Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.02.1996 - 1 U 28/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Reparaturkostenbasis mit Integritätszuschlag Voraussetzungen: fachgerechte Reparatur und Weiterbenutzungswille - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reparatur in Hobbywerkstatt; Integritätszuschlag; Fiktive Reparaturkosten; Wiederbeschaffungswert; Restwert
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2584 (Ls.)
- NZV 1996, 279
- VersR 1996, 904
- SP 1996, 249
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93
Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.1996 - 1 U 28/95
In einem solchen Fall ist bei dem Vergleich der gutachterlich geschätzten (fiktiven) Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert der Restwert zu Lasten des Geschädigten zu berücksichtigen (Ergänzung zu Senat vom 28.12.1994 - 1 U 263/93 - NZV 95, 232).
- OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00
Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …
In einer Reihe von Entscheidungen hat er zu dieser Thematik Stellung genommen (vgl. NJW 1989, 1041; NZV 1995, 232 = r +s 1995, 416 = OLGR 1995, 120; NZV 1996, 279 = r+s 1996, 182; NZV 1997, 355 = r+s 1997, 286). - AG Trier, 18.05.2007 - 32 C 118/07 Bleibt das zweifelhaft, dann kann der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis nur abrechnen, soweit dieser Weg der Schadensbeseitigung im Endergebnis nicht teurer ist als die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert Folglich kann der Geschädigte auch im Rahmen der sog. "130 % - Grenze" seinen Unfallschaden auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn er sein Integritätsinteresse außer durch Vornahme einer fachgerechten Reparatur dadurch nachweist, dass er sein Fahrzeug anschließend zumindest eine Zeit lang behält und weiterbenutzt (so auch; OLG Düsseldorf VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ; SP 1997, 103, 104; LG Coburg SP 1997, 286, 287; LG Karlsruhe SP 1998, 13, 14).
Einigkeit besteht in der Rechtsprechung darüber, dass ein Integritätsinteresse des Geschädigten entfallt, wenn er sein Fahrzeug unmittelbar nach der fachgerechten Instandsetzung verkauft ( OLG Düsseldorf VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ; SP 1997, 103, 105; LG Coburg SP 1997, 286, 287; LG Karlsruhe SP 1998, 13), in Zahlung gibt ( OLG Düsseldorf VersR 1996, 904; LG Karlsruhe SP 1998, 13) oder abgemeldet nicht weiterbenutzt ( OLG Hamm NZV 1999, 297).
In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 12.2.1996 ( VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ) entschiedenen Fall hatte nämlich der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug in Eigenregie durch einen Verwandten oder Bekannten in einer so genannten Hobbywerkstatt instand setzen lassen und anschließend binnen eines Monats verkauft.
- LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur …
Rn. 72 Wird dagegen - in Abgrenzung dazu - durch die Reparatur nur eine Teil-, Einfach- oder Billigreparatur durchgeführt, durch die zwar die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit, nicht aber der frühere Zustand des Fahrzeuges oder ein damit vergleichbarer Zustand wiederhergestellt wird, oder verbleiben nach einer an sich ordnungsgemäßen Reparatur noch nicht unerhebliche Reparaturdefizite, so bleibt es dabei, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit - ggf. also trotz durchgeführter Reparatur auf der Basis des Ersatzbeschaffungsaufwandes - ermittelt wird (vgl.: Urteile der Kammer vom 1.8.95 - Az. 9 S 162/95 - und vom 10.6.97 -AZ.9 S 66/97 - und vom 2.9.97 - Az. 9 S 125/97; OLG Hamm NZV 1993, 432(433) = DAR 1994, 24 ff und r + s 1996, 100(101); OLG Hamm NZV 2002, 272(273); OLG Düsseldorf NZV 1994, 279 ff und NZV 1995, 232 ff = r + s 1995, 416 ff und NZV 1996, 279 ff = VersR 1996, 904 ff und NZV 1997, 355(356) = r+s 1997, 286; NZV 2001, 475 = DAR 2001, 499; OLG Schleswig r + s 1997, 461(462); OLG Oldenburg NZV 2000, 469; OLG Dresden DAR 1996, 54; OLG Stuttgart NZV 2003, 340 ff = DAR 2003, 176 ff ).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2002 - 1 U 230/01
Abrechnung eines Fahrzeugschadens bei Interesse am Erhalt und der Weiternutzung …
Eine "Teilreparatur" oder "Billigreparatur" reicht in diesem Zusammenhang nicht (Senat…, Urteil vom 25. April 2001, Aktenzeichen 1 U 9/00 a.a.O. mit Hinweis auf Senat NJW 1989, 1041; NZV 1995, 232; NZV 1996, 279 sowie NZV 1997, 355; OLG Düsseldorf, 15. Zivilsenat, OLGR-Düsseldorf 1994, 192; OLG Schleswig VersR 1999, 202).Wenn ein KFZ-Eigentümer sein unfallgeschädigtes Fahrzeug in Eigenregie durch einen Verwandten in einer sogenannten Hobbywerkstatt instandsetzen läßt und es anschließend binnen eines Monats verkauft, kann ihm der in Rede stehende Zuschlag nicht gewährt werden (Senat NZV 1996, 279).
- OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 U 118/96 In welchem Maße Abweichungen hingenommen werden können, hängt zum einen von der kraftfahrttechnischen Würdigung des Reparaturergebnisses, zum anderen vom Alter und der bisherigen Lautleistung des Unfallfahrzeuges ab (im Anschluß an Senat, Urteil v. 28.12.1994, NZV 95, 232 = r+s 1995, 416 = SP 1995, 246; Senat, Urteil v. 12.02.1996, NZV 96, 279 = VersR 1996, 904 = r+s 1996, 182 = SP 1996, 249).«.
- OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Integritätszuschlag bei Eigenreparatur
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist. - OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 1 U 140/02
Zubilligung eines sogenannten Integritätszuschlags im Rahmen der Berechnung des …
Rn. 28 1. Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine Abrechnung im Toleranzbereich von 130 % nur dann gestattet, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug mit dem Ziel hat reparieren lassen, es zumindest eine zeitlang weiter zu benutzen (vgl. Urteil vom 12.02.1996, 1 U 28/95, NZV 1996, 279 = VersR 1996, 904; Urteil vom 16.12.1996, 1 U 45/96, SP 1997, 103; Urteil vom 30.03.1998, 1 U 124/97, SP 1998, 390). - AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99
Konkret angefallener Schadensersatz in Form des Reparaturaufwandes
Rn. 24 Auf die weitere, in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorzufindende Einschränkung, daß der Integritätszuschlag in Höhe von 30 % oberhalb des Wiederbeschaffungswertes ausgeschlossen ist, wenn eine Billigstreparatur durchgeführt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1995, 232; Versicherungsrecht 1996, 904 u. a.), greift nicht durch. - LG Wuppertal, 23.03.2001 - 5 O 285/99
Anspruch auf Schadensersatz infolge des Straßenverkehrsunfalls auf …
Rn. 29 Da der Kläger sein Fahrzeug jedoch tatsächlich nicht hat reparieren lassen, ist der auf Reparaturkostenbasis fiktiv abzurechnende Schaden nach oben hin begrenzt durch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1993 Seite 1437, 0LG Düsseldorf in Versicherungsrecht 1996 Seite 904, BGH in NJW 1992 Seite 903). - LG Wuppertal, 11.10.2000 - 4 O 205/00 Geschützt werden soll insbesondere das Interesse des Geschädigten, ihm durch eine verhältnismäßige Reparatur die Weiterbenutzung des vertrauten Fahrzeugs zu ermöglichen und die Schwierigkeiten und Risiken eine Fahrzeugwechsels zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 96, 904, 905).
- AG Krefeld, 02.07.2001 - 82 C 157/01
Schadensersatz auf Reparaturkostenbasis i.R. eines Verkehrsunfalls
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