Rechtsprechung
| EuGH, 23.09.1982 - 276/81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung Nr. 3/58 Art. 13 Abs. 1 Buchst. c Unterabs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 14 Abs. 1 Buchst. c Ziff. I; ; Königliche Verordnun... g vom 18. Oktober 1968 (Niederlande) Art. 2 Abs. 1
- EU-Kommission
Kuijpers
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDBARE RECHTVORSCHRIFTEN - BESTIMMUNG NACH DEM GEMEINSCHAFTSRECHT - ARBEITNEHMER , DER SEINE TÄTIGKEIT IN ZWEI MITGLIEDSTAATEN AUSÜBT UND IM GEBIET EINES DIESER STAATEN WOHNT - NATIONALE BESTIMMUNGEN DES WOHNSTAATES , DIE ...
- EU-Kommission
Kuijpers
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Kürzung der Rente eines Wanderarbeitnehmers in Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften; Gesetzlich festgelegte fehlende Altersrentenversicherung eines in einem anderen Mitgliedstaat angestellten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDBARE RECHTVORSCHRIFTEN - BESTIMMUNG NACH DEM GEMEINSCHAFTSRECHT - ARBEITNEHMER , DER SEINE TÄTIGKEIT IN ZWEI MITGLIEDSTAATEN AUSÜBT UND IM GEBIET EINES DIESER STAATEN WOHNT - NATIONALE BESTIMMUNGEN DES WOHNSTAATES , DIE ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
System der sozialen Sicherheit; Regelungen der Rentenversicherung für Wanderarbeitnehmer; Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Zugehörigkeit zu den Systemen der Mitgliedstaaten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1982 - 276/81
- EuGH, 23.09.1982 - 276/81
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 24.04.1980 - 110/79
Coonan / Insurance Officer
Auszug aus EuGH, 23.09.1982 - 276/81
In diesem Zusammenhang hat der Centrale Raad van Beroep, auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes, der in seinem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) ausgeführt habe, daß es Sache des Gesetzgebers jedes Mitgliedstaats sei, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten könne oder müsse, im Hinblick auf die Lösung des Problems, ob ein Konflikt zwischen dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht besteht, die nach seiner Auffassung im vorliegenden Fall den gleichen Zweck haben, nämlich die Abgrenzung der Geltungsbereiche der nationalen Sozialversicherungssysteme voneinander, dem Gerichtshof folgende Frage gestellt:.Die Kommission meint, wenn doch noch einige Unsicherheiten bestünden, sei dies auf das Urteil Coonan zurückzuführen, in dem der Gerichtshof Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 3 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin ausgelegt habe, "daß es Sache jedes Mitgliedstaats .st, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß, solange es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen Inländern und Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten kommt".
Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) für Recht erkannt, daß es Sache jedes Mitgliedstaats ist, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß; es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Mitgliedstaaten nicht auch bestimmen können, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind.
- EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 23.09.1982 - 276/81
Man könnte somit einen ähnlichen Grundsatz anwenden wie den im Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81 (Levin/Staatsecretaris van Justitie) aufgestellten, nämlich daß die in Rede stehende Tätigkeit eine tatsächliche und echte Tätigkeit sein müsse und daß sie nicht ausschließlich marginalen Charakter haben dürfe.
- EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen. - BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 8/10 R
Krankenversicherung - in der Bundesrepublik Deutschland lebender Rentner - kein …
Wie der EuGH bereits in seinen Urteilen vom 23.9.1982 (276/81 - Kuijpers, EuGHE I-3027 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 2, und 275/81 - Koks, EuGHE I-3013 = SozR 6050 Art. 13 Nr. 4) entschieden hat, können "die Mitgliedstaaten nicht auch bestimmen … , inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind", da sie "verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten". - EuGH, 17.05.1984 - 101/83
Brusse
Der Raad van Arbeid weist darauf hin, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81 (Kuijpers, Slg. 1982, 3027) festgestellt habe, daß die Bestimmungen des Titels II der Verordnung Nrn. 3 und 1408/71 bezweckten, daß die Betroffenen gemäß den in den Bestimmungen dieses Titels niedergelegten Kriterien dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterlägen, so daß vermieden werde, daß gleichzeitig verschiedene nationale Regelungen anzuwenden seien.Da es sich um eine Ausnahmebestimmung zu den allgemeinen und besonderen Vorschriften der Artikel 13 bis 16 handele, deren Funktion der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. November 1982 in der Rechtssache 276/81 (…Kuijpers, a. a. O) verdeutlicht habe, sei von der Natur dieser allgemeinen und besonderen Vorschriften auszugehen.
1 4 "Wie der Gerichtshof unlängst entschieden hat (Urteil vom 23.9. 1982 in der Rechtssache 276/81, Sociale Verzekeringsbank/Kuijpers, Slg. 1982, 3027) "bezwecken" die Bestimmungen des Titels II des Verordnung Nr. 1408/71, die festlegen, welche Rechtsvorschriften auf Arbeitnehmer, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anwendbar sind, "daß die Betroffenen dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, so daß die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten die sich daraus ergeben können, vermieden werden".
- EuGH, 25.10.2018 - C-451/17
Walltopia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) …
Insbesondere sind die Kollisionsnormen der Verordnung Nr. 883/2004 für die Mitgliedstaaten zwingend, d. h., sie können nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. September 1982 Kuijpers, 276/81, EU:C:1982:317, Rn. 14…, vom 12. Juni 1986, Ten Holder, 302/84, EU:C:1986:242, Rn. 21…, vom 14. Oktober 2010, van Delft u. a., C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 51 und 52, …sowie vom 13. Juli 2017, Szoja, C-89/16, EU:C:2017:538, Rn. 42). - EuGH, 12.06.1986 - 302/84
Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging
WIE DER GERICHTSHOF IN DEN URTEILEN VOM 23. SEPTEMBER 1982 IN DEN RECHTSSACHEN 276/81 ( KUIJPERS , SLG. 1982, 3027 ) UND 275/81 ( KOKS , SLG. 1982, 3013 ) FESTGESTELLT HAT , KÖNNEN ' ' DIE MITGLIEDSTAATEN NICHT AUCH BESTIMMEN..., INWIEWEIT IHRE EIGENEN RECHTSVORSCHRIFTEN ODER DIE EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS ANWENDBAR SIND ' ' , DA SIE ' ' VERPFLICHTET SIND , DIE GELTENDEN VORSCHRIFTEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS ZU BEACHTEN ' '. - EuGH, 15.03.2001 - C-444/98
de Laat - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. …
Zwar ist es nämlich Sache jedes Mitgliedstaats, durch den Erlass von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muss, die Mitgliedstaaten können aber nicht auch bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (Urteil vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14). - EuGH, 10.07.1986 - 60/85
Luijten / Raad van Arbeid
1408/71 BESTIMME IN TITEL II ARTIKEL 13 ABSATZ 1 AUSDRÜCKLICH , DASS VORBEHALTLICH DES ARTIKELS 14 C PERSONEN , FÜR DIE DIESE VERORDNUNG GELTE , DEN RECHTSVORSCHRIFTEN NUR EINES MITGLIEDSTAATS UNTERLAEGEN ; WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 23. SEPTEMBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 267/81 ( G. T. KUIJPERS , SLG. 1982, 3027 ) BESTÄTIGT HABE , BESTIMME SICH DIE FRAGE , WELCHE RECHTSVORSCHRIFTEN DIES SEIEN , NACH TITEL II. DIESE BESTIMMUNG SEI DURCH DIE VERORDNUNG NR. - Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-522/10
Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Koordinierung der …
Daraus folgt auch, dass die Mitgliedstaaten nicht bestimmen können, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (Urteil vom 23. September 1982, Kuijpers, 276/81, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09
van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …
{FN:25} - Urteil des Gerichtshofs vom 23. September 1982, Kuijpers (276/81, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14 a. E.). - EuGH, 04.10.2012 - C-115/11
Format Urządzenia i Montaże Przemysłowe - Soziale Sicherheit - …
Rn. 29 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71, zu dem Art. 14 Abs. 2 gehört, nach ständiger Rechtsprechung ein vollständiges und einheitliches System von Kollisionsnormen bildet, das bezweckt, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwandern, dem System der sozialen Sicherheit nur eines Mitgliedstaats zu unterwerfen, so dass die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 23. September 1982, Kuijpers, 276/81, Slg. 1982, 3027, Randnr. 10, vom 10. Februar 2000, FTS, C-202/97, Slg. 2000, I-883, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. November 2000, Plum, C-404/98, Slg. 2000, I-9379, Randnr. 18). - BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 18/91
Kindergeld - Beamter eines anderen EG-Mitgliedstaates
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-20/96
Kelvin Albert Snares gegen Adjudication Officer.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-340/94
E.J.M. de Jaeck gegen Staatssecretaris van Financiën. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95
Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti) …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1988 - 3/87
The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Agegate …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2006 - C-50/05
Nikula - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen bei Krankheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-444/98
de Laat
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-113/96
Manuela Gómez Rodríguez und Gregorio Gómez Rodríguez gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-57/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1994 - C-308/93
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J.M. Cabanis-Issarte. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-121/92
Staatssecretaris van Financiën gegen A. Zinnecker. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1986 - 254/84
G. J. J. De Jong gegen Direction van de Sociale Verzekeringsbank. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-308/94
Office national de l'emploi gegen Heidemarie Naruschawicus. - Soziale Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - C-2/89
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen M. G. J. Kits van Heijningen.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 302/84
A. A. Ten Holder gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1991 - C-196/90
Fonds voor Arbeidsongevallen gegen Madeleine De Paep. - Arbeitnehmer, der seine …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".