (BSGE 72, 271, 272 ff. und eindeutig im 1. Leitsatz).
Dieser besteht nicht bereits mit Ablauf des Prüfzeitraums, sondern entsteht erst mit dem Ausspruch im Prüfbescheid (BSGE 72, 271, 274).
- BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Diese Ausschlussfrist gilt auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen (BSG, Urteil v. 2. November 2005, -B 6 KA 63/04 R-, zit. n. juris, Rn. 62).Die Vier-Jahres-Frist ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch auf das Prüfungsverfahren nach Richtgrößen zu übertragen (BSG, Urteil v. 2. November 2005, a.a.O.), weil der geltend gemachte anderweitige Ablauf des Prüfverfahrens nichts am Bedürfnis des Vertragsarztes nach Rechtssicherheit ändert.
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Auch wenn eine Möglichkeit der Vertragspartner, wirksame Antragsfristen zu vereinbaren, angesichts der hohen Bedeutung der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht besteht (BSG, Urteil v. 27. Juni 2001, -B 6 KA 66/00 R-, zit. n. juris), bringen die Vertragspartner mit den getroffenen Regelungen zum Ausdruck, dass ihnen das Anknüpfen für den Lauf der Ausschlussfrist an den geprüften Zeitraum der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht fremd ist.
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Rn. 20 Schließlich kann sich der Beklagte nicht auf die Urteile des BSG vom 14. Dezember 2005, u.a. -B 6 KA 17/05 R-, dokumentiert bei juris, und die darin genannten Voraussetzungen zum Vertrauensschutz eines Vertrags(zahn)arztes berufen. - BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Nach Engelhard (…in: Hauck/Noftz, SGB V, 3. Band, Stand: Erg.-Lfg. 4/08, IV/08, K § 106, Rn. 585b) soll die Frist in Anlehnung an BSG, Urteile vom 28. März 2007, -B 6 KA 22/06 R-, -B 6 KA 26/06 R- und -B 6 KA 28/06 R-, mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für den ersten Abrechnungszeitraum zu laufen beginnen. - BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92
Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt - …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Der angegriffene Bescheid, der nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. BSG, SozR 3 - 2500 § 106 Nr. 22;… Leitherer in: Meyer-Ladewig, SGG, 9. Auflage 2008, § 95, Rn. 2b) alleiniger Gegenstand der Klage wird, ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten. - BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 26/06 R
Beginn der Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen bei fehlerhaften …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Nach Engelhard (…in: Hauck/Noftz, SGB V, 3. Band, Stand: Erg.-Lfg. 4/08, IV/08, K § 106, Rn. 585b) soll die Frist in Anlehnung an BSG, Urteile vom 28. März 2007, -B 6 KA 22/06 R-, -B 6 KA 26/06 R- und -B 6 KA 28/06 R-, mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für den ersten Abrechnungszeitraum zu laufen beginnen. - BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94
Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Eine rechtserhebliche Unterbrechung bzw. Hemmung der Ausschlussfrist kann lediglich durch Tatbestände der §§ 203-206 BGB i.d.F. des SchuModG, die insoweit analog angewendet werden können, insbesondere durch die Erhebung einer Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG durch die Krankenkassen und der Zustellung des Beiladungsbeschlusses an den Vertragsarzt, eintreten (vgl. BSG, Urteil vom 20. September 1995, -6 RKa 40/94-, BSGE 76, 285;… hier zit. n. juris, Rn. 21 u. 24). - BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
Beginn der Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen bei fehlerhaften …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Nach Engelhard (…in: Hauck/Noftz, SGB V, 3. Band, Stand: Erg.-Lfg. 4/08, IV/08, K § 106, Rn. 585b) soll die Frist in Anlehnung an BSG, Urteile vom 28. März 2007, -B 6 KA 22/06 R-, -B 6 KA 26/06 R- und -B 6 KA 28/06 R-, mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für den ersten Abrechnungszeitraum zu laufen beginnen. - SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 74/07
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen - …
Auszug aus SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
Parallelentscheidung zu dem Urteil des 83. Kammer des Sozialgerichts Berlin vom 27.08.2008 -S 83 KA 74/07-, das vollständig dokumentiert ist.
- SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 653/07
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen …
Ebenso läuft in diesen Fällen die Ausschlussfrist parallel zur Ausschlussfrist der Prüfung der Verordnungsweise nach Richtgrößen (vgl. Urteile der Kammer vom heutigen Tage, u.a. -S 83 KA 74/07-, -S 83 KA 314/07-, -S 83 KA 384/07- und -S 83 KA 433/07-). - SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 652/07 Ebenso läuft in diesen Fällen die Ausschlussfrist parallel zur Ausschlussfrist der Prüfung der Verordnungsweise nach Richtgrößen (vgl. Urteile der Kammer vom heutigen Tage, u.a. -S 83 KA 74/07-, -S 83 KA 314/07-, -S 83 KA 384/07- und -S 83 KA 433/07-).
- SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 293/07 Im Übrigen hätte die Aussetzung keine die Ausschlussfrist unterbrechende Wirkung (vgl. Urteile der Kammer vom heutigen Tage, u.a. -S 83 KA 74/07-, -S 83 KA 314/07- und -S 83 KA 384/07-).
- SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 651/07 Ebenso läuft in diesen Fällen die Ausschlussfrist parallel zur Ausschlussfrist der Prüfung der Verordnungsweise nach Richtgrößen (vgl. Urteile der Kammer vom heutigen Tage, u.a. -S 83 KA 74/07-, -S 83 KA 314/07-, -S 83 KA 384/07- und -S 83 KA 433/07-).
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